Stiftung Warentest zu Patientenverfügungen

Auf was man bei einer Patientenverfügung achten sollte, erläutert die Stiftung Warentest in ihrer eben erschienenen Zeitschrift FINANZtest

(Nr. 9, September-Ausgabe, S. 12 ff).

Fazit: Ärzte müssen seit dem Jahre 2003 Patientenverfügungen folgen. Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn der Wille des Patienten darin nicht eindeutig erkennbar ist. Ein weiteres Problem bestehe dann, wenn ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort fehlt. Unter die Lupe genommen werden Leistungsspektrum und Gebühren von fünf ausgewählten Organisationen / Hinterlegungsstellen.

In FINANZtest heißt es:
„... [Im Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZB 2/03) aus dem Jahre 2003] erklärten die Richter die Verfügung für verbindlich, schränkten ihre Wirkung aber ein: Nur wenn der Tod bereits sicher naht, sei der Arzt an eine Vorgabe gebunden... Doch die Einschränkung durch die obersten Richter ist umstritten. Warum soll ein Mensch nicht vorab regeln dürfen, dass medizinische Maßnahmen schon dann unterbleiben, wenn der Tod noch nicht nahe ist? „Solange der Streit nicht entschieden ist, kann es sein, dass Ärzte in Fällen von langandauerndem Wachkoma oder Demenz einer Verfügung nicht folgen, in der ihr Patient einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gefordert hat."

Den Ärzten wird immer „ob mit einem geplanten Gesetz oder weiterhin ohne ein solches" Verantwortung und Mitwirkung zukommen. Die Stiftung Warentest lässt entsprechend Praxis erfahrene Ärzte zu Wort kommen, denen Patientenautonomie ein wichtiges Anliegen ist - ohne diese abstrakt zu verabsolutieren. Wie Prof. Dr. Christoph Müller-Busch, der sich im Berliner Krankenhaus Havelhöhe um sterbende Patienten kümmert und weiß, wie schwer es ist, als Patient seinen Willen für eine zukünftige Situation präzise zu artikulieren. Müller-Busch rät, zunächst die eigenen Wertvorstellungen und Einstellungen zu Schmerz, Leben, Leiden usw. zu notieren - ganz ohne Vordrucke. „Daraus lässt sich der Wille eines Patienten oft viel klarer ablesen als aus abgeschriebenen Klauseln."
Pauschale Formulierungen, mit der ein Arzt später gar nichts anfangen kann, sind z. B. die eines „erträglichen" oder „nicht mehr erträglichen" Lebens sowie die von entsprechend „angemessenen" oder "sinnlos gewordenen" Behandlungen.
Zudem plädiert Müller-Busch für eine detaillierte medizinische Beratung vor dem Abfassen einer Patientenverfügung. „Wer darin auf konkrete Maßnahmen wie etwa die Magensonde eingehen will, sollte das konsequenterweise dann auch detailliert tun." Bei einer optimalen Patientenverfügung wird der Verfasser bei dieser Frage zudem noch einmal differenzieren „nach verschiedenen Situationen wie Demenz, Bewusstlosigkeit oder sogenanntem Wachkoma."

Ärzte würden „alten Verfügungen nicht gern über den Weg" trauen, haben die Verbraucherschützer herausgefunden, die Wertvorstellungen des Patienten können sich ja mit den Jahren ändern. Empfohlen wird daher eine laufende Aktualisierung der Patientenverfügung und ergänzend die Vollmacht für eine Vertrauensperson.
Es werden fünf Stellen aufgeführt, bei denen Vorsorgedokument hinterlegt (bzw. registriert) werden können und die teilweise auch Hilfe beim Schreiben derselben anbieten (ausdrücklich genannt wird die Abfassung von individuellen Patientenverfügungen nur beim Humanistischen Verband Deutschlands, s.u.).

FINANZtest bietet einen Überblick, zu welchen Konditionen und Gebühren fünf Organisationen / Hinterlegungsstellen welche Leistungen bieten.
Genannt werden in der folgenden Reihenfolge:
- DEUTSCHE HOSPIZ STIFTUNG (Dortmund), gemeinnützig. Hinterlegung nur für Mitglieder, Jahresbeitrag 36 Euro. www.hospize.de
- HUMANISTISCHER VERBAND DEUTSCHLANDS, Bundesverband (Berlin), gemeinnützig. Hinterlegungsgebühr für Nicht-Mitglieder 12 Euro / Jahr; auch individuelle Hilfe beim Verfassen einer Patientenverfügung (96 Euro), Aufforderung zur kostenlosen Aktualisierung alle 2 Jahre. www.patientenverfuegung.de
- DEUTSCHE VERFÜGUNGSZENTRALE AG (Dresden), Aktiengesellschaft. Hinterlegung für einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro, dazu 34 Euro / Jahr. www.dvzag.de
- BUNDESNOTARKAMMER (Berlin), Körperschaft des öffentlichen Rechts. Keine Hinterlegung von Schriftstücken, sondern lediglich Datenbank-Registrierung (per Internet für 15,50 Euro). Eine Patientenverfügung sollte an anderer Stellen hinterlegt werden, sie ist hier nur als Anhang einer registrierten Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung mit erfassbar. www.vorsorgeregister.de
- DEUTSCHES ROTES KREUZ / Ortsverein Mainz (Mainz), gemeinnützig. Hinterlegung von Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen für einmalig 60 Euro. Aktualisierungen sind kostenlos. www.drk-mainz.org

Und FINANZtest weist abschließend auf einen häufig vergessenen Aspekt hin: „Die Verfügung muss zu finden sein! Damit Ärzte von einer Patientenverfügung erfahren, gehört ein Kärtchen mit einem Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Originalverfügung in die Brieftasche."

Gita Neumann