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© Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

27. 08. - 28. 08.

150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch

Virtueller Fachkongress zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmungsrechte der Frau

Das im Mai 1871 verkündete Reichsstrafgesetzbuch enthielt erstmals den § 218, welcher den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft zur Straftat erklärte. Der Straftatbestand überdauerte Bemühungen um Entkriminalisierung in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik der 1970er Jahre. Im Zuge der Deutschen Einheit konnte sich die seit 1972 in der DDR geltende Fristenregelung nicht als gesamtdeutsches Modell durchsetzen. Durch internationale Entwicklungen, die Kriminalisierung von Ärzt*innen und die sich zunehmend verschlechternde Versorgungslage beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch steht der § 218 des Strafgesetzbuches wieder im Licht der Öffentlichkeit. Auf dem Fachkongress wird die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs auf den Prüfstand gestellt.

Der 150. Jahrestag des frauen- und gesundheitspolitisch sowie gesamtgesellschaftlich immer wieder heftig diskutierten Paragrafen ist Anlass für einen Fachkongress, der dazu einlädt, sich aus sozialwissenschaftlicher, juristischer, historischer, medizinischer, politischer und praktischer Perspektive kritisch mit § 218 auseinanderzusetzen. Ziel ist es, alternative Regelungen zu diskutieren und den politischen Willen zu stärken, sich für die Realisierung der reproduktiven Rechte von Frauen in Deutschland einzusetzen.

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