Unmoralisch – Religionsfreiheit für 30 Euro

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Düstere Nähe von Rathaus und Kirche / Foto: Thomas Häntsch

HERFORD. (hpd) Man ist sich nah und das bezieht sich nicht nur auf die geografische Nachbarschaft. Die Allianz von Rathäusern und Kirchtürmen funktioniert immer noch sehr gut in Deutschland. Da spielen weltanschauliche Befindlichkeiten von Einzelnen nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Jüngstes Beispiel für den staatsreligiösen Irrsinn ist der Fall von Egon Fank, der von Hartz -IV-Leistungen im westfälischen Herford lebt und aus der Kirche austreten möchte. Der hpd berichtete im Teil „Externe Presse“ am 25.03.2011 darüber.

Die Veröffentlichung des Falles in nw-news.de blieb nicht ohne Folgen, wie in einem zweiten Artikel vom 28.03.2011 bewiesen wird. Herr Fank könnte demzufolge seinen Kirchenaustritt durch Spenden ohne Probleme in die Tat umsetzen. Ein Gespräch mit Herrn Fank ergab dem ungeachtet, dass er voraussichtlich diese Spenden gar nicht annehmen wird. Herr Fank möchte stattdessen ein Zeichen setzen und dafür ringen, dass Menschen, die von Sozialleistungen leben, ein Recht auf Verwirklichung ihrer Meinungsfreiheit haben. Der Austritt aus der Kirche gehört aus seiner Sicht zu diesem Grundrecht. Herr Fank betonte, dass er eigentlich nie in die Kirche eingetreten ist, sondern durch die Taufe im Kindesalter quasi Zwangsmitglied wurde. Ihm erschließt sich nicht, warum er nun für die Beendigung der Mitgliedschaft den Betrag von 30 Euro zahlen muss, während man aus allen anderen Vereinen völlig gratis austreten kann.

Das Problem des Herrn Fank aus Herford ist ein schier unlösbares, denn die Austrittsgebühren sind durch das Recht gedeckt. Das Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG), das vom Nordrhein-Westfälischen Landtag vom 26. Mai 1981 beschlossen wurde, regelt die Praxis des Kirchenaustrittes eindeutig. Und wie im zersplitterten Rechtswesen Deutschlands üblich, gibt es in jedem Bundesland andere Regelungen. Die Gebühren dienen allein der Aufwandentschädigung, so wird behauptet. Das Bundesverfassungsgericht setzte den Aufwand mit ca. 15 Minuten an und erklärte die Praxis für verfassungsgemäß.

Hat also alles seine Richtigkeit in diesem Fall?

Rein rechtlich schon, doch stellt sich die Frage. Ist das Recht noch richtig, zeitgemäß sowie moralisch tadellos, wenn die Kommunen an der immer größer werdenden Zahl von Kirchenaustritten verdienen?

Entspricht es etwa der behaupteten Christlich-Jüdischen Leitkultur, dass Menschen, denen es schlichtweg am Geld fehlt, ihrer wahren Weltanschauung durch zwangsweise Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft Fesseln anlegen müssen? Herr Frank ist weder Einwanderer, noch Muslim, er ist ein Bürger deutscher Nationalität, der eben an dieser Art von „Kultur“ scheitert. Wäre es nicht ein Akt christlicher Barmherzigkeit seitens des Staates, der sich so gern mit diesen Attributen schmückt, bedürftigen Menschen eine Gebühr von 30 Euro einfach zu erlassen?

Entstaatlichung der Kirche und Entkirchlichung des Staates

Es wird höchste Zeit, dass der Deutsche Staat aus der Kirche austritt und das möglichst schnell. Das kostet nichts! Das spart nur Steuergelder, die als Subventionen an die Kirchen fließen.

Thomas Häntsch