Wie berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin im Gefolge der rückschrittlichen Kopftuchentscheidung des BVerfG, 1. Senat, von 2015 einer muslimischen Lehrerin im Februar 2017 eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern zuerkannt. Im Hinblick auf das Berliner Neutralitätsgesetz (das im Einklang mit dem 1. Kopftuchurteil des BVerfG 2003, 2. Senat, erlassen worden war) war ihr das Unterrichten mit Kopftuch untersagt worden. Diese Untersagung hatte das jetzt im Wesentlichen aufgehobene Urteil des Arbeitsgerichts Berlin als rechtens bestätigt. Es liege eine rechtliche Ungleichbehandlung, aber keine entschädigungspflichtige Diskriminierung vor.
Im Februar berichtete der hpd über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin, welches einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zusprach, weil das Land Berlin sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt hatte. Das Urteil war nach der Verkündung nur mündlich begründet worden. Nun liegt auch die detaillierte schriftliche Urteilsbegründung vor. Überzeugen kann sie nach Ansicht von Rechtsanwältin Jacqueline Neumann nicht. Dies insbesondere auch mit Blick auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Achbita und der Rechtssache Bougnaoui, welche jedoch erst im März ergingen und damit für die Beurteilung des vorliegenden Falls wenige Wochen zu spät kamen.
Wie vom hpd bereits berichtet, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 9. 2. 2017 ein aufsehenerregendes Urteil verkündet: Eine muslimische Lehramtsbewerberin war wegen der Weigerung, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen, nicht eingestellt worden. Deswegen wurde ihr eine Entschädigung von 2 Monatsgehältern zugesprochen. Dem kritischen Kommentar wurde zu Recht der Titel "Mehr Fragen als Antworten" gegeben. Doch der Fragenkatalog ist noch zu ergänzen.
Gestern fällte eine Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin ein erstaunliches Urteil: Eine Bewerberin, die sich auf eine Stelle als Grundschullehrerin bewarb und aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes wegen ihres muslimischen Kopftuchs abgelehnt wurde, fühlte sich diskriminiert und klagte. Die Richterin gab der Klägerin Recht und teilte im gleichen Atemzuge mit, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht zu beanstanden sei.
Die oberösterreichische Landesgruppe der Freiheitlichen Arbeitnehmer ließ auf Facebook darüber abstimmen, ob nur Christen Anrecht auf Weihnachtsgeld haben würden. Die Botschaft richtete sich vorrangig gegen Muslime, betraf aber Konfessionsfreie ebenso.
KONSTANZ. (hpd) Seit 2009 verleiht ein Komitee engagierter BürgerInnen und GewerkschafterInnen den Konstanzer Maultaschenpreis. Anlass war damals die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin durch die Spitalstiftung Konstanz.
BERLIN. (hpd). Nichtregierungsorganisationen weisen seit Längerem auf die sklavenähnlichen Bedingungen hin, denen nordkoreanische Gastarbeiter ausgesetzt sind. Nun entließ eine Baufirma in Katar wegen wiederholter Verletzungen von Arbeiterrechten und eines Todesfalls einen Teil des nordkoreanischen Personals. