Wenn die ASW dem Amtsgericht gegenüber erklärt, dass die Münsteraner Anteile vom Bischöflichen Stuhl gehalten werden, kann sich das Bistum meiner Ansicht nach nicht auf den Standpunkt stellen, die Anteile gehörten dem Bistum und nicht dem Bischöflichen Stuhl.
Insbesondere bedeutet dies, dass Bistumssprecher Dr. Kronenburg am 24. Oktober die Unwahrheit schrieb, als er behauptete, die Wikipedia-Angabe (derzufolge dem Bischöflichen Stuhl zu Münster 10,7 Prozent der ASW gehören) stimme “leider nicht”. Dr. Kronenburg hoffte offenbar, mit dieser Aussage zu bewirken, dass ich meinen Blog-Artikel “richtig stellen” würde, in dem ich auf die von Generalvikar Kleyboldt nicht erwähnte Zig-Millionen-Beteilungung hingewiesen hatte.
Es bedeutet weiterhin, dass vom Münsteraner Generalvikariat aus im Wikipedia-Artikel zur “Aachener Grundvermögen” die korrekte Angabe zu den Münsteraner Anteilen durch eine falsche ersetzt wurde – noch dazu in einer Weise, bei der der Leser nicht erkennen kann, dass diese Info vom Generalvikariat Münster stammt, sondern (aufgrund einer Fußnote mit der – ursprünglichen – Quellenangabe) glauben muss, diese Info stamme aus dem Kölner Handelsregister.
Dr. Kronenburgs Formulierungen deuten darauf hin, dass sich das Bistum auf folgenden Standpunkt stellt: Offizieller Eigentümer der ASW-Beteiligung ist zwar der Bischöfliche Stuhl, aber: “Sämtliche Ausschüttungen aus dem Beteiligungsverhältnis an der Aachener Grund fließen in den Bistumshaushalt und nicht in den des Bischöflichen Stuhls.” Und: “Von daher hat der Bischöfliche Stuhl aus dieser Beteiligung auch keine Einnahmen.”
Was Dr. Kronenburg nicht erwähnt, ist der Unterschied zwischen “Gewinn” und “Ausschüttung”:
Der Großteil der Gewinne der ASW wird nämlich – den öffentlich abrufbaren Jahresabschlüssen zufolge – gar nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten (“thesauriert”). Die einbehaltenen Gewinne kommen also gar nicht dem Haushalt des Bistums Münster zugute, sondern verbleiben beim Eigentümer – hier: dem Bischöflichen Stuhl.
So weist die Gewinn- und Verlustrechnung der ASW für 2010 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 25,3 Millionen Euro aus. Davon wurden 15,4 Mio. direkt in die Gewinnrücklagen gepackt (also einbehalten) und knapp 10 Mio. als Bilanzgewinn ausgewiesen. Der Bilanz für 2011 lässt sich allerdings entnehmen, dass von diesen 10 Mio. offenbar wiederum nur 3 Mio. ausgeschüttet wurden und noch einmal 7 Mio. den Rücklagen zugeführt.
Demzufolge hätte das Bistum Münster also nur knapp 12 Prozent der (anteiligen) Gewinne des Jahresüberschusses der ASW erhalten (315.240 Euro, um genau zu sein), der Rest hat den Wert der Beteiligung des Bischöflichen Stuhls um 2,4 Millionen Euro erhöht. Der Kirchensteuerrat des Bistums Münster, der ja Einblick hat (oder zumindest haben sollte), wie hoch die Ausschüttung der ASW an das Bistum 2010 war, kann diese Zahlen gerne überprüfen.
Anzumerken ist noch, dass allein der Buchwert des Anteils an der ASW, den der Bischöfliche Stuhl zu Münster hält, mit 41,7 Millionen Euro mehr als das Siebzehnfache des Betrages ausmacht, den Generalvikar Kleyboldt für das Geldvermögen angegeben hat.
Anzumerken ist auch, dass offen ist, ob der Bischöfliche Stuhl zu Münster über die ASW-Beteiligung hinaus noch weiteres Vermögen besitzt, das Generalvikar Kleyboldt nicht erwähnt hat. Denkbar wären z. B. Fondsanteile bei der Aachener Grund.
Ein Kommentar meinerseits zu diesem Gebaren erübrigt sich wohl. Ich schließe mit den Worten von Generalvikar Kleyboldt: “Das Bistum Münster geht seit Jahren sehr offen und transparent mit seiner Finanzsituation um.”
Matthias Krause
Erstveröffentlichung: Skydaddys Blog