BERLIN (hpd) Auf Initiative der Bundestagsfraktion der GRÜNEN fand am 21.01.2013 ein Expertengespräch zur Frage „Grundrechte für Menschenaffen?“ statt. Undine Kurth MdB, Sprecherin ihrer Fraktion für Tierschutzpolitik, hatte namhafte TierrechtlerInnen nach Berlin eingeladen, um, zusammen mit Vertretern der Giordano Bruno-Stiftung, zu überlegen, was auf politischer Ebene für das Anliegen des „Great Ape Project“ getan werden kann.
Während Frau Kurth einleitend darauf hinwies, dass kein Anlass zu größerem Optimismus bestehe, in absehbarer Zeit irgendwelche Bundestagsmehrheiten für tierrechtliche Belange zu gewinnen – selbst innerhalb ihrer eigenen Fraktion sei das Expertengespräch nur unter der Bedingung durchzusetzen gewesen, dass das Thema "Grundrechte für Menschenaffen" mit Fragezeichen versehen werde -, stellte sie in Aussicht, dass sich das nach den Wahlen im September 2013 sehr schnell ändern könnte: sollten die Grünen in Regierungsverantwortung kommen, werde es ggf. eine erste Bundestierschutzbeauftragte namens Undine Kurth geben, die sich mit Nachdruck der Sache der Affen annehmen werde.
Colin Goldner, Tierrechtler und Beirat der Giordano Bruno-Stiftung, stellte die Ziele und den aktuellen Stand des Great Ape Project vor:
„Das Great Ape Project, initiiert 1993 von den Philosophen Paola Cavalieri und Peter Singer, beinhaltet die Forderung, die Großen Menschenaffen - Schimpansen, Gorillas, Orang Utans und Bonobos - aufgrund ihrer großen genetischen Ähnlichkeit mit dem Menschen und ihren ähnlich komplexen kognitiven, affektiven, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten bestimmte Grundrechte zuzuerkennen, die bislang ausschließlich dem Menschen vorbehalten sind: Das Grundrecht auf Leben, auf individuelle Freiheit und auf körperliche wie psychische Unversehrtheit, wodurch praktisch alle Fälle erfasst sind, die Menschenaffen in Bezug auf Menschen betreffen können: Jagd, Wildfang, Zirkus, Zoo, Tierversuche. Es solle den Großen Menschenaffen der gleiche moralische und gesetzlich zu schützende - das heißt: auch einklagbare - Status zukommen, der allen Menschen zukommt. Singer und Cavalieri, dazu eine Reihe hochrenommierter Wissenschaftler einschließlich Jane Goodall oder Richard Dawkins, wiesen überzeugend nach, dass die tradierte Ungleichbehandlung von Menschen und Menschenaffen im Lichte wissenschaftlicher Erkenntnis nicht länger haltbar und damit moralisch zu verwerfen ist. Letztlich gibt es kein vernünftiges Argument, den Großen Menschenaffen diese Grundrechte vorzuenthalten, die jedem Angehörigen der Spezies Homo Sapiens ganz selbstverständlich – und sehr zurecht ganz selbstverständlich – zugestanden werden, egal wie es um seine kognitiven, affektiven, sozialen oder kommunikativen Fähigkeiten bestellt ist. Auch wenn der einzelne Mensch nur geringe oder gar keine dieser Fähigkeiten aufweist, hat er dennoch die unveräußerbaren Grundrechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit.
Das Great Ape Project fordert, den Großen Menschenaffen solle der gleiche moralische und gesetzlich zu schützende Status zukommen, der allen Menschen zukommt. Selbstredend geht es dabei nicht um die Zuerkennung umfassender Menschenrechte gemäß der Charta der Vereinten Nationen - es wäre dies eine absurde Forderung, da zu den unveräußerlichen Menschenrechten mithin Gewissens- und Religionsfreiheit zählt, die für die Großen Affen ebenso irrelevant ist wie Berufsfreiheit, das Recht auf Arbeit oder das Recht auf Gründung von Gewerkschaften -, sondern um Grundrechte, die für Menschen und Menschenaffen gleichermaßen relevant sind und auf die Menschen und Menschenaffen gleichermaßen moralischen Anspruch haben, die bislang aber nur für Menschen gelten.
