Caritas

Kirchliches Arbeitsrecht: Kündigung wegen zweiter Ehe ungültig

Einem Mitarbeiter der Caritas wurde fristlos gekündigt, weil er zum zweiten Mal geheiratet hatte. Das Arbeitsgericht Hagen hat nun geurteilt, dass die Kündigung unzulässig war. 

Wie die Westfalenpost berichtet, musste die Caritas Hagen eine heftige Niederlage vor Gericht einstecken. Der Rechtsstreit drehte sich um einen langjährigen Mitarbeiter des St.-Barbara-Wohnhauses in Altenhagen, dem der katholische Wohlfahrtsverband 2017 kündigte, weil er sieben Jahre nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Aus Sicht des kirchlichen Arbeitgebers handelte es sich bei der Wiederheirat um den Abschluss einer "unzulässigen Zivilehe", der geeignet sei, "ein erhebliches Ärgernis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen". 

Der Mann nahm die Kündigung nicht hin und klagte gegen den Caritasverband. Die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Hagen entschied am vergangenen Dienstag schließlich, dass die Kündigung nicht rechtens war und der Kläger "zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen" weiterbeschäftigt werden muss. Zudem muss die Caritas den Lohn nachzahlen, der seit der Kündigung entfallen war.

Begründet wurde das Urteil insbesondere damit, dass nicht dargelegt worden sei, warum es sich bei der Wiederheirat um ein Ärgernis gehandelt haben soll. Eine ausreichende Abwägung der Interessen des verschiedenen Parteien habe nicht stattgefunden. 


Info: Der "Dritte Weg"

Statt dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird in kirchlichen Einrichtungen der sogenannte "Dritte Weg" praktiziert. Daher müssen die Beschäftigten auf wichtige Arbeitnehmerrechte wie das Streikrecht oder auf einen Betriebsrat verzichten. Trotz staatlicher Finanzierung der Einrichtungen besteht eine besondere Loyalitätspflicht gegenüber den Kirchen, die auch in das Privatleben der Angestellten reicht. So kann offen gelebte Homosexualität, die Wiederverheiratung nach einer Scheidung aber auch der Kirchenaustritt oder eine der kirchlichen Auffassung widersprechende öffentliche Meinungsäußerung mit einer Kündigung geahndet werden. Mitglieder nicht-christlicher Religionsgemeinschaften und Konfessionsfreie werden oftmals schon im vornherein bei Stellenausschreibungen ausgeschlossen. 

Kommentare (10)

Ich (nicht überprüft)

Do. 16 Aug 2018 - 12:31

Wie gnadenlos müssen die Verantworlichen sein, die doch immer von "Jesu Nächstenliebe" erzählen. Frage an die: Hätte Jesus wohl dem Mitarbeiter auch gekündigt?

Ich bin nicht religiös, aber nach dem Jesubild, das man der Öffentlichkeit vermittelt, hätte er sicher nicht.

Der soll ja gerade die Bestimmungen verschärft haben. Vorher war es möglich sich scheiden zu lassen, er aber sagte: "Jeder, der seine Frau entlassen wird, außer auf Grund von Hurerei, macht, dass sie Ehebruch begeht; und jeder, der eine Entlassene heiratet, begeht Ehebruch."
Rein theoretisch müsste die Kirche als Arbeitgeber auch andere Ehebrecher und auch unverheiratet zusammen lebende Mitarbeiter entlassen. (was zu früheren Zeiten durchaus vorgekommen ist)
Zum Glück verliert die Kirche allmählich an Macht, mir persönlich geht das aber noch zu langsam.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Do. 16 Aug 2018 - 13:53

Ein ganz klein wenig tut sich. Aber das stellt den unheiligen 3. Weg noch nicht auf den Prüfstand.

Kay Krause (nicht überprüft)

Do. 16 Aug 2018 - 13:56

Was soll man da noch kommentieren?Wer diesen Glaubenskonzern auch noch finanziert, dem ist wahrlich nicht zu helfen! Wobei der größte Finanzierer der Staat mit unseren Steuergeldern ist. Pfui Deibel!

Christoph Heckermann (nicht überprüft)

Do. 16 Aug 2018 - 16:04

So kreiert die Pfaffia nach dem Priestermangel hoffentlich auch einen Mitarbeitermangel.

