Die Todesstrafe in Japan

Wenn der Staat tötet

Die Vereinigten Staaten und Japan sind die einzigen G-8-Staaten, in der 2017 Hinrichtungen stattfanden. In den Vereinigten Staaten wurden 23 Menschen hingerichtet und 41 neue Todesurteile verhängt. Damit sitzen 2724 Menschen in amerikanischen Todestrakten. In Japan wurden vier Menschen hingerichtet und drei zum Tode verurteilt.

Dort allerdings nicht, wie in den USA, mittels Giftspritze, sondern nach wie vor durch Erhängen. Und, anders als in den USA, vollkommen diskret und abseits der Blicke der Öffentlichkeit.

Tokyo, ein milder, blauer Wintertag. 16. Dezember 2017. In der Hibiya Library findet eine öffentliche Diskussion zum Thema "Vergangenheitsbewältigung" statt. Ich diskutiere mit Yuj Ishida, Professor für Moderne und zeitgenössische Geschichte an der renommierten staatlichen Tokyo University. Thema: wie sich Deutschland und Japan mit ihrer eigenen schuldbehafteten Geschichte nach dem 2. Weltkrieg auseinandergesetzt haben. Verdrängung, Relativierung, Scham? Ist es heute ein Thema für Politik, Justiz, Gesellschaft? Spielt sie im öffentlichen Diskurs überhaupt eine Rolle – und wenn ja, welche? Es geht an diesem Samstagmorgen gewissermaßen um die Gegenwart der Vergangenheit.

Auch am folgenden Tag. Ich bin Gastreferent bei der fünfjährigen Jubiläumsveranstaltung der ERCJ – Education and Research Center of Criminal Justice and Juvenile Justice. Vor einem interessanten Fachpublikum aus Richterschaft, Strafrechts-Wissenschaftlern und Bewährungshelfern spreche ich über die "Pflicht des Erinnerns", berichte über die mühsame, gelegentlich schmerzhafte Auseinandersetzung in meinem Land mit der eigenen Vergangenheit, einem düsteren Kapitel, in dem die Generation meiner Väter und Großväter Schrecken und Barbarei in die Welt brachten: als Befehlsempfänger, willfährige Bürokraten und ideologisierte Überzeugungstäter. Als Mitläufer, Mitwisser und Weg-Seher. Und rede davon, wie nach dem Untergang des sogenannten "Dritten Reiches" die Deutschen mit deren Hinterlassenschaft konfrontiert wurden: dem Versagen, der Mitschuld, der Schuld.

Schuld kann nicht nur einzelne Menschen betreffen, sondern ganze Generationen. Nicht nur einzelne Taten, sondern ganze Abschnitte der Geschichte. Gesellschaftliche Schuld und individuelle Schuld – wo bedingen sie einander, wo ergänzen sie sich? Wo fügen sie sich zu einer großen einvernehmlichen Allianz des Inhumanen, der Barbarei?

Tatsache ist: Die Täter sterben aus – die Opfer und Zeitzeugen ebenfalls. Mit Blick auf die Gegenwart, in der persönliches Erinnern immer seltener wird, braucht es deshalb Wissen, wie "es geschehen konnte", nicht nur die Bereitschaft zur Erinnerung, sondern die Pflicht des Erinnerns. Die Frage: "Wie war es möglich?", darf nicht verjähren. Für sie gibt es keine Verjährungsfrist. Nicht für Japan, nicht für mein Land.

Die Zuhörer spenden zustimmenden Beifall. Nach dem Vortrag kommt es zu einer lebhaften Diskussion: Worin bestehen die Versäumnisse? Wer trägt dafür Verantwortung? Was ist zu tun? Welche Rolle können Bildungs-Institutionen übernehmen, beispielsweise Schule und Universität? Und schließlich: welche Verpflichtung haben Politik, Wissenschaft und Medien im Sinne einer Pflicht des Erinnerns?

