Tiergarten Nürnberg

Pläne zur Tötung von Pavianen im Namen des "Populationsmanagements"

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Paviane im Tiergarten Nürnberg
Paviane im Tiergarten Nürnberg

Am 08. Februar 2024 verlautbarte der Tiergarten Nürnberg auf seiner Website, aus Gründen des "Populationsmanagements" einen Teil seiner Herde an Guinea-Pavianen sukzessive töten zu wollen. Die mit derzeit 45 vorgehaltenen Tieren viel zu beengten Unterbringungsverhältnisse – das Innengehege bietet allenfalls 25 Tieren Platz – erforderten aufgrund massiver Spannungen und Beißereien beziehungsweise Verletzungen innerhalb der Herde deren deutliche Reduktion.

Überlegungen zu einer Erweiterung der Haltungskapazitäten seien nach Angaben des Tiergartens als nicht umsetzbar verworfen worden und Versuche, die Gruppenstruktur und -größe durch die zeitweise Empfängnisverhütung einzelner weiblicher Tiere stabil zu halten, hätten nicht den gewünschten Effekt gebracht. Insofern und nach "Prüfung aller Optionen" sei eine (vorwiegend tiergartenintern besetzte) "Tierschutzkommission" zu dem Schluss gekommen, "dass auch bei (den) Guinea-Pavianen die Tötung eine vernünftige Lösung sein kann."

Die Frage, wieviele Tiere getötet werden sollen, beantwortet der Tiergarten Nürnberg ausweichend: "Eine feste Zielgröße gibt es nicht. Der Tiergarten will die Paviangruppe schrittweise reduzieren. Nach jeder Herausnahme wird zunächst beobachtet, ob und wie sich die Situation verändert. Anschließend werden die nächsten Schritte innerhalb der Tierschutzkommission besprochen."

Tatsächlich dürfte von wenigstens 20 zu tötenden Tieren die Rede sein, da der Innenraum nur auf 25 Tiere ausgelegt ist, die derzeitige Herde aber 45 Tiere umfasst.

Um den zu erwartenden öffentlichen Protest abzufedern, stellte der Tiergarten Nürnberg eine eigene FAQ-Seite ins Netz, in der die geplante Tötung der Tiere gerechtfertigt und als "alternativlos" dargestellt wird. Angeblich habe man im Zuge der "Prüfung aller Optionen" auch die Abgabe der "überzähligen" Tiere an andere Zoos wie auch an Auffangstationen für Primaten (Sanctuaries) geprüft: man habe aber keine geeignete Einrichtung gefunden, die die Tiere aufnähme.1

Der Verband Deutscher Zoodirektoren (VDZ) spricht sich seit je für eine rechtliche Befugnis der Zoos aus, "überzählige" Tiere nach Bedarf und Gutdünken selbst töten zu dürfen. Da gemäß § 17 Nr. 1 TierSchG das Töten von Tieren nur bei Vorliegen eines "vernünftigen Grundes" erlaubt ist, plädiert der VDZ dafür, die Notwendigkeit von "Bestandsregulierung" – in betriebswirtschaftlicher Terminologie auch "Populationsmanagement" genannt – als ebensolchen Grund für die Tötung von Zootieren nach § 42 Abs. 8 Satz 3 BNatSchG anzuerkennen. Der Nürnberger Zoodirektor Encke schreibt dazu: "Im Sinne einer artgemäßen Haltung der Tiere ist die Bereitschaft zur Tötung überzähliger Tiere ein den natürlichen Verhältnissen entsprechender, verantwortungsvoller und damit ethisch-moralisch einwandfreier Weg."

Tatsächlich vertritt der Nürnberger Zoodirektor und Zooverbandsfunktionär Dag Encke seit je die Position, es sei das Töten "überzähliger" Zootiere aus Gründen des "Populationsmanagements" allemal gerechtfertigt. Anfang 2016 verlautbarte er in einem öffentlichen Vortrag, er habe im Vorjahr sechzig "überzählige" Zootiere töten lassen. Es war diese Verlautbarung unschwer als gezielt eingesetzter "Versuchsballon" zu erkennen gewesen, über den die Reaktion der Öffentlichkeit ausgelotet werden sollte. Da deutsche Zoos gemäß den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes keine Tiere töten dürfen – mit Ausnahme eigens gezüchteter "Futtertiere" (Mäuse, Hamster, Kaninchen, Schafe, Ziegen etc., auch größere Huftiere und bestimmte Vögel, die alljährlich in hunderttausendfacher Zahl in den Zoos getötet werden) –, fordern sie seit Jahren über ihren Dachverband VDZ eine rechtliche Befugnis, "überzählige" Tiere auch anderer Arten nach Bedarf und Gutdünken töten und ggf. auch verfüttern zu dürfen.

