...Seit 1997 versucht die EU (erstmals im Vertrag von Amsterdam), Antidiskriminierung auch europaweit zu forcieren. Es sollen keine Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft, der so genannten “Rasse”, der sexuellen Orientierung, des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung diskriminiert werden dürfen. So fortschrittlich das damals war: Schon damals war ein Problem mit geboren. Während Menschen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft sowohl im Arbeitsrecht als auch bei Dienstleistungen oder dem Erwerb von Gütern Diskriminierungsschutz bekamen, wurden Diskriminierungsgründe wie Alter oder sexuelle Orientierung nur im Arbeitsrecht berücksichtigt.
Die EU-Richtlinie war somit der kleinste damalige Nenner der Mitgliedsstaaten. Viele Staaten – mittlerweile 21 innerhalb der EU – sahen die Richtlinie daher auch als das, was es war: Die Mindestvoraussetzungen. Und sie taten das, was Mitgliedsstaaten tun dürfen: Sie erweiterten den Diskriminierungsschutz gleich für alle.
Nicht so Österreich: Die schwarz-blau/orange Regierung setzte die Richtlinie nur als Minimum um, machte auch kein eigenes Antidiskriminierungsgesetz, sondern verpackte die Richtlinie im Gleichbehandlungsgesetz. So haben wir in Österreich seit Jahren unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen im Diskriminierungsschutz.