Auf nationaler Ebene wäre Voraussetzung eine Grundgesetzänderung in Artikel 20a, die die Rechte der Großen Menschenaffen unter Verfassungsschutz stellen, sprich: ihnen Personenstatus zuerkennen würde. Dann und nur dann ließe sich analog zur gesetzlich geregelten rechtlichen Fürsorge für unmündige menschliche Personen – für Kinder beispielsweise oder demente Menschen - eine rechtliche Fürsorge für in menschlicher Obhut lebende nicht-menschliche Personen, sprich: Große Menschenaffen einrichten. Der Ablauf der Fürsorge oder Sachwalterschaft wäre identisch.
Um es noch mal zu verdeutlichen: das Tierschutzrecht reicht nicht aus, selbst wenn es tatsächlich einmal verbessert werden sollte (was unter schwarz-gelb in der Tat nicht zu erwarten ist). Im deutschen Tierschutzgesetz ist vom "Schutz der Mitgeschöpfe" die Rede. Und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sagt klar (§ 90a Satz 1): "Tiere sind keine Sachen." Allerdings regelt Satz 3 des gleichen Paragraphen, dass die für Sachen geltenden Vorschriften auch auf Tiere anzuwenden seien. Diese Schizophrenie in der Rechtsordnung – einerseits keine Sache, andererseits aber zu behandeln wie eine Sache - wird durch das Staatsziel Tierschutz nicht beseitigt. Als ersten Schritt zu einem tatsächlichen Tierschutz brauchen wir – als Türöffner sozusagen – personale Grundrechte für die Großen Menschenaffen, die ihnen vorzuenthalten es keine vernünftige Rechtfertigung gibt.
Nach ersten Erfolgen des Great Ape Project - 1999 verbot Neuseeland per Gesetz sämtliche invasiven Experimente an Menschenaffen, gefolgt von der Inselgruppe der Balearen als insofern autonomer Gemeinschaft Spaniens, die 2007 einen umfassenden Schutz der Menschenaffenverfügte, der noch über den neuseeländischen Beschluss hinausreicht – stagniert das Project seit einigen Jahren ergebnislos vor sich hin. Der Hauptgrund dafür, dass das Projekt in Spanien zum Erliegen kam, wo es bereits parlamentarisch diskutiert wurde, lag im massiven Widerstand der katholischen Kirche, die von allen Kanzeln herunter dagegen zu Felde zog.
Im Sommer 2011 nun hat die Giordano-Bruno-Stiftung, ein Zusammenschluss von Wissenschaftlern, Publizisten und Kulturschaffender im Geiste von Aufklärung und evolutionärem Humanismus mit der Verleihung ihres Ethikpreises an Paola Cavalieri und Peter Singer für ihre Initiierung des Great Ape Project den Faden wieder aufgegriffen.
Auf der einen Seite tritt das Great Ape Project ein für die Zuerkennung besagter Grundrechte für die Großen Menschenaffen, sprich: für eine Erweiterung des Grundgesetzes in Artikel 20a,und auf der anderen Seite geht es um Verbesserungen auf sehr praktischer Ebene für die hierzulande betroffenen Großen Menschenaffen.
Derzeit werden in 38 deutschen Zoos und zooähnlichen Einrichtungen etwa 450 Große Menschenaffen – Bonobos, Schimpansen, Gorillas und Orang Utans – zur Schau gestellt. (In Pharmalaboren werden seit Anfang der 1990er keine Schimpansen mehr verwendet, was rein rechtlich unter bestimmten Umständen aber immer noch zulässig wäre; und auch in Zirkussen und Privathaushalten werden nur noch vereinzelt Schimpansen gehalten.)