Während wir an diesem Sonntagnachmittag über die Notwendig- und Sinnhaftigkeit humanitärer Standards, das Eintreten für Menschenrechte und Menschenwürde miteinander diskutieren, werden nur wenige Kilometer entfernt letzte Vorbereitungen für zwei Hinrichtungen getroffen.

Eine Debatte über die Bewältigung der Vergangenheit ohne Bezug zur Gegenwart?

Keine 48 Stunden später ist es offiziell: Ungeachtet internationaler Kritik hat die Regierung Japans seine Zustimmung zur Vollstreckung zweier Todesurteile gegeben. Die verurteilten Mörder Teruhiko Seki und Kiyoshi Matsui wurden gehängt. Seki war 1992 wegen der Ermordung an vier Menschen zum Tode verurteilt worden. Zum Tatzeitpunkt war er 19 Jahre alt und damit nach japanischem Recht noch minderjährig. Nach Medienrecherchen war es die erste Hinrichtung eines Verurteilten, der die Tat als Minderjähriger begangen hatte, seit 20 Jahren.

Das alles erfahre ich bei meiner abendlichen Internet-Umschau, die japanischen Stimmen halten sich auffällig zurück. Kurze, nüchterne Berichte in den Medien, aber keine Kommentare oder gar kritische Statements. Die Politik schweigt, auch aus der Richterschaft ist Protest kaum wahrnehmbar, ebenso wenig von japanischen Strafrechtlern.

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Allein vereinzelte Menschenrechtler kritisieren die Vollstreckung. Ebenso die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die seit Jahren den Umgang mit Hinrichtungen sowie die Haftbedingungen in Japan anprangert – doch bei bei den Verantwortlichen finden die kritischen Stimmen nur wenig Gehör. Zwar haben sich vereinzelte Richter, Rechtsanwälte und Strafrechtler in den letzten Jahren immer wieder für die Abschaffung der Todesstrafe, die in Japan mit durch Erhängen vollstreckt wird, ausgesprochen, aber nicht mit durchschlagender öffentlicher Resonanz. Die Mehrheit der japanischen Bevölkerung befürwortet die Todesstrafe.

Und die Regierung handelt danach: Seit Amtsantritt des rechtskonservativen Ministerpräsidenten Shinzo Abe im Dezember 2012 sind damit bereits 21 Menschen hingerichtet worden (Stand Januar 2018). Japan, immerhin die drittgrößte Wirtschaftsnation der Welt, gehört zu den wenigen Industrieländern, die noch an der Todesstrafe festhalten.

Zum Tode Verurteilte warten manchmal Jahrzehnte auf ihre Hinrichtung. Als besonders grausam kritisieren Menschenrechtler wie auch ausländische Regierungen, dass den Todeskandidaten in Japan der Zeitpunkt ihrer Hinrichtung durch Erhängen nicht mitgeteilt wird. Wenn dann schließlich der Exekutionsbefehl vom Justizministerium eintrifft, haben die meisten nur noch wenige Stunden zu leben. Die Gefangenen müssen also in der ständigen Angst leben, dass der nächste Tag ihr letzter sein kann.

Änderungen sind nicht in Sicht. Von Seiten der Politik gibt es bislang keine klaren Signale, an der bisherigen Hinrichtungspraxis etwas zu ändern. Zwar wächst der internationale Druck auf Japan, die Todesstrafe abzuschaffen, denn: im Jahr 2020 ist das Land Gastgeber der Olympischen Spiele und da passt das Festhalten an diese archaische Strafe nicht ins Bild.

