Österreich

Gericht erlaubt religiöse Lieder im Unterricht

Der Streit darüber, ob im regulären Unterricht auch Kirchenlieder gesungen werden, geht in die nächste Runde.

Die Frage, ob der "Musikunterricht für Volksfrömmigkeit" tatsächlich gerechtfertigt ist, beschäftigte bereits die österreichische Bildungsministerin, die feststellte, dass "das Singen religiöser Lieder im "'normalen' Unterricht ... in einem 'bescheidenen' Rahmen zulässig [sei]", es "dürfe aber nicht ausschließlich zur Vorbereitung der Erstkommunion erfolgen."

Der Verwaltungsgerichtshof, das Höchste Gericht in Österreich, bestätigte nun die Ablehnung der Beschwerde, die zuvor bereits das Bundesverwaltungsgericht und der Verfassungsgerichtshof abgelehnt hatten.

Hintergrund der Beschwerde der Eltern war: "In der Volksschule im Bezirk Tulln in Niederösterreich fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren - trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde - zunächst beim Landesschulrat und auch später beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert."

Die "Initiative Religion ist Privatsache" will nun als Beschwerdeführer den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.