MÜNSTER. (hpd) Unwahrheit, Manipulation eines Wikipedia-Artikels: Mit allen Mitteln versuchte das Bistum Münster – insbesondere Pressesprecher Dr. Stephan Kronenburg – den Eindruck zu erwecken, der Bischöfliche Stuhl zu Münster sei nicht Miteigentümer der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft (ASW).
Eine aktuelle Auskunft der ASW gegenüber dem Amtsgericht Köln belegt jetzt: Der Bischöfliche Stuhl zu Münster ist zu 10,65 Prozent an der ASW beteiligt. Anteilswert gem. der Konzernbilanz zum 31.12.2011: 41,7 Mio. Euro – und das bei Bewertung zu historischen Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen.
Stammkapital und Anteil des Bischöflichen Stuhls zu Münster an der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft. Stand: 18. November 2013.
Im Zuge der “Transparenzoffensive” einiger katholischer Bistümer anlässlich der Affäre um die Baumaßnahmen in Limburg veröffentlichte die bischöfliche Pressestelle des Bistums Münster am 14. Oktober 2013 eine Pressemitteilung, in der Generalvikar Kleyboldt sich zum Vermögen des Bischöflichen Stuhls wie folgt äußerte (Hervorhebung durch den Autor): "Der Bischöfliche Stuhl hat kein großes Geldvermögen. Es liegt bei derzeit rund 2,37 Millionen Euro. Daneben ist der Bischöfliche Stuhl auch Eigentümer von Immobilien. Hierbei handelt es sich aber nicht um Immobilien, die als Geldanlage gesehen werden könnten. Vielmehr befinden sich darauf Gebäude, die für dienstliche Zwecke des Bistums verwendet werden, etwa das Gebäude des Diözesancaritasverbandes, das ehemalige Marienheim (ein früheres Schwesternheim, in dem sich jetzt Diensträume des Bischöflichen Generalvikariates und Wohnungen befinden), das Franz-Hitze-Haus oder das Gebäude der Katholischen Fachhochschule Münster. Es handelt sich hier daher nicht um Vermögen, über das der Bischof oder ein anderer frei verfügen könnte. Der Wert dieser Immobilien wurde von uns nicht berechnet, da das Bistum keine doppische Buchführung hat."
Nachdem dies durch die Medien ging, erlaubte ich mir, auf meinem Blog darauf hinzuweisen, dass die obigen Formulierungen offen lassen, ob der Bischöfliche Stuhl zu Münster noch über weiteres Vermögen verfügt, und dass nach mehreren, mir vorliegenden, übereinstimmenden Informationen (u. a. der Wikipedia-Artikel zur “Aachener Grundvermögen” in seiner damaligen Version) der Bischöfliche Stuhl zu Münster zu 10,7 Prozent an der Aachener Grundvermögen beteiligt sei. (Richtiger wäre: Der Bischöfliche Stuhl zu Münster ist zu 10,7 Prozent an der ASW beteiligt, deren 100prozentige Tochter die Aachener Grundvermögen ist.)
Diese Info fand dann ihren Weg auf die Facebook-Seite des Bistums Münster, wo Frau A. am 22. Oktober auf meinen Artikel verwies. (Frau A.s Beitrag und die darauf folgenden Kommentare (s.u.) wurden offenbar zwischenzeitlich gelöscht.) Daraufhin antwortete der Pressesprecher des Bistums, Dr. Stephan Kronenburg, am 24. Oktober um 15:39: "Sehr geehrte Frau A., [...] ich kann Sie beruhigen: es gibt keine Ungereimtheiten. Das, was die ZEIT und katholisch.de berichten, stimmt. Das, was auf Wikipedia zu lesen ist, leider nicht. Beteiligt an der “Aachener Grund” ist nicht der Bischöfliche Stuhl zu Münster, sondern das Bistum Münster. Von daher hat der Bischöfliche Stuhl aus dieser Beteiligung auch keine Einnahmen. Vielleicht können Sie Herrn Krause, der auf der Seite, die Sie verlinkt haben, im Impressum genannt wird, das so mitteilen, dann kann er das in seinem Beitrag vielleicht richtig stellen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Kronenburg."
