Humanistische Stimme der Konfessionsfreien

BERLIN (HVD). Der Bundesvorstand – künftig Präsidium – des Humanistischen Verbandes

Deutschlands (HVD) hat gestern ein neues Logo des Verbandes beschlossen. Es wird mit der neuen Homepage im Frühjahr sukzessive eingeführt.

Die anschließende Bundesdelegiertenversammlung (BDV) des HVD, Bild im Anhang, hat die umfänglichsten Reformen an Satzung und Beitragssystem seit der Gründung auf den Weg gebracht. Bereits auf der Pressekonferenz am gestrigen Freitag wurden die Ansichten des HVD zu aktuellen Fragen dargelegt, Presseerklärung im Anhang.

Die Gründe, die 1993 zum HVD geführt haben, bestehen fort

Der HVD, gegründet am 14. Januar 1993, ist eine bundesweite Dachorganisation, die aus zahlreichen nichtreligiösen Gemeinschaften hervorging, die teilweise älter als 150 Jahre sind. Im Vordergrund steht die positive Arbeit an einem humanistischen Welt-, Menschen- und Gesellschaftsbild – statt einer bloßen Verneinung kirchlicher Institutionen bzw. religiöser Lebensanschauungen.
Obwohl der HVD heute vorwiegend in einigen Großstädten „anfassbar“ ist, zeigt seine Praxis, dass seine Humandienstleistungen von weitaus mehr Menschen gewünscht werden. Empirische Befunde (Allensbacher Akzeptanzstudie 2005; forsa 2007) zeigen den HVD als eine zukunftsfähige Unternehmung. Im wiedervereinigten Deutschland sieht der HVD zudem eine reale Chance auf breite Akzeptanz eines humanistischen „Bekenntnisses“.

Der HVD hat ein verfassungsrechtliches Fundament – Forderung nach Gleichbehandlung

Vor allem zwei Grundsätze unserer Verfassung bestimmen die rechtspolitischen Initiativen des HVD. Wir nehmen dazu Einfluss auf die Gesetzgebung und Regierungspraxis in Bund und Ländern:

Der in Art. 1 des Grundgesetzes verankerte Schutz der Menschenwürde erfordert die Achtung konfessionsfreier Bürger durch den Staat und im Staat. Dieser Anspruch umfasst auch das Recht, zum Beispiel Diffamierungen von Grundforderungen glaubensfreier Menschen durch christliche Kirchenführer zu bekämpfen. Unsere Grundforderung auf Anerkennung der autonomen Persönlichkeit als selbstbestimmte Menschen, die das Recht auf Selbstgestaltung ihres Lebens bis zum Tode haben, darf nicht angetastet werden.

Der verfassungsrechtliche Grundsatz der weltanschaulich/religiösen Neutralität des Staates erfordert, dass der Staat weltanschauliche Verbände wie den HVD gleiche organisatorische und finanzielle Rechte wie den Kirchen einräumt. Das betrifft im Wesentlichen das Recht zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, das Recht zur Bildung weltanschaulicher Schulen und zur Erteilung von Lebenskundeunterricht in öffentlichen Schulen. Konfessionsfreie Menschen, die in öffentlichen Institutionen Dienst leisten, haben vor allem in Gefahrenlagen, Anspruch auf Betreuung durch humanistische Berater, wie sie Christen durch Pfarrer erhalten.

HVD ist für mehr weltanschauliche Freiheit an den Schulen

Der HVD fasste auf seiner gestrigen Bundesdelegiertenversammlung einen Beschluss, in dem er seine Haltung zum Ethik- und zum Lebenskundeunterricht klarstellt, PDF Lebenskunde im Anhang.
Er strebt an, zunehmend mehr Schüler in Deutschland die freie Wahl zwischen Angeboten des Religionsunterrichts und dem Fach Humanistische Lebenskunde als Weltanschauungsunterricht zu ermöglichen. Religionsunterricht als Pflichtfach mit Abmeldemöglichkeit wird von uns abgelehnt.
Über Berlin und Brandenburg hinaus, wo es seit 1984 bzw. 2007 das Schulfach Humanistische Lebenskunde gibt, haben unsere Landesverbände in NRW, Niedersachsen und Bayern Anträge auf Einführung dieses Faches gestellt. Weitere Mitgliedsverbände bereiten die Antragstellung vor. Der HVD befürwortet nachdrücklich einen gemeinsamen, vom Religions- und Weltanschauungsunterricht völlig unabhängigen obligatorischen Ethikunterricht für alle.

Wie es Geburtshelfer gibt, sollte es auch Sterbehelfer geben

Der HVD setzt auf Vertrauen in die Fähigkeit zur Selbstbestimmung freier Menschen. Er sorgt seit über 15 Jahren erfolgreich für die Abfassung, Hinterlegung und Durchsetzung von Patientenverfügungen. Es muss gemäß unserem Grundgesetz jedem einzelnen Bürger überlassen sein, diese letzten Dinge für sich zu regeln. Unser Verband hält deshalb die von Teilen der SPD, FDP, der Linken und den Grünen vorgesehene gesetzliche Verankerung einer Patientenverfügung für überfällig. Wir wollen eine Kultur der Selbstbestimmung auch und gerade am Ende des Lebens befördern.
Deshalb stehen für uns Patientenverfügungen und hospizliche sowie palliative Offerten im Mittelpunkt unserer Hilfen und Forderungen. Wir sind gegen eine „Reichweitenbegrenzung“. Wir haben Respekt für erbetene Hilfe zur Selbsttötung eines Schwer- und Schwerstkranken. Ärztliche Suizidbegleitung, die wir befürworten, ist von direkter aktiver Sterbehilfe als (Fremd-)Tötung (wie in den Niederlanden und Belgien erlaubt) zu unterscheiden.

Dr. Horst Groschopp
Präsident