Worldwide Day of Genital Autonomy

KÖLN. (hpd/gbs) Am 7. Mai jährt sich erstmalig das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körper­verletzung und damit als straf­bare Handlung wertete.

Anlässlich dieses Jahres­tages organisiert der Facharbeitskreis Beschneidungs­betroffener im MOGiS e.V. mit Unterstützung neun weiterer Organisationen (u. a. der AK Kinder­rechte der Giordano-Bruno-Stiftung) am 7. Mai 2013 eine Kund­gebung am Land­gericht Köln, auf der das Recht aller Kinder weltweit auf genitale Selbst­bestimmung unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion gefordert wird.

Dass eine zentrale Kund­gebung gegen die Körper­verletzung und für die Selbst­bestimmung von Kindern bitter nötig ist, zeigt das am 12. Dezember letzten Jahres im Bundes­tag verabschiedete Gesetz zur Legitimierung der Vorhaut­beschneidung bei Jungen. In dem Paragraphen "Beschneidung des männlichen Kindes" (§ 1631d, BGB) wurde die Zirkumzision aus jeglichem Grund für legal erklärt und unterliegt seitdem der Personensorge, d. h. im Regel­fall entscheiden die Eltern, ob das Kind beschnitten wird oder nicht. Im Gesetzes­text unberück­sichtigt blieben die alarmierende Zahl an bekannt gewordenen Komplikationen bei "Beschneidungen", die Ablehnung aller europäischen Kinder­arzt­verbände von "Beschneidungen" ohne strenge medizinische Indikation sowie der Protest zahlreicher Menschen­rechts­gruppen. U. a. startete der "AK Kinderrechte" der Giordano-Bruno-Stiftung im Vorfeld der neuen Gesetz­gebung die Kampagne "Mein Körper gehört mir!" – Zwangs­beschneidung ist Unrecht, auch bei Jungen" und stellte auf der Website www.pro-kinderrechte.de umfangreiche Informationen zum Thema zur Verfügung.

Mit der Demonstration möchten die Initiatoren all jenen eine Platt­form bieten, die Körper­verletzung als Teil der Erziehung strikt ablehnen und für den Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung ihrer körperlichen und sexuellen Integrität eintreten. In dem Forderungs­katalog heißt es unter anderem, dass der Paragraph "Beschneidung des männlichen Kindes" (§ 1631d, BGB) sofort zurück­genommen werden muss. Darüber hinaus soll ein zwei­jähriger Runder Tisch zum Thema "Beschneidungen" an Jungen einge­richtet werden, welcher ausgewogen mit Medizinern, Juristen, Religions­vertretern, Menschen- und Kinder­rechts­organisationen, Vertretern von Opfer­verbänden und Psychologen besetzt ist, um alle Standpunkte gleich­berechtigt abdecken zu können.

Die Demonstration startet um 11:00 Uhr mit einer zentralen Kund­gebung am Land­gericht Köln (Luxemburger Straße 101, 50939 Köln). Die Abschluss­kundgebung findet um 13:00 Uhr am Roncalliplatz (Nähe Dom) statt.