Am nächsten Morgen wurde dann von einer IP-Adresse des Bischöflichen Generalvikariats Münster der (wie wir jetzt wissen: bis dahin korrekte) Text des Wikipedia-Artikels zur “Aachener Grund” dahingehend geändert, dass nunmehr nicht mehr der Bischöfliche Stuhl, sondern das Bistum Münster als Gesellschafter angegeben ist:
Auf nochmalige Bitte, klar zu sagen, ob der Bischöfliche Stuhl zu Münster noch über weiteres Vermögen außer dem Geldvermögen und den unbewerteten Immobilien verfüge, kam am 29. Oktober die Antwort: "Sehr geehrter Herr Krause, schon in der Presse-Mitteilung vom 14.10. hatte Generalvikar Kleyboldt die Vermögenslage des Bischöflichen Stuhls erläutert und betont “Sonstige (neben denen des Bistums und des Bischöflichen Stuhls, S.K.) Haushalte oder gar „schwarze Kassen“ gibt es im Bistum Münster nicht.”
Und am 24. Oktober hatte ich im Blick auf den Beitrag von Frau A. geschrieben: “Beteiligt an der “Aachener Grund” ist nicht der Bischöfliche Stuhl zu Münster, sondern das Bistum Münster. Von daher hat der Bischöfliche Stuhl aus dieser Beteiligung auch keine Einnahmen.” Ich denke, dass das sehr klare Statements sind und bringe es für Sie gerne auch noch einmal auf den Punkt: Sämtliche Ausschüttungen aus dem Beteiligungsverhältnis an der Aachener Grund fließen in den Bistumshaushalt und nicht in den des Bischöflichen Stuhls.
Ich bitte Sie auch um Verständnis, dass wir unsere Aussagen auch auf weitere Anfragen Ihrerseits nicht dauernd wiederholen werden. Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kronenburg"
Auf meine Frage, wieso dann im Handelsregister der Bischöfliche Stuhl und nicht das Bistum als Gesellschafter aufgeführt ist, kam die Antwort: "...der Eintrag im Handelsregister erklärt sich ganz einfach aus der Geschichte und hat nichts mit den Ihnen inzwischen mehrfach erläuterten aktuellen Beteiligungsverhältnissen zu tun."
Die beharrliche Weigerung von Dr. Kronenburg, klar zu sagen, ob der Bischöfliche Stuhl zu Münster noch über weiteres Vermögen verfügt als das von Generalvikar Kleyboldt genannte, sowie seine scheinbar (auch nach eigenem Bekunden) klaren, tatsächlich jedoch vagen Formulierungen veranlassten mich, beim zuständigen Amtsgericht Köln nach der aktuellen Gesellschafterliste der ASW zu fragen. Da ich auf widersprüchliche Angaben hingewiesen hatte (die allerdings nicht das Bistum Münster betrafen), bat das Amtsgericht die ASW um Klärung. Heute erhielt ich vom Amtsgericht die Gesellschafterliste zum 31.12.2012 sowie die vom 18. November 2013 datierende Auskunft der ASW, dass diese Gesellschafterliste immer noch aktuell sei.
Wenn die ASW dem Amtsgericht gegenüber erklärt, dass die Münsteraner Anteile vom Bischöflichen Stuhl gehalten werden, kann sich das Bistum meiner Ansicht nach nicht auf den Standpunkt stellen, die Anteile gehörten dem Bistum und nicht dem Bischöflichen Stuhl.
