KÖLN. (hpd) In der letzten Schulferienwoche vom 30.07. bis zum 03.08.2007 versandte der Landesvorstand NRW des IBKA
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HAMBURG. Religionsfreiheit und Pressefreiheit gehören zu den europäischen Grundrechten. Obwohl sich beide in dem Aspektder Meinungsfreiheit ähnlich sind, haben sie dennoch ein entscheidendes Trennkriterium: die Wahrheit. Wenn also eine Zeitung in einem Zeitungsartikel - ohne Hinweis darauf - die Auffassungen von Religionen unkommentiert verbreitet, verringert sich zumindest ihre eigene Seriosität.
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