Wehret den Anfängen!

WEIMAR. (hpd/HVD-Th). Der HVD-Landesverband Thüringen protestiert in einer öffentlichen Erklärung gegen einen verfassungswidrigen Eichsfelder Missionierungsversuch.

 

Mit seiner öffentlichen Stellungnahme unterstützt der HVD Thüringen die Eichsfelder von konfessionsfreien Bürgern getragene „Initiative für eine weltanschaulich-religiös neutrale Schule“.

Besonders protestiert der Landesverband gegen den versuchten Verfassungsbruch des Eichsfelder Landrates Werner Henning (CDU). Im Alten Kloster in Worbis soll eine staatliche Grundschule mit christlicher Ausrichtung entstehen. Herr Henning will per Kreistagsbeschluss einer öffentlichen Grundschule ein „christliches Leitbild“ verpassen. Die staatliche Schule soll künftig eine „christliche Anstalt“ sein.

Der politische Wahlbeamte Henning stellt sich damit gegen Artikel 140 GG und dem dort inkorporierten Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) sowie gegen Artikel 24(2) der Thüringer Landesverfassung, in welchem es heißt: „In den öffentlichen Schulen werden die Schülerinnen und Schüler gemeinsam und ungeachtet des Bekenntnisses und der Weltanschauung unterrichtet.“ Ein Verstoß gegen Recht und Gesetz ist aus der Sicht des HVD Thüringen auch Hennings Forderung, dass Eltern, die ihre Kinder bekenntnisfrei unterrichtet haben möchten, diese ja in eine Schule eines Nachbarortes schicken könnten. Der HVD Thüringen fordert daher den Eichsfelder Kreistag auf, Herrn Henning zu widersprechen und das Grundgesetz, die Thüringer Verfassung und das Thüringer Schulgesetz zu achten.

Der HVD-Landesvorsitzende, Siegfried R. Krebs, hebt in der Erklärung hervor: „Die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses ist ein Grundrecht. Diese Freiheit ist auch dadurch gegeben, dass der Staat sich in seinen Einrichtungen weltanschaulich und religiös neutral verhält. Nur so ermöglicht er seinen Bürgern mit unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Ausrichtungen die Freiheit ihres Bekenntnisses oder Nichtbekenntnisses. Eltern und Schüler, die sich einer bestimmten religiösen Orientierung nicht anschließen wollen, will Henning benachteiligen und in ihrer persönlichen Entfaltung einschränken. Der Verweis auf Schulen in Nachbarorten steht stark im Geruch einer Vertreibung Nichtgläubiger.“

Krebs verweist in diesem Zusammenhang auf die Politische Erklärung seines Verbandes vom 28. März 2009.