Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben", welche von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) herausgegeben wird, befasst sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das eine Freigabe von Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung verneint hat.
Für ein großes Medienecho hatte das Urteil des Dritten Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Prozess gegen die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – gesorgt. Am 7. November 2023 urteilte das Gericht über die Anträge von zwei DGHS-Mitgliedern, eine Genehmigung für den Erwerb von 15 g Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung zu erhalten. Als Prozessbevollmächtigter hat DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch die Verfahren (ursprünglich waren es sieben) über sechs (!) Jahre vorangetrieben, nun gab es in letzter Instanz ein abweisendes Urteil. Eine kritische Würdigung des Leipziger Urteils unter verfassungs- und menschenrechtlichen Aspekten wird im aktuellen Heft der Zeitschrift vorgenommen.
In dieser Ausgabe, übrigens optisch relauncht, reflektiert zudem Rechtsanwalt Wolfgang Putz, welche Wirkkraft eine Patientenverfügung entwickeln kann und welche Möglichkeiten Sie haben, bei Nichtbeachtung des verfügten Willens aktiv zu werden. Die meisten Menschen sterben in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Therapiebegrenzung kann erwünscht, mitunter geboten sein.
Das Heft blickt auch in andere Länder: Wie sieht es woanders mit der Rechtslage zu Patientenverfügung oder Suizidhilfe aus?
Buchbesprechungen, Presseschau und zahlreiche Veranstaltungstipps runden wie immer die Zeitschrift ab.