Der Streit darüber, ob im regulären Unterricht auch Kirchenlieder gesungen werden, geht in die nächste Runde.
Die Frage, ob der "Musikunterricht für Volksfrömmigkeit" tatsächlich gerechtfertigt ist, beschäftigte bereits die österreichische Bildungsministerin, die feststellte, dass "das Singen religiöser Lieder im "'normalen' Unterricht ... in einem 'bescheidenen' Rahmen zulässig [sei]", es "dürfe aber nicht ausschließlich zur Vorbereitung der Erstkommunion erfolgen."
Der Verwaltungsgerichtshof, das Höchste Gericht in Österreich, bestätigte nun die Ablehnung der Beschwerde, die zuvor bereits das Bundesverwaltungsgericht und der Verfassungsgerichtshof abgelehnt hatten.
Hintergrund der Beschwerde der Eltern war: "In der Volksschule im Bezirk Tulln in Niederösterreich fand die Erstkommunionsvorbereitung zum Teil im Musikunterricht statt. Dagegen hatten sich Eltern einer konfessionslosen Tochter gewehrt und waren - trotz gegenteiliger Meinung des Leiters der Rechtsabteilung, der daraufhin versetzt wurde - zunächst beim Landesschulrat und auch später beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert."
Die "Initiative Religion ist Privatsache" will nun als Beschwerdeführer den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
2 Kommentare
Kommentare
Atheist Steinbrenner am Permanenter Link
Die ob des Skandals ebenfalls interessante Frage ist doch, ob die Schülerin beim Singen der religiösen Lieder mitmachen muss, ob Sie aus weltanschaulichen Gründen nicht mitmachen darf, und ob man ihr gestattat sich in
Zumindest in Deutschland wäre die Rechtslage nach Art 140 GG mit Art 136 Abs 4 WRV eindeutig:
"(4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden."
Das Singen religiöser Lieder ist klar eine religiöse Übung und könnte daher von der Schülerin in Deutschland verweigert werden.
Vielleicht mag ja jemand der die österreichische Rechtslage kennt noch etwas zu meinen Fragen schreiben?
Reinhard am Permanenter Link
Was wäre, wenn die nicht-religiösen Eltern ihre Kinder nicht in die Schule schicken bis sie die Zusicherung erhalten, dass dort keine religiösen Gesänge mehr veranstaltet werden?