Insbesondere bedeutet dies, dass Bistumssprecher Dr. Kronenburg am 24. Oktober die Unwahrheit schrieb, als er behauptete, die Wikipedia-Angabe (derzufolge dem Bischöflichen Stuhl zu Münster 10,7 Prozent der ASW gehören) stimme “leider nicht”. Dr. Kronenburg hoffte offenbar, mit dieser Aussage zu bewirken, dass ich meinen Blog-Artikel “richtig stellen” würde, in dem ich auf die von Generalvikar Kleyboldt nicht erwähnte Zig-Millionen-Beteilungung hingewiesen hatte.
Es bedeutet weiterhin, dass vom Münsteraner Generalvikariat aus im Wikipedia-Artikel zur “Aachener Grundvermögen” die korrekte Angabe zu den Münsteraner Anteilen durch eine falsche ersetzt wurde – noch dazu in einer Weise, bei der der Leser nicht erkennen kann, dass diese Info vom Generalvikariat Münster stammt, sondern (aufgrund einer Fußnote mit der – ursprünglichen – Quellenangabe) glauben muss, diese Info stamme aus dem Kölner Handelsregister.
Dr. Kronenburgs Formulierungen deuten darauf hin, dass sich das Bistum auf folgenden Standpunkt stellt: Offizieller Eigentümer der ASW-Beteiligung ist zwar der Bischöfliche Stuhl, aber: “Sämtliche Ausschüttungen aus dem Beteiligungsverhältnis an der Aachener Grund fließen in den Bistumshaushalt und nicht in den des Bischöflichen Stuhls.” Und: “Von daher hat der Bischöfliche Stuhl aus dieser Beteiligung auch keine Einnahmen.”
Was Dr. Kronenburg nicht erwähnt, ist der Unterschied zwischen “Gewinn” und “Ausschüttung”:
Der Großteil der Gewinne der ASW wird nämlich – den öffentlich abrufbaren Jahresabschlüssen zufolge – gar nicht ausgeschüttet, sondern einbehalten (“thesauriert”). Die einbehaltenen Gewinne kommen also gar nicht dem Haushalt des Bistums Münster zugute, sondern verbleiben beim Eigentümer – hier: dem Bischöflichen Stuhl.
So weist die Gewinn- und Verlustrechnung der ASW für 2010 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 25,3 Millionen Euro aus. Davon wurden 15,4 Mio. direkt in die Gewinnrücklagen gepackt (also einbehalten) und knapp 10 Mio. als Bilanzgewinn ausgewiesen. Der Bilanz für 2011 lässt sich allerdings entnehmen, dass von diesen 10 Mio. offenbar wiederum nur 3 Mio. ausgeschüttet wurden und noch einmal 7 Mio. den Rücklagen zugeführt.
Demzufolge hätte das Bistum Münster also nur knapp 12 Prozent der (anteiligen) Gewinne des Jahresüberschusses der ASW erhalten (315.240 Euro, um genau zu sein), der Rest hat den Wert der Beteiligung des Bischöflichen Stuhls um 2,4 Millionen Euro erhöht. Der Kirchensteuerrat des Bistums Münster, der ja Einblick hat (oder zumindest haben sollte), wie hoch die Ausschüttung der ASW an das Bistum 2010 war, kann diese Zahlen gerne überprüfen.
Anzumerken ist noch, dass allein der Buchwert des Anteils an der ASW, den der Bischöfliche Stuhl zu Münster hält, mit 41,7 Millionen Euro mehr als das Siebzehnfache des Betrages ausmacht, den Generalvikar Kleyboldt für das Geldvermögen angegeben hat.
Anzumerken ist auch, dass offen ist, ob der Bischöfliche Stuhl zu Münster über die ASW-Beteiligung hinaus noch weiteres Vermögen besitzt, das Generalvikar Kleyboldt nicht erwähnt hat. Denkbar wären z. B. Fondsanteile bei der Aachener Grund.
Ein Kommentar meinerseits zu diesem Gebaren erübrigt sich wohl. Ich schließe mit den Worten von Generalvikar Kleyboldt: “Das Bistum Münster geht seit Jahren sehr offen und transparent mit seiner Finanzsituation um.”
Matthias Krause
Erstveröffentlichung: Skydaddys Blog