Die Abschaffung der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gestaltete sich kompliziert, mündete in ein Tauziehen der Interessen und Emotionen und endete schließlich mit dem Bruch der Ampelregierung sowie in Frustration der Liberalisierungsbefürworter. Doch mit den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD öffnet sich unerwartet eine neue Tür der Möglichkeiten.
Nach jahrzehntelangem Stillstand entflammte mit der Bildung der Ampelkoalition neue Hoffnung, den reaktionären § 218 StGB (Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs) zu reformieren. Im März 2023 wurde eine von der Bundesregierung einberufene "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" gegründet, um die Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches zu prüfen. Exakt ein Jahr später reichte die Kommission schließlich ihren Abschlussbericht mit überraschend liberalen Empfehlungen zur Entkriminalisierung ein. Im Oktober 2024, nur ein halbes Jahr später, wurde von drei ehemaligen Kommissionsmitgliedern, mit Unterstützung von 26 Fachverbänden, ein Gesetzentwurf vorgelegt, der Schwangerschaftsabbrüche im Schwangerschaftskonfliktgesetz und damit außerhalb des Strafgesetzbuches regelt.
Alles, was anschließend geschah, glich einem nervenaufreibenden Krimi. Die Ampel zerbrach, und die Minderheitsregierung aus SPD und Grünen war kaum noch regierungsfähig. Vorzeitige Neuwahlen wurden diskutiert, was den Traum einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs für Frauenrechtler und Säkulare auf einen Schlag zunichtemachte. Doch kurze Zeit später gab es einen Vorstoß von Abgeordneten aus SPD, Grünen und Linken, die mit einem, für konservative Bedürfnisse reduzierten, Gesetzentwurf versuchten, eine Entkriminalisierung im letzten Moment zu erwirken. Nach einem Vortrag des neuen Entwurfs im Bundestag und emotionalen Debatten mit massiver Gegenrede von Union und AfD wurde er an den Rechtsausschuss übergeben, der ihn umgehend zur Abstimmung ins Parlament freigeben sollte. Aufgrund der Bemühungen von CDU und FDP geschah dies jedoch nicht, sodass sich der Rechtsausschuss erst im Februar des Folgejahres mit dem Paragraphen beschäftigen sollte. Die seit Jahrzehnten erste ernstzunehmende Möglichkeit der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs war gescheitert.
Im Februar 2025 stand der § 218 schließlich auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses, was dort jedoch lediglich gemischte Reaktionen auslöste. Aufgrund der Bundestagswahlen im selben Monat und der daraus resultierenden Dominanz konservativer Parteien schloss sich das Fenster für eine Reform des § 218 durch eine unionsgeführte Regierung vollständig – zumindest war das die Annahme. Nach den Bundestagswahlen war klar, dass die Union lediglich mit der SPD oder der AfD eine mehrheitsfähige Regierung bilden könnte. Letztere schloss die Union allerdings wiederholt kategorisch aus.
Gegenwärtig befindet sich die Union mit der SPD in Koalitionsverhandlungen und diskutiert über verschiedene Themen wie Finanzen und Migration. Dabei geht es auch um die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Arbeitsgemeinschaft der SPD-Frauen sieht Chancen, den §218 doch noch zu kippen und erhöht derweil den Druck auf die Koalitionsgespräche und konstatiert, dass die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eine zwingende Voraussetzung für eine gelingende Koalition sei. "Eine Nicht-Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wäre ein Stillstand, den wir so nicht mehr akzeptieren (…) Die Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper muss für die SPD eine rote Linie sein", so Ulrike Häfner von den SPD-Frauen. Auch andere SPD-Spitzenpolitikerinnen haben die Wichtigkeit einer Gesetzesänderung in der Vergangenheit deutlich hervorgehoben. Abtreibungsrecht und Zugangshürden "sorgen für Leid, Unsicherheit, für all das, was Frauen in dieser Situation nicht gebrauchen können", so Tina Rudolph.
Die Alternativlosigkeit anderer Koalitionspartner, der steigende Druck durch die SPD-Frauen und ein glücklicher Zufall scheinen eine ungeahnte Wirkung entfaltet zu haben. In einem kürzlich erschienenen Interview formulierte CDU-Chef Friedrich Merz plötzlich eine Aussage, mit der wohl niemand gerechnet hätte: "Frauenrechte müssen gestärkt werden, und auch die Selbstbestimmung während der Schwangerschaft ist ein solches Recht. Ich werde als künftiger Bundeskanzler alles daransetzen, die Autonomie der Hälfte der deutschen Bevölkerung zu gewährleisten." Noch im November des vergangenen Jahres sprach Merz im Zusammenhang mit der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs von einem "unnötigen weiteren gesellschaftspolitischen Großkonflikt in Deutschland". Woher also der Sinneswandel?
Auf Nachfrage nach dem Richtungswechsel berichtete er von einer ungewollten Schwangerschaft in seinem persönlichen Umfeld. "Die junge Frau hat viel geweint und war verzweifelt. Sie befindet sich gegenwärtig in einer komplizierten Lebenssituation, in der ein Kind undenkbar ist. Frauen muss in solchen Situationen beigestanden werden, Kriminalisierung kann nicht die Lösung sein", so Merz.
Die Union scheint durch Merz offener für Reformen des § 218 zu sein als jemals zuvor. Dass dies nicht auf tiefgreifende Einstellungsänderungen, sondern auf glückliche Umstände zurückzuführen ist, liegt dabei auf der Hand. Allerdings bleibt unklar, wie eine "Zeitenwende" nach den vergangenen Konflikten um den Schwangerschaftsabbruch aussehen könnte. In den aktuellen Koalitionsverhandlungen werde laut Merz bereits darum "gestritten", wie liberal das Gesetz werden solle – naturgemäß hätten Union und SPD hier "unterschiedliche Vorstellungen". Eine erste Vereinbarung sei allerdings bereits getroffen worden: Unter der von Merz geführten Regierung solle mit dem Thema eine neue Kommission betraut werden, mit dem Arbeitstitel "LirPa". LirPa stehe für "Leben individuell respektieren und Perspektiven anerkennen" und werde eine mit den Grundsätzen beider Parteien vereinbare Lösung erarbeiten.
Inwiefern die geschilderten Lösungsansätze zum problematischen § 218 umgesetzt werden oder doch nur inhaltsleere Worthülsen bleiben, muss abgewartet werden. Wünschenswert wäre jedenfalls eine Verbesserung für die betroffenen Frauen.
Dieser Artikel war (leider) ein Aprilscherz. Es ist undenkbar, dass der Kanzlerkandidat der Union, Friedrich Merz, seine ablehnende Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen geändert hat oder ändern wird.

2 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Dies Anmaßung über den Körper von Frauen zu bestimmen ist eine klare Ansage gegen die Selbstbestimmung von Bürgerinnen und der § 218 sollte längst im Mülleimer der Geschichte gelandet sein, wie so manch anderer § der
Angelika Wedekind am Permanenter Link
Das ist doch jetzt der ideale Zeitpunkt für eine ganz schnelle bundesweite Volksbefragung! Man weiß doch von früheren Befragungen, dass ca ein Drittel der Gesamtbevölkerung dafür ist, den sog.