Die Exkommunikationsbescheinigung
Wer katholisch getauft ist, hat lebenslänglich – lebenslänglich eine Mitgliedschaft in der katholischen Kirche. Lediglich aus der Gemeinschaft der Gläubigen kann das Kirchenmitglied verbannt werden – per Exkommunikation. Ob ein Kirchenaustritt automatisch die Exkommunikation zur Folge hat, ist unter Kirchenrechtlern umstritten. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg will deshalb sichergehen, dass ihre Abkehr von der Kirche erfolgreich war, und hat vom zuständigen Bischof eine Exkommunikationsbescheinigung erbeten.