In Zoos hingegen werden nach wie vor – unter teils indiskutablen Bedingungen – Große Menschenaffen zur Schau gestellt,in 38 deutschen Zoos, wie gesagt, derzeit etwa 450 Individuen. Wie sich in einer im letzten Jahr vom Great Ape Project durchgeführten Untersuchung zeigte - es wurden sämtliche Zoos mit Haltung Großer Menschenaffen mehrfach besucht -, kann nur bei einem Fünftel der deutschen Zoos von ausreichenden Haltungsbedingungen die Rede sein (gemessen an dem Umstand, dass die Haltung Großer Menschenaffen hierzulande alleine der klimatischen Verhältnisse wegen grundsätzlich nicht den Bedürfnissen der Tiere entsprechen kann: sie verbringen bis zu 90 Prozent ihrer Lebenszeit in den in der Regel extrem beengten Innengehegen, von Spätherbst bis Frühjahr sind sie in der Regel rund um die Uhr darauf beschränkt; nachts werden sie zudem in Schlafboxen eingesperrt. Nur bei entsprechender Witterung – sprich: an wenigen Tagen des Jahres – können sie sich in den Außengehegen aufhalten (ganz abgesehen davon, dass selbst großzügigst bemessene Außenanlagen den Reviergrößen ihrer natürlichen Heimaten nicht ansatzweise entsprechen können).
In etwa der Hälfte der Zoos sind die Haltungsbedingungen als mangelhaft zu bewerten, sie weisen allerdings Verbesserungspotential hin zu ausreichender Haltung auf. Die Haltungsbedingungen im verbleibenden Drittel der Zoos – sprich: in 13 Einrichtungen - sind gänzlich ungenügend, um nicht zu sagen katastrophal, Verbesserungspotential ist nicht ersichtlich. Die etwa 120 in diesen Zoos gehaltenen Großen Menschenaffen weisen durchwegs Symptome schwerer psychischer Störungen auf und müssten umgehend an einen angemesseneren Ort verbracht werden.
Da eine Rückverbringung von in Zoos gehaltenen Menschenaffen in ihre natürlichen Heimaten gänzlich unmöglich ist - ungeachtet der Frage, ob es diese Heimaten überhaupt noch gibt -, werden sie den Rest ihres Lebens in menschlicher Obhut zubringen müssen: ein Leben in Freiheit wird es für sie realistischerweise nie mehr geben. Sie bedürfen insofern eines gesicherten Schutzraumes. Die Erkämpfung von Grundrechten für Menschenaffen hilft gar nichts, wenn die Tiere zwar aus Pharmalaboren, Zirkussen oder schlechten Zoos herausgeklagt oder beschlagnahmt werden könnten, wenn es aber keinen Ort gibt, an dem sie anständig untergebracht werden können.
In den USA gibt es mehrere solcher Sanctuaries, in Florida etwa „Save The Chimps“ für ausrangierte Schimpansen der NASA oder in Louisiana „ChimpHaven“, ein gesichertes Schutzgebiet für Menschenaffen aus Pharmalaboren. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer vergleichbarer Einrichtungen in Nord- und Südamerika. Die einzige Auffangstelle Europas für Menschenaffen und andere Exoten, die „Stichting AAP“ in Holland, hat nur begrenzte Aufnahmekapazität, so dass die meisten Affen, die aus schlechter Haltung heraus beschlagnahmt, herausgekauft oder freiwillig abgegeben und nach „Stichting AAP“ verbracht wurden, lediglich in Zoos mit relativ besserer Haltung umverteilt werden,. „Monkey World“ in Dorset, Südengland, wo Zirkus- oder Laboraffen aufgenommen werden, ist nichts anderes als eine Art „Tierschutzzoo“, was in ähnlicher Form auch für das „Affenrefugium“ in Gänserndorf bei Wien gilt, wo HIV- und Hepatitis-infizierte Schimpansen aus einem aufgelassenen Pharmalabor leben: das „Affenrefugium“ ist längst Teil des von Gut Aiderbichl hochprofessionell betriebenen Tierschutztourismus geworden.