Schon zu früherem Zeitpunkt hatte Encke geschrieben: "Im Sinne einer artgemäßen Haltung der Tiere ist die Bereitschaft zur Tötung überzähliger Tiere (...) ein den natürlichen Verhältnissen entsprechender, verantwortungsvoller und damit ethisch-moralisch einwandfreier Weg." Zeitgleich mit der Tötung des vorgeblich nicht "reinrassigen" beziehungsweise "nicht ins Zuchtprogramm passenden" Giraffenjungbullen MARIUS im Zoo von Kopenhagen im Frühjahr 2014 – in Dänemark ist das Schlachten und Verfüttern von Zootieren prinzipiell erlaubt –, hatte der VDZ seine Forderung nach einer insofern "klareren Auslegung" des TierSchG bekräftigt.

Da es seinerzeit aber – auch hierzulande – einen Sturm der Entrüstung gegen die Tötung der 18 Monate alten Giraffe gegeben hatte, war seitens des VDZ nichts weiter zur Sache zu hören gewesen. Erst nachdem sich die öffentliche Empörung um den Tod von MARIUS etwas gelegt hatte, suchte Encke – seines Zeichens Vorstandsmitglied des VDZ – erneut auszutesten, auf welche Resonanz die Forderungen seines Verbandes im Jahre 2016 stoßen würden.

Es geht Encke und dem VDZ offenbar um nichts weniger als den Versuch, das mühsam erkämpfte Tierschutzrecht außer Kraft zu setzen, um willkürlich nachgezüchtete und irgendwann "überflüssige" Zootiere legal töten und ggf. verfüttern zu dürfen. Da die Tötung der sechzig Tiere im Nürnberger Tiergarten einen offenkundigen Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht darstellte, erstatteten zwei bundesweit agierende Tierrechtsorganisationen Strafanzeige gegen Encke. Die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wurden gleichwohl eingestellt.

Das Problem der heillosen Überbevölkerung in der Nürnberger Pavianhaltung ist seit Jahren bekannt – schon vor über zehn Jahren wurde die räumliche Enge des Pavianfelsens von Tierschützern massiv kritisiert – ohne dass geeignete Maßnahmen ergriffen worden wären, den Tierbestand nachhaltig zu reduzieren beziehungsweise die bestehenden Anlagen entsprechend zu erweitern.

Vor sechs Jahren hatte das Great Ape Project wegen der tierschutzrelevanten Pavianhaltung im Tiergarten Nürnberg Strafanzeige erstattet: einige der seinerzeit 37 vorgehaltenen Tiere hatten im Winter 2017 schwere Erfrierungen erlitten, da sie der Beengtheit im Innenraum wegen selbst bei Temperaturen von unter 0 Grad im Freien hatten zubringen müssen. Das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren wurde nach Vernehmung von Zoodirektor Encke eingestellt, der angab, dass "kein Tier, welches Erfrierungen erlitt, zu Tode kam und bei Feststellung der Erfrierungen sofort tiermedizinisch behandelt wurde". Im Übrigen, so die Staatsanwaltschaft, konnte "dem Beschuldigten (Encke, Anm. d. R.) nicht nachgewiesen werden, dass er es vorsätzlich unterlassen hat, die Paviane vor Erfrierungen zu schützen". (Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Az: 422Js53821/17)

Anstatt die Pavianherde durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren oder wenigstens nicht anwachsen zu lassen, gibt es – trotz einer Reihe natürlicher Todesfälle und trotz der Abgabe von 16 Tieren nach Frankreich beziehungsweise China – heute acht Tiere mehr als noch 2016, sprich: es wurde und wird unkontrolliert "weitergezüchtet". Die Überpopulation der Paviane auf beengtestem Raum ist ausschließlich auf tiergärtnerische Fehler zurückzuführen, die nun auf Kosten der Tiere ausgeglichen werden sollen.

Selbstredend wird das Great Ape Project erneut Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Nürnberger Tiergartens stellen, sollte auch nur einer der Paviane aus Gründen des sogenannten "Populationsmanagements" getötet werden: selbst wenn die Pläne des Tiergartens von der Stadt Nürnberg als dessen Trägerin gebilligt würden, stellte solche Tötung einen eklatanten Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht dar.

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  1. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Tötungspläne des Tiergartens bot die Tierschutzorganisation Great Ape Project diesem an, die "überzähligen" Paviane in die in UK staatlich anerkannte und dem GAP angeschlossene Primatenschutzeinrichtung Wales Ape and Monkey Sanctuary zu überstellen, in der bereits mehrere aus deutschen Zoos und Forschungslaboren abgegebene oder veterinäramtlich beschlagnahmte Primaten, auch Paviane, leben. Die Nürnberger Paviane könnten innerhalb kürzester Zeit in einem europaweit zugelassenen Quarantänetruck abgeholt und – nötigenfalls für Stadt und Tiergarten Nürnberg völlig kostenfrei – auf Lebenszeit im Waliser Sanctuary untergebracht und tierschutzkonform versorgt werden. Entgegen der Ansicht von Tiergartendirektor Encke müssen sie nicht getötet werden.

    Eine Antwort der Verantwortlichen in Nürnberg stand bei Veröffentlichung des vorliegenden Artikels noch aus.