Aber Tatsache ist: nicht nur in Japan – sondern in vielen Staaten der Erde wird die Todesstrafe vollstreckt, keineswegs nur von diktatorischen Regimen. Selbst in den USA, ein Land mit großer demokratischer Tradition, finden in einigen Bundesstaaten Hinrichtungen statt – und nicht nur viele US-Amerikaner finden diese Strafe für einige Delinquenten durchaus angemessen, auch Präsident Donald Trump ist ein glühender Verfechter der Todesstrafe. Einen Verbrecher, einen Delinquenten, einen Terroristen, einen Staatsfeind – in jedem Fall das personifizierte Böse – gerichtet und hingerichtet zu wissen, befriedigt noch immer eine elementare Melange aus Rache und Sühnebedürfnis.

Hinrichtungen sind immer grausam, ganz gleich, wie ein Verurteilter stirbt. Trotzdem werden im 21. Jahrhundert noch Menschen gehängt, erschossen, enthauptet, in den Tod gespritzt. Immerhin: Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten größer, die auf die Todesstrafe verzichten. Mittlerweile (im April 2018) haben zwei Drittel aller Staaten die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. 1987 hatten lediglich 69 Staaten die Todesstrafe abgeschafft. Seit vergangenem Jahr sind es 142.

84 Prozent der weltweiten Hinrichtungen finden in nur vier Staaten statt: Iran (507 Hinrichtungen), Saudi-Arabien (146), Irak (125) und Pakistan (60). Auch die Anzahl an verhängten Todesurteilen war 2017 mit 2591 um etwa 17 Prozent geringer als im Vorjahr. Allerdings sind hier die Zahlen aus China nicht eingerechnet, weil die Volksrepublik per Gesetz untersagt, Informationen über die Todesstrafe zu veröffentlichen.

Andererseits gibt es ernüchternde und erschütternde Entwicklungen: So wirft die Menschenrechtsorganisation Amnesty International dem Iran die Hinrichtung von Kindern vor. Zwischen 2005 und 2015 sollen insgesamt 73 Todesurteile gegen Menschen unter 18 Jahren vollstreckt worden sein. Auch dem syrischen Regime von Präsident Baschar al-Assad wirft Amnesty schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Nach einjährigen Untersuchungen wird in einem Bericht die "außergesetzliche Exekution durch Massen-Erhängungen" von Tausenden von Menschen im Militärgefängnis von Saydnaya dokumentiert. Von 2011 bis Ende 2015 sollen dort bis zu 13 000 Menschen hingerichtet worden sein. Eine unglaubliche Zahl. Ein unvorstellbares Verbrechen. Die Opfer seien in der überwältigen Mehrheit normale "Zivilisten", die dem Assad-Regime als Opponenten galten. Die Vereinten Nationen haben der syrischen Regierung ebenfalls "Massenvernichtung von Zivilisten" vorgeworfen, was zu den schwersten Vorwürfen des internationalen Rechtskatalogs gehört.

Barbarische Eskalationen, erschütternde Grausamkeiten, die zeigen, dass der universelle Kampf gegen die Todesstrafe notwendig bleibt. Einerseits besteht die erfreuliche Entwicklung, dass immer mehr Staaten auf die Todesstrafe als Rechtsinstrument verzichten. Andererseits existiert die düstere Realität, dass Staaten wie China, Pakistan und Saudi-Arabien nicht "abrüsten", sondern an weitere Verschärfungen denken oder aber – wie etwa die Türkei – über die Wiedereinführung der Todesstrafe diskutiert.

Festzuhalten ist: Es gibt zwar eine globale, rechtliche Übereinkunft über humanistische Standards und universelle Werte, die in der UN-Menschenrechtscharta formuliert sind, nur ist das kein völkerrechtlicher Vertrag. Schon gar nicht, wenn es um die Wirklichkeit staatlichen Tötens unter dem Vorwand der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtsordnung geht.


Im Herbst erscheint bei Nippon Hyoron Sha Publishers, Tokyo, die japanische Übersetzung des Theiss-Titels "Wenn der Staat tötet" von Helmut Ortner.

Helmut Ortner, Wenn der Staat tötet - Eine Geschichte der Todesstrafe, Theiss, 235 Seiten, ISBN 978-3806235975, 22,95 Euro