Die Vision des Great Ape Project besteht in der Schaffung eines Schutzraumes für Große Menschenaffen aus europäischen Zoos, Zirkussen, Pharmabetrieben und privater Haltung nach dem Vorbild etwa von „ChimpHaven“.Solcher Schutzraum müsste sinnfälligerweise im Mittelmeerraum angesiedelt sein (ihn hierzulande einzurichten wäre allein aus klimatischen Gründen unsinnig, da die Affen extrem energie- und damit kostenintensive Warmhäuser bräuchten): eine Insel in Kroatien oder Griechenland wäre optimal, da könnten sie das ganze Jahr relativ kostengünstig und weitgehend selbstbestimmt im Freien leben.
Bislang ist solche Vision nichts als Traumgebilde. Allerdings haben auch „ChimpHaven“ und andere Sanctuaries sich aus solchen Träumen heraus entwickelt. Die Idee eines Schutzgebietes für Große Menschenaffen, die unter unwürdigen Bedingungen in europäischen Zoos, Zirkussen und Pharmalaboren zu leben genötigt sind, könnte insofern durchaus Realität werden.
Die Forderung nach einer elementarer Gleichstellung der Menschenaffen setzt einen Entwicklungsverlauf fort, der allgemein in der Menschheitsgeschichte erkennbar ist: Anfangs bezogen sich ethische Empfindungen fast ausschließlich auf die eigene Sippe, danach auf gesellschaftliche Teilgruppen, später auf die Mitglieder einer Gesellschaft, schließlich (mit der UN-Menschenrechtserklärung) auf alle Menschen. Warum sollten wir hier haltmachen und die Interessen leidens- und freudefähiger Primaten ignorieren, bloß weil sie keine Menschen sind? Der historische Moment ist gekommen, um nach Nationalismus, Rassismus und Sexismus auch die Schranke des „Speziesismus“ zu überwinden, der die Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit rechtfertigt.
Zur insofern viel und kontrovers diskutierten Frage, was den Einsatz gerade für Menschenaffen rechtfertigt, durch deren allfälligen Einbezug in die Rechtsgemeinschaft der Menschen sich nur die Grenzlinie verschöbe und nun Menschen und Menschenaffen auf der einen von allen anderen Tieren auf der anderen Seite trennte, woraus letztere -Elefanten, Delphine, Kühe, Schweine, Hühner etc. - keinerlei Nutzen bezögen, ist in aller Pragmatik zu sagen: irgendwo muß man anfangen. Zudem - und das ist das Entscheidende - stellen Menschenaffen den Dreh- und Angelpunkt des Verhältnisses Mensch-Natur dar, sie definieren wie nichts und niemand sonst die sakrosankte Grenzlinie zwischen Mensch und Tier: sind sie festgeschrieben „auf der anderen Seite“, sind das alle anderen Tiere mit ihnen. Würde die Grenze durchlässig, könnte das eine Art „Türöffner“ sein, der letztlich allen Tieren –den menschlichen wie den nicht-menschlichen - zugute käme. Im besten Fall könnte es zu einem radikalen Wandel des gesellschaftlichen Konsenses über das bisherige Verhältnis Mensch-Tier.“
Der Jurist und Tierrechtler Eisenhart von Loeper (Menschen für Tierrechte) unterstrich, das Great Ape Project sei ein "hervorragendes Beispiel wissenschaftlichen Pionierdenkens. Es wird den Menschenaffen gerecht, weil ihr wissenschaftlich erhärtetes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit, intelligent und altruistisch zu handeln und in die Zukunft zu denken, also die hohe Bewusstseinsfähigkeit den Rechts- und Personenstatus begründet. Und es wird der auf die außermenschliche Tierwelt übertragenen Gleichheitsidee gerecht Gleiches gleich und Verschiedenes verschieden zu behandeln. Da die Menschenaffen elementar gleiche persönliche und soziale Bedürfnisse nach Freiheit, Leben und sozialer Daseinsgestaltung, frei von Tierversuchen, schwerem Leid, Tod und Folter wie Menschen haben, steht es dem Menschen gut an, treuhänderisch für deren gleiches Recht zu sorgen."
