Transparenzoffensive des Bistums Münster

Wenn die ASW dem Amts­gericht gegen­über er­klärt, dass die Münsteraner Anteile vom Bischöf­lichen Stuhl ge­halten werden, kann sich das Bistum meiner Ansicht nach nicht auf den Stand­punkt stellen, die Anteile gehörten dem Bistum und nicht dem Bischöf­lichen Stuhl.

Insbesondere bedeutet dies, dass Bistums­sprecher Dr. Kronenburg am 24. Oktober die Unwahr­heit schrieb, als er behauptete, die Wiki­pedia-Angabe (derzu­folge dem Bischöf­lichen Stuhl zu Münster 10,7 Prozent der ASW gehören) stimme “leider nicht”. Dr. Kronenburg hoffte offenbar, mit dieser Aussage zu bewirken, dass ich meinen Blog-Artikel “richtig stellen” würde, in dem ich auf die von General­vikar Kleyboldt nicht erwähnte Zig-Millionen-Beteilungung hingewiesen hatte.

Es bedeutet weiter­hin, dass vom Münsteraner General­vikariat aus im Wikipedia-Artikel zur “Aachener Grund­vermögen” die korrekte Angabe zu den Münsteraner Anteilen durch eine falsche ersetzt wurde – noch dazu in einer Weise, bei der der Leser nicht erkennen kann, dass diese Info vom General­vikariat Münster stammt, sondern (aufgrund einer Fußnote mit der – ursprünglichen – Quellen­angabe) glauben muss, diese Info stamme aus dem Kölner Handels­register.

Dr. Kronenburgs Formulierungen deuten darauf hin, dass sich das Bistum auf folgenden Stand­punkt stellt: Offizieller Eigen­tümer der ASW-Beteiligung ist zwar der Bischöf­liche Stuhl, aber: “Sämtliche Aus­schüttungen aus dem Beteiligungs­verhältnis an der Aachener Grund fließen in den Bistums­haushalt und nicht in den des Bischöf­lichen Stuhls.” Und: “Von daher hat der Bischöf­liche Stuhl aus dieser Beteiligung auch keine Ein­nahmen.”

Was Dr. Kronenburg nicht erwähnt, ist der Unter­schied zwischen “Gewinn” und “Aus­schüttung”:

Der Großteil der Gewinne der ASW wird nämlich – den öffent­lich abruf­baren Jahres­abschlüssen zufolge – gar nicht ausge­schüttet, sondern ein­behalten (“thesauriert”). Die einbe­haltenen Gewinne kommen also gar nicht dem Haushalt des Bistums Münster zugute, sondern ver­bleiben beim Eigen­tümer –  hier: dem Bischöf­lichen Stuhl.

So weist die Gewinn- und Verlustrechnung der ASW für 2010 einen Jahres­überschuss nach Steuern in Höhe von 25,3 Millionen Euro aus. Davon wurden 15,4 Mio. direkt in die Gewinn­rück­lagen gepackt (also einbe­halten) und knapp 10 Mio. als Bilanz­gewinn ausge­wiesen. Der Bilanz für 2011 lässt sich allerdings ent­nehmen, dass von diesen 10 Mio. offen­bar wiederum nur 3 Mio. ausge­schüttet wurden und noch einmal 7 Mio. den Rück­lagen zugeführt.

Demzufolge hätte das Bistum Münster also nur knapp 12 Prozent der (anteiligen) Gewinne des Jahres­über­schusses der ASW erhalten (315.240 Euro, um genau zu sein), der Rest hat den Wert der Beteiligung des Bischöf­lichen Stuhls um 2,4 Millionen Euro erhöht. Der Kirchen­steuer­rat des Bistums Münster, der ja Einblick hat (oder zumindest haben sollte), wie hoch die Aus­schüttung der ASW an das Bistum 2010 war, kann diese Zahlen gerne über­prüfen.

Anzumerken ist noch, dass allein der Buch­wert des Anteils an der ASW, den der Bischöf­liche Stuhl zu Münster hält, mit 41,7 Millionen Euro mehr als das Siebzehn­fache des Betrages ausmacht, den General­vikar Kleyboldt für das Geld­vermögen ange­geben hat.

Anzu­merken ist auch, dass offen ist, ob der Bischöf­liche Stuhl zu Münster über die ASW-Beteiligung hinaus noch weiteres Vermögen besitzt, das General­vikar Kleyboldt nicht erwähnt hat. Denkbar wären z. B. Fonds­anteile bei der Aachener Grund.

Ein Kommentar meiner­seits zu diesem Gebaren erübrigt sich wohl. Ich schließe mit den Worten von General­vikar Kleyboldt: “Das Bistum Münster geht seit Jahren sehr offen und transparent mit seiner Finanz­situation um.”

Matthias Krause

Erstveröffentlichung: Skydaddys Blog