Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt das im deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende.
Der Bundestag hat am 16. Januar 2020 mit großer Mehrheit eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Demnach sollen die Bürger in Zukunft stärker dazu bewegt werden, eine Entscheidung zu treffen. Neu geschaffen wird auch ein Online-Register.
DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher betont die Wichtigkeit einer rechtzeitigen Vorsorge für das eigene Lebensende. Im Vordergrund stehen dabei Patientenverfügungen und weitere Entscheidungen zur Vorsorge wie auch die Dokumentation, ob und unter welchen Bedingungen man gegebenenfalls als Organspender zur Verfügung stehen würde. Allerdings, so Birnbacher in einer ersten Reaktion weiter, müssen die organisatorischen Bedingungen der Organspende weiter verbessert und "die Information über die Organspende realistischer und die Angehörigen des potenziellen Organspenders zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einbezogen werden."
Ein Automatismus, nach dem jeder Bundesbürger ab 16 Jahre zum Organspender wird, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat, ist mit dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht des Menschen nicht vereinbar. Viele Menschen werden durch die Informationen zur Organspende nicht erreicht und erklären sich weder für noch gegen eine Organspende. Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung vorgesehen hatte, war bereits in zweiter Lesung mehrheitlich abgelehnt worden. Vorausgegangen war eine zweistündige Debatte.
Im Jahr 2019 haben nach einer Mitteilung der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Deutschland 932 Menschen ein Organ nach ihrem Tod gespendet, eine ähnlich niedrige Zahl wie im Vorjahr. Mit einer durchschnittlichen Spenderrate von 11,2 Spendern pro eine Million Einwohner nimmt Deutschland im internationalen Vergleich einen hinteren Platz ein.
10 Kommentare
Kommentare
Angelika am Permanenter Link
Ich bin schon lange Organspender, aber in eine Onlineliste werde ich mich garantiert nicht eintragen lassen!
Detlef am Permanenter Link
Du hast einen Organspendeausweis - sicher in der Geldbörse.
Nur mal angenommen du vergißt diese und stirbst (was ich nicht hoffe) genau an diesem Tag.
Wer im Krankenhaus weiß dann, dass du ein Spender bist? Vielleicht ist auch gerade deine Verwandtschaft in Spanien im Urlaub und deshalb schwer erreichbar!?
Dann hat sich die Mühe nicht gelohnt Deshalb bin ich für eine Datenbank.
LG
Dr. Jochen Lengerke am Permanenter Link
"Der Bundestag hat ... eine moderate Reform der Organspenderegeln ... beschlossen."
Betonung auf "moderat". - Ich halte den Beschluss für erbärmlich und kann nicht nachvollziehen, warum die DGHS diesen begrüßt. Der Bundestag ist seiner Aufgabe, nämlich fundamentalen Interessen des Volks Geltung zu verschaffen, nicht nachgekommen.
Dr. med. Jochen Lengerke
Jobst Echterling am Permanenter Link
Der Beschluss ist gut, weil
1. der Zweck nicht die Mittel heiligt (das ist das entscheidende Argument) und
Darüber hinaus empfand ich den Teil der Werbung für die Doppelte Widerspruchslösung, der vor allem mit dem Leid kranker Menschen arbeitete, als versuchte illegitime moralische Erpressung.
(Habe übrigens seit mehr als 10 Jahren einen Organspenderausweis und laufe aufgrund meiner gesundheitlichen Disposition ein überdurchschnittlich hohes Risiko, einmal auf eine Spende angewiesen zu sein.)
Hans Trutnau am Permanenter Link
"Der Bundestag ist seiner Aufgabe, nämlich fundamentalen Interessen des Volks Geltung zu verschaffen, nicht nachgekommen" - wie meinen Sie das?
Simone Wiechmann am Permanenter Link
Ein kranker Mensch ist nichts wert. Oder was wollen die Politiker sagen.
Dr. Jochen Lengerke am Permanenter Link
Mit "Interessen des Volkes" meine ich beispielsweise den Wunsch, ein lebenswertes Leben durch Transplantation einer Niere führen zu können. Man befrage dazu einen Dialyse-Patienten.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ah ja, klarer jetzt; vielen Dank. Ich kenne sogar einen Dialyse-Patienten; kann ich nur bestätigen.
Dr Jochen Lengerke am Permanenter Link
Wladimir Iljitsch Lenin: Die Wahrheit ist immer konkret.
Harald Freunbichler am Permanenter Link
M. A. n. sollte man das Spenden / Empfangen wie eine Versicherung handhaben:
Wer sich als Spender deklariert, kann im Falle des Versicherungs-Falles auch ein Organ erhalten. Nicht-Mitglieder eben leider nicht.
Als geschlossenes "Versicherungsvereins"-Konstrukt erübrigte sich jegliche gesellschaftliche Diskussion.
PS: Ich bin zweifacher Empfänger von Lebend-Organen.