Der Philosoph Dieter Birnbacher (Giordano Bruno-Stiftung) erinnerte daran, dass es Bestrebungen, Tieren bestimmte Rechte zuzugestehen, bereits seit Jahrhunderten gebe. Mit Blick auf die Großen Menschenaffen, die über weitergehende Fähigkeiten verfügten als andere Tiere, sei die Zuerkennung von Grundrechten, wie das Great Ape Project sie fordere, unverzichtbar. (Aufgrund des dichtgedrängten Zeitplanes der Veranstaltung konnten interessante rechtsphilosophische Anmerkungen des Juristen Christian Ströbele [MdB Grüne] nicht weiter diskutiert werden.)
Christophe Boesch, Primatologe am Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig (das mit dem Zoo Leipzig affiliiert ist) wies darauf hin, dass es in der Bewertung der genetischen Ähnlichkeit zwischen Menschenaffen und Menschen in der Fachwissenschaft ebensowenig Konsens gebe wie in der Bewertung der kognitiven und sonstigen Fähigkeiten der Menschenaffen. Er sprach sich für einen verbesserten Schutz der natürlichen Lebensräume der Menschenaffen aus und regte insofern die Schaffung eines Great Ape Conservation Fund nach US-Vorbild an. Die Problematik in Zoos gehaltener Menschenaffen relativierte er mit Verweis darauf, Zoos böten ein wertvolles Genreservoire zur Belebung freilebender Populationen.
Die Wildtierbiologin Sandra Altherr (Pro Wildlife) widersprach Boesch mit Hinweis darauf, dass es sich bei den in Zoos gehaltenen bzw. "nachgezüchteten" Menschenaffen in aller Regel um genetische Hybride handle, die zur Arterhaltung nichts beitrügen. Auch Tierrechtlerin Laura Zimprich (Animal Public) wandte sich gegen das Boeschsche Argument, Zoos stellten eine Art genetischer "Arche Noah" dar. Mit Hinweis auf die katastrophale Haltung Großer Menschenaffen beispielsweise in den Zoos von Duisburg, Magdeburg oder Wuppertal stellte sie die Notwendigkeit heraus, den Menschenaffen bestimmte Grundrechte zuzugestehen, die eine rechtliche Handhabe darstellten, wirksam gegen derartige Missstände vorzugehen. Das gegenwärtige Tierschutzrecht reiche nicht einmal hin, entwürdigendste Zurschaustellung von Schimpansen in Zirkussen und Freizeitparks wie etwa dem "Schwabenpark" bei Stuttgart zu unterbinden.
Sandra Altherr und Julia Cissewski (Orang Utans in Not) beschrieben die rapide fortschreitende Zerstörung der natürlichen Heimaten der Großen Menschenaffen in Zentralafrika und Indonesien und zeigten die Notwendigkeiten der Entwicklungszusammenarbeit auf politischer Ebene auf. Sandra Altherr sprach sich für die Beibehaltung des entsprechenden Bundesministeriums aus, das, nach der nächsten Wahl möglicherweise grün besetzt, sinnvolle Arbeit leisten könne.
Ob und inwieweit das Expertengespräch einen Impuls in die Fraktion der Grünen hineinzutragen vermag zu verstärkter Auseinandersetzung mit der Forderung nach Grundrechten für Menschenaffen, wird sich zeigen. Der Umstand, dass das Gespräch überhaupt stattfand, gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus.
Chris Snowflake