A. M. Harwazinski (nicht überprüft)

Do. 16 Aug 2018 - 17:58

Die Caritas gebärdet sich - wie viele konfessionelle Einrichtungen - über die Maßen autoritär in privaten Belangen, die den Arbeitgeber nichts angehen. Die Begründung der Ablehnung einer "Zivilehe" erscheint grotesk vor dem Hintergrund, dass konfessionelle Einrichtungen in Sachen Finanzen (insbesondere Kirchensteuern usw. ) in der Regel absolut "zivil" vorgehen: Diese stehen deutlich höher als rituelle, tatsächliche religiöse Dienstleistungen und Angelegenheiten (letztere vollzogene Rituale (Taufe, Konfirmation, Kommunion) werden bei Konfessionsfreien gar nicht mehr in Betracht gezogen bzw. anerkannt!). Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass Konfessionsfreie in konfessionell dominierten bzw. definierten Einrichtungen bei der Stellenbesetzung absolut diskriminiert und außen vor gelassen werden - trotz der schön klingenden Zusätze "Wir betonen die Chancengleichheit, wir fördern die Gleichstellung der Geschlechter und der Schwerbehinderten..." usw.! Wenn es ans Eingemachte geht, zählt ausschließlich, ob man nachweislich Kirchensteuer bezahlt oder nicht; das ist die konkrete inhaltliche Bedeutung der Zusätze "Wir erwarten/setzen voraus eine Zugehörigkeit zu einer der christlichen Kirchen", die die zuvor genannten "Gleichheitsgrundsätze" ungeheuer relativieren ! Das soll jetzt "zivil" sein oder etwa nicht?? Weshalb gilt dann eine "Zivilehe" als anfechtbar?? Im Grunde läuft es darauf hinaus, dass konfessionelle Einrichtungen sich in jedem strittigen Fall die Dinge so zurecht legen, wie sie ihnen in den Kram und die Strukturen - vor allem aber: in den Etat! - passen. Von tatsächlicher Gleichheit, Emanzipation, Gleichberechtigung und derlei Schönklingendem kann keine Rede sein. Im Gegenteil: In dem einen Fall werden die "zivilen Strukturen" in den Brennpunkt gerückt, im anderen Fall die (vermeintlich) religiösen - so, wie´s halt passt (eine Ehe schließt man immer noch mit dem Partner, nicht mit Gott oder einem seiner Stellvertreter auf Erden). Aber nicht so, wie es dem geltenden Recht (als säkularem "höherwertigem Rechtsgut") - insbesondere nach der erfreulichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom März 2018 - entspricht. Man kann nur hoffen, dass sich immer mehr Bürger dieses Landes in solchen Einrichtungen und bei ähnlich bzw. gleich gelagerten Fällen trauen, zu klagen - um ihr Recht zu bekommen, das ihnen die konfessionellen Einrichtungen allzu gerne absprechen, verwehren, einschränken - mit allerbester theologisch geschulter Schönfärberei! Dies vor dem Hintergrund sich häufender Meldungen über Missbräuche aller Art und durch alle möglichen Vertreter der Spiritualitätsverwaltung, die das Vertrauen der Menschen genießen, darauf bauen, sich gegenseitig darauf verlassen, sich auch rechtsfreie Räume schaffen usw. Beim Teufel wusste man einst, wo man dran war; beim Spiritualitätsverwalter weiß man dies nie so genau...

Carsten (nicht überprüft)

Do. 16 Aug 2018 - 19:38

Bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil weite Kreise zieht und andere Betroffene damit zu ihrem Recht kommen.

Mal nachdenken (nicht überprüft)

Fr. 17 Aug 2018 - 20:26

Hmmm, wenn man geschieden ist und neu heiratet, dann wird gekündigt.
Wenn man dagegen Kinder missbraucht, dann wird man vor den Folgen geschützt.

Man merkt sofort, ich schreibe über die katholische Kirche.

A.S. (nicht überprüft)

Sa. 18 Aug 2018 - 21:25

Wann kapieren die Bürger endlich, dass die "guten Taten" nur die Tarnung für ein staatlich gefördertes, perfides Psycho-Herrschaftssystem sind? Auch Menschen-Fischer brauchen Köder!
Hat ein gutwillig-dummer Mensch "angebissen", wird Herrschaft bis tief ins Privatleben ausgeübt und der Gläubige ganz caritativ mit dürftigen Löhnen bei miesen Arbeitsbedingungen ausgebeutet.

Der Arbeitskräfte-Mangel in den sozialen und Pflege-Berufen ist wesentlich der Lohndrückerei der Kirchen zu verdanken!

Dieter Bauer (nicht überprüft)

So. 19 Aug 2018 - 23:08

Es erstaunt, dass der sogenannte Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland bis heute einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht gefolgt ist und Untätigkeit an den Tag legt. Von den Bürgern Beachtung gesetzlicher Vorgaben fordern, selbst aber durch Untätigkeit glänzen; welch Widersinn. Wen wundert es, dass ein Großteil unserer Bürger dabei ist, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit verlustig zu gehen????
Das ist beschämend für diesen Staat, der offenbar seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sich aber über Politikverdrossenheit beklagt.

Florian Chefai

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