Aktuelles aus dem "Arbeitskreis Kinderrechte"

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Kampagnen-Logo (Foto: E. Frerk)

BERLIN. (hpd) In den letzten Wochen hat der "Arbeitskreis Kinderrechte" der GBS sehr erfolgreich Spendengelder gesammelt und mit Hochdruck daran gearbeitet, eine Plakatkampagne auf die Beine zu stellen. Zeitgleich wurde durch die Deutsche Kinderhilfe eine Online-Petition gestartet, die den Deutschen Bundestag dazu bringen soll, sich für eine Entscheidung in der Sache Zeit zu nehmen.

Die Plakate der Kampagne werden in diesen Tagen auf Berliner Litfaßsäulen und in Berliner U-Bahnen geklebt. Zusätzlich wird am kommenden Freitag und Samstag ein Kleinlaster durch Berlin fahren, auf dessen Ladefläche das Plakatmotiv zu sehen sein wird.

Der LKW wird an einigen Stationen Pause machen. Dort kann die kleine Hommage an die legendäre Buskampagne aus dem Jahre 2009 bestaunt werden. Wer mag, kann mit seinen Statements an einem Dokumentationsfilm mitwirken und ggf. auch dabei helfen, unser Infoblatt an interessierte Passanten zu verteilen. Die häufigsten Fragen zum Thema Beschneidung haben wir übrigens in einem sehr ausführlichen FAQ-Dokument beantwortet.

Vor allem aber soll mit der Aktion ein Signal an die Parlamentarier gesendet werden und verlangt werden, sich entschieden für die Rechte Minderjähriger einzusetzen. Denn: Zwangsbeschneidung ist Unrecht - auch bei Jungen.

Für Petition 50.000 Unterschriften bis zum 11.Oktober erforderlich!

Der Bundestag hat in einem Eilverfahren im Juli dieses Jahres eine Resolution beschlossen, der zufolge umgehend ein Gesetz zur Legalisierung religiös begründeter Knabenbeschneidungen in Deutschland verabschiedet werden soll. Eine Debatte über die Auswirkungen von Knabenbeschneidungen in gesundheitlicher und psychischer und sexueller Hinsicht hat im Parlament nicht stattgefunden. Dies war für die Mehrheit der Abgeordneten nicht von Interesse, beabsichtigen sie doch keineswegs eine rationale Abwägung sämtlicher Gesichtspunkte, sondern umstandslos eine Regelung zum Schutz der muslimischen und jüdischen religiösen Rituale zu schaffen.

Die Deutsche Kinderhilfe und die ihrer Aktion angeschlossenen Verbände wollen mit einer Petition an den Bundestag erreichen, dass das Beschneidungsthema zunächst im Bundestag und dann in der Öffentlichkeit breit diskutiert wird. Gefordert wird mit der Petition ein Moratorium für die Dauer von zwei Jahren, in denen kein Legalisierungsgesetz verabschiedet und stattdessen an einem Runden Tisch über das Thema „wissenschaftlich fundiert“ diskutiert  wird und Lösungen erarbeitet werden.

Besonders zu berücksichtigen sind, so die Deutsche Kinderhilfe mit Hinweis auf die grundsätzliche Abwägung aller Interessen, allerdings die Belange des Kindeswohls.

Diese Initiative der Deutschen Kinderhilfe berücksichtigt die Notwendigkeit einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion, in die auch die betroffenen Religionsgemeinschaften einbezogen sind.

Am Runden Tisch sollen Sachverständige der betroffenen Religionen, Befürworter und Gegner der Beschneidungen aus den Fachbereichen Psychologie, Pädiatrie, Urologie, Kinderchirurgie, Kinderschutz, Kinder-  und Jugendhilfe teilnehmen.

Es geht der Deutschen Kinderhilfe nicht um einen Kampf gegen religiöse Traditionen oder gar gegen „die Religionen“, sondern um die Rechte von Kindern, und deshalb soll eine umfassende öffentliche Debatte stattfinden.

Diese Zielsetzung ist unbedingt unterstützenswert, es geht vor allem darum, Eltern aufzuklären und neue Erkenntnisse über die Folgen von Beschneidungen zu verarbeiten. Hierfür braucht es Zeit und keine Eilaktionen im Deutschen Bundestag. Eine Eilaktion des Gesetzgebers wäre schädlich für die betroffenen Knaben.

Um eine Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages zu erzwingen, sind 50.000 Online-Unterschriften (für die Petitionsbeteiligung) erforderlich.

Die Frist hierfür läuft am 11.10.2012 ab. Nur wenn die erforderliche Zahl von Unterzeichnungen zustande kommt, muss sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit dieser Petition befassen. Diese Gelegenheit zur öffentlichen Diskussion von Kinderrechten (gegen überholte Rituale) sollte genutzt werden.

Bislang haben die Parlamentarier auf oberflächliche Weise argumentiert und dabei fälschlich die Religionsfreiheit von Eltern und Religionsverbänden in den Vordergrund  gerückt. Um die Grundrechte der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung und um deren Religionsfreiheit haben sie sich nicht geschert. Die Parlamentarier haben, wie es der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, ausgedrückt hat, nicht wissen wollen, was sie regeln wollen.

Diese Unwissenheit kann beseitigt werden – dazu ist die Petition auch geeignet. Wer sich der Petition anschließt, tritt ein für eine verstärkte Beachtung des Kindeswohls in Deutschland und gegen jeden Versuch, Kinderrechte aus religiösen Gründen einzuschränken.

Philipp Möller / Walter Otte