ASCHAFFENBURG. (hpd) Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller hat sich in einer Predigt mit dem „Ferkelbuch" und seinem Autor befasst
- und es dabei mit der Wahrheit nicht so genau genommen. Nun müssen wohl die Gerichte klären, ob die Kirchenkanzel in Deutschland ein rechtsfreier Raum ist.
Ende Mai predigte Bischof Müller auf dem „Nordgautag" über die „Wurzeln unserer Kultur" und kam dabei auch auf die „neue aggressive Gottlosigkeit" zu sprechen. Nach einigen kurzen Bemerkungen zu Richard Dawkins wandte er sich dem religionskritischen Kinderbuch „Wo bitte geht's zu Gott?", fragte das kleine Ferkel und dessen Autor Michael Schmidt-Salomon zu. Um seine These „Wo Gott geleugnet wird, dort gibt es kein Recht für den Menschen, kein Recht auf Leben, kein Recht auf Selbstbestimmung" (siehe hierzu auch die Pressemeldung der katholischen Website kath.net) zu belegen, zeichnete er den humanistischen Philosophen als geistigen Amokläufer, der Gläubige als Schweine einstuft und Kindsmord befürwortet. Da die Texte Schmidt-Salomons eine solche Interpretation nicht hergeben, erfand sich Müller seine eigene „Realität".
Im Ferkelbuch, so der Regensburger Bischof, lasse Schmidt-Salomon „ein Schwein auftreten, das dann nach Gott fragt - als jüdischer Rabbi, als christlicher Bischof oder als ein moslemischer Geistlicher. Letztlich sagt er damit nichts anderes, als dass alle, die an Gott glauben, sich auf dem geistigen Niveau eines Schweins befänden." Tatsächlich tritt das Ferkel nicht als Bischof usw. auf, sondern befragt die Repräsentanten jener drei Weltreligionen - und bleibt am Ende ungläubig. Die Anspielung auf die Bibel ist unverkennbar, denn im Neuen Testament werden Ungläubige an mehreren Stellen als Schweine bezeichnet, doch vertauscht Müller geschickt Täter und Opfer.
Im Folgenden erweckt der Bischof den Eindruck, Schmidt-Salomon vertrete die Auffassung, es sei gar keine Ethik notwendig, und suggeriert, dieser wolle Verhaltensregeln aus der Natur ableiten: „Man brauche doch gar keine Ethik, keine humanistische Auswirkung unseres christlichen Gottesglaubens. Der Mensch sei doch verfügbar für den anderen Menschen. Warum sollten Kindstötung, Abtreibung oder therapeutisches Klonen verboten sein? Am Beispiel von Berggorillas, die einen Teil ihrer Jungen umbringen, wird die Frage gestellt: Warum sollten das die Menschen nicht auch tun? Was ist daran verwerflich, wenn es der Naturtrieb eingibt?" Damit unterstellt er ausdrücklich, Schmidt-Salomon befürworte die Tötung von Kindern, weil Infantizid in der Natur vorkomme.
Doch die vermeintlichen Aussagen des humanistischen Philosophen sind frei erfunden, mehr noch: dieser vertritt exakt die gegenteilige Position. Im „Manifest des evolutionären Humanismus" geht er im Kapitel über naturalistische Ethik tatsächlich auf den Infantizid bei Berggorillas ein und schreibt dazu: „Anders als der Name es vielleicht vermuten lassen würde, sind gerade Naturalisten gegen diesen [naturalistischen] Fehlschluss in besonderer Weise gefeit. Warum? Weil sie aufgrund ihrer Kenntnis der Natur wissen, welche Katastrophen wir heraufbeschwören würden, wenn wir natürliche Verhaltensweisen unreflektiert zu ethischen Prinzipien erheben würden. Betrachten wir zur Verdeutlichung das Beispiel des Infantizids (Kindstötung): Bei den Berggorillas fallen mehr als ein Drittel (!) des Nachwuchses bis zum Alter von 3 Jahren Kindstötungen zum Opfer. Grund: Durch den Infantizid steigen die Fortpflanzungschancen des tötenden Männchens. Dieses für unsere Vorstellungen zutiefst unethische Verhalten findet sich nicht nur bei Gorillas, sondern auch bei solch unterschiedlichen Tierarten wie Dungkäfern, Fischen, Amphibien, Mäusen, Löwen, Kamelen oder Pferden. Und es sind nicht nur die ohnehin als aggressiv verschrienen Männchen, die sich über Kindstötungen Vorteile im evolutionären Wettstreit um das genetische Überleben verschaffen: Weibliche Erdhörnchen, Mungos, Dingos, Wildhunde oder Krallenaffen beseitigen auf ähnliche Weise ‘unliebsame Konkurrenz eigener Kinder um Nahrung, Ruheplätze und Fortpflanzungspartner'. So ‘natürlich' Infantizid also ist (auch Homo sapiens ist dagegen alles andere als immun, nicht ohne Grund ist die literarische Figur der ‘bösen Stiefmutter' so weit verbreitet!), kein vernünftiger Mensch käme auf den Gedanken, ihn deshalb ethisch legitimieren zu wollen." (Anmerkungen entfernt, Hervorhebung im Original, MB)
Michael Schmidt-Salomon, ansonsten keiner Diskussion abgeneigt, hat sich im Fall Müller zu rechtlichen Schritten entschlossen und den Regensburger Oberhirten per Anwaltsschreiben dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Gegenüber hpd begründete der Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung sein Vorgehen folgendermaßen: „Auch Bischöfe sollten bei der Wahrheit bleiben! Es ist das gute Recht von Bischof Müller, meine Positionen in allerschärfster Form zu kritisieren, doch er darf sie nicht völlig entstellen und Dinge behaupten, die ich nie gesagt oder geschrieben habe. Die Predigt des Regensburger Oberhirten lässt nur zwei Deutungen zu: Entweder hat Müller meine Schriften nicht gelesen, also über etwas geurteilt, was er gar nicht kennt, oder er hat vorsätzlich gelogen. Beides schickt sich nicht in einer modernen Streitkultur! Normalerweise würde ein unverbindlicher Hinweis genügen, um solche Probleme zu klären. Ich fürchte allerdings, dass Bischof Müller mit seinem speziellen Persönlichkeitsprofil dies nur einsehen wird, wenn er von Gerichten dazu genötigt wird."
„Persönliche Verkündigungen ... des Oberhirten"
In der Antwort der Anwälte Müllers spiegelt sich nicht nur der absolutistische Größenwahn wider, mit dem der Regensburger Bischof sein Bistum regiert, das Schreiben ist auch ein Lehrstück, welche geistigen Blüten die ungenügende Trennung von Staat und Kirche treiben kann. Denn Müllers Rechtsvertreter führen an, „ganz unabhängig davon, wie einzelne ... Äußerungen zu verstehen sind", bestehe kein Anspruch auf Unterlassung. Begründet wird diese Ansicht mit dem Hinweis darauf, dass eine Predigt eine „persönliche Verkündigung des Predigenden" darstelle und von subjektiven Elementen geprägt sei und schließlich „in jeder Hinsicht und ungeschmälert" durch Artikel 4 des Grundgesetzes (Glaubensfreiheit) geschützt sei. Wenn nun eine Predigt, noch dazu eine des „Oberhirten im Bistum Regensburg", an äußerungsrechtlichen Kriterien gemessen werde, stelle dies „einen erheblichen Eingriff in die grundrechtlich garantierten Freiheiten" dar. Übersetzt in Umgangssprache heißt das etwa: In einer Predigt darf gesagt werden, was dem Kirchenfürsten beliebt; sachliche Richtigkeit oder Persönlichkeitsrechte „normaler" Menschen spielen da keine Rolle. Ähnlich argumentiert die Kanzlei auch hinsichtlich der Behauptung, Schmidt-Salomon stelle in der Raum, was denn dabei sei, wenn Menschen ihre Kinder ermordeten: „Es kommt nämlich gar nicht darauf an, ob Ihr Mandant die Kindstötung - wie etwa bei den Berggorillas - befürwortet oder nicht." Pointiert zusammengefasst kann die Rechtsauffassung des Bistums Regensburg etwa so beschrieben werden: Die katholische Kirche muss sich an die Regeln, die für alle gelten, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen, nicht halten.
Kein Freibrief für Verleumdungen
„Ein solcher Freibrief für Verleumdungen jeglicher Art kann nicht hingenommen werden!", erklärt Schmidt-Salomon. Ein gewisses Maß an Fairness und weltanschaulicher Aufrichtigkeit müsse auch katholischen Bischöfen abverlangt werden. Der Alibri Verlag, in dem sowohl das Manifest als auch das Ferkelbuch erschienen sind, unterstützt seinen Autor in der Sache voll und ganz. Verleger Gunnar Schedel sieht Bischof Müller in der Tradition jenes Flügels der katholischen Kirche, der im faschistischen Spanien an der Seite Francos gegen die Errungenschaften der Moderne kämpfte. „Wenn der Mann Vorsteher einer Moschee wäre, würde er als Hassprediger vom Verfassungsschutz beobachtet", meint der Verleger mit Blick auf Müllers Tiraden. Nun müsse sich zeigen, ob die vielfach erhobene Forderung, der Islam müsse sich an die demokratischen Spielregeln halten, auch für die christlichen Fundamentalisten gelte.
Martin Bauer
Nachtrag:
Auch wenn sich Müller der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht unterwarf, hat das Bistum mittlerweile eine veränderte Fassung der Predigt ins Netz gestellt. (Diese wird nun als die „autorisierte Fassung der Predigt“ bezeichnet.) Da auch die alte Version noch im Internet zu finden ist, lohnt es sich, beide Versionen miteinander zu vergleichen (Seite 3, Absatz 2ff.).
In der neuen Fassung sind die von Schmidt-Salomon bemängelten Tatsachenfalschbehauptungen eliminiert und korrekte Zitate aus dem Ferkelbuch sowie dem Manifest des evolutionären Humanismus hinzugefügt worden. Dadurch allerdings ergibt Müllers Angriff auf den Naturalismus keinen Sinn mehr. Vielmehr wird deutlich, dass Schmidt-Salomon nun wirklich alles andere im Sinn hatte, als das Recht auf Kindstötungen aus der Natur abzuleiten. Müller wiederum kommt durch das korrekte Zitat in die Not, den natürlichen Infantizid bei frei lebenden Berggorillas als „widernatürlich" zu bezeichnen.
Fraglich ist, ob die veränderte Version der Predigt als Schuldeingeständnis Müllers zu interpretieren ist. Wenn ja, warum weigerte er sich, die Unterlassungsaufforderung zu unterschreiben? Man darf gespannt sein, wie der Streit weitergeht...
Nachtrag 2 (25.7.2008):
Der Bischof hatte offensichtlich ein Einsehen und ließ die ursprüngliche Fassung seiner Rede nun löschen. Da die alte Version nicht mehr im Internet zu finden ist, steht sie jetzt hier aus Dokumentationsgründen im Anhang. Achtung: Nach dem Sprachgebrauch des Bistums handelt es sich bei dieser Version nicht mehr um eine "autorisierte", also zitierfähige Fassung.