Am vergangenen Wochenende beriet Die Linke über ihr Wahlprogramm. Bisher war es eigentlich eine Selbstverständlichkeit innerhalb der Partei, dass man die Kirchenstaatsverträge auflösen will. Doch nun beschloss der Parteitag, diese Auflösung nicht ins Parteiprogramm aufzunehmen. Ein Kommentar von Ralf Michalowsky.
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KIEL. (hpd) Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hat in seinem Ergebnisbericht 2010 auch geprüft, ob und wie seine Bemerkungen von 2007 umgesetzt worden sind. Unter der Überschrift: „Staatsleistungen an die Kirchen - Zahlungen mit Ewigkeitswert?“ wird festgestellt: „Die Staatsleistungen an die Nordelbische Kirche sind nicht gekürzt worden. Die Berechnungsgrundlage für die Staatsleistungen muss geändert werden.“
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