UN-Bericht zum Menschenhandel

Sexuelle Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen

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Titelblatt der UNODC-Studie
Titelblatt der UNODC-Studie

Laut einem aktuellen Bericht der UN-Kommission für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) in Wien machen Frauen und Kinder im Jahr 2016 70 % der dokumentierten Fälle des Menschenhandels aus. Diese Verfolgten zum Großteil das Ziel der sexuellen Ausbeutung.

2016 waren es 83 % Frauen und 72 % Mädchen, welche sexuell ausgebeutet wurden. Im Vergleich liegt die Prozentzahl für sexuelle Ausbeutung von Männern bei 10 % und von Jungen bei 27 %. Von 10.772 verschleppten Opfern in 54 Ländern sind 45 % der Opfer Frauen und 17 % Mädchen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) versteht unter Menschenhandel "jede Form des Anwerbens, des Transports, des Beherbergens etc. zu Zweck der Ausbeutung. Die einzelnen Ausbeutungsformen sind seit Oktober 2016 eigene Straftatbestände im Strafgesetzbuch (Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung durch Bettelei, Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen oder die rechtswidrige Organentnahme, §§ 232a bis 233a StGB)."

Davon betroffen sind Amerika, Europa und Südostasien. Dazu zählen vor allem Kriegs- und Krisengebieten wie z. B. in afrikanischen Ländern südlich der Sahara oder im Nahen Osten. Dort werden Frauen und Mädchen als "Sexsklavinnen" gehalten oder zur Ehe gezwungen und dienen als Belohnung für Soldaten oder als Mittel, um neue Kämpfer anzuwerben. Meldungen von Entführungen für Zwangsehen und sexueller Ausbeutung sind im Nahen Osten und in zentral- und westafrikanischen Ländern ebenfalls bekannt. In Ländern in Ostasien und am Pazifik wurden 2016 60 % der Opfer sexuell ausgebeutet und 38 % Opfer von Zwangsarbeit. Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und Afghanistan sind besonders häufig betroffen und werden in Camps oder während der Flucht von kriminellen Banden rekrutiert und zu Sex- oder Sklavenarbeit gezwungen. In der Karibik, Nord- und Zentralamerika bezieht sich die Mehrheit der Meldung von Menschenhandel auf Opfer sexueller Ausbeutung. Von 87 % der gemeldeten Fälle sind drei Viertel auf sexuelle Ausbeutung zurückzuführen und 25 % davon auf minderjährige Mädchen. Zudem werden Frauen, Männer und Kinder in Nordamerika Opfer gemischter Ausbeutung, d. h. sowohl Sexual- und Zwangsarbeit, als auch erzwungener Kriminalität.

Deutschland ist ebenfalls von solchen Vorfällen betroffen. 2017 wurden 671 (davon 171 Minderjährige) Frauen sexuell ausgebeutet, zur Arbeit oder zum Betteln gezwungen. Laut dem Bundeskriminalamt finde sexuelle Ausbeutung hauptsächlich im Prostitutionsmilieu statt. Dabei wird oft die wirtschaftliche Lage von ausländischen Opfern ausgenutzt. Die Menschen stammen unter anderem aus Süd- und Osteuropa aber auch aus Deutschland selbst. Um sie anzulocken, wird den Opfern gut bezahlte Arbeit versprochen und danach werden sie unter anderem zur Prostitution gezwungen.

Die Anzahl der dokumentierten Fälle in Bezug auf Menschenhandel ist 2016 höher als in den letzten 13 Jahren und lag bei 254.000 Opfern. Diese werden jedoch nicht nur sexuell ausgebeutet, sondern auch zum Betteln und zur Organentnahme gezwungen. Im Jahr 2016 wurden 40 % mehr Fälle gemeldet als 2011. Der Grund für die hohe Zahl könnte daran liegen, dass dieser Problematik auf globaler Ebene immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird und dadurch nicht nur schneller erkannt, sondern auch besser bekämpft werden kann. Nichtsdestotrotz gibt es wesentlich mehr Fälle als bekannt. Daher schätzen die Vereinten Nationen, dass es sich weltweit um 2,7 Millionen Opfer handelt.

Besonders auffällig ist dabei, dass es sich in den meisten Fällen um Menschenhandel innerhalb der Landesgrenzen mit den eigenen Bürgern handelt und weniger um internationalen Menschenhandel. In den Jahren von 2010 bis 2016 haben sich die Opfer innerhalb der Grenzen mehr als verdoppelt. 2010 waren es 27 % und 2016 lag die Anzahl der Betroffenen bei 58 %.

Laut Juri Fedotow, Chef des UNODC, ist es Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, das Problem des Menschenhandels besonders in Konfliktgebieten und in der Gesellschaft zu bekämpfen. In manchen Ländern kommen viele Täter immer noch straffrei davon, weil es in einigen Ländern im Westen und in Südafrika sowie in manchen afrikanischen Inselstaaten immer noch an Gesetzgebungen gegen den Menschenhandel oder auch an einer gesetzlichen Berichterstattung über den Menschenhandel fehlt. Auch in einzelnen Ländern im Nahen Osten und in Nordafrika gibt es noch keine spezifischen Gesetze zum Menschenhandel.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Länder gibt, in denen Fortschritte vorzuweisen sind. Mittlerweile haben 15 Länder eine Änderung ihres Strafgesetzes vorgenommen, um diese an die Definition des UN-Menschenhandelsprotokolls anzupassen und Menschenhandel selbst zu einer Straftat zu machen. In den meisten europäischen Ländern wurde Menschenhandel 2004 zur Straftat, zwischen 2004 und 2011 wurden die Gesetze in den meisten asiatischen Ländern erlassen. Laut dem Deutschen Bundeskriminalamt wurden im Oktober 2016 die Straftatbestände des Menschenhandels im deutschen Strafrecht neugestaltet. Dadurch kommt Deutschland den Vorgaben des Europäischen Parlamentes nach, Menschenhandel und vor allem die Ausbeutung von Kindern und Erwachsenen in all ihren Facetten zu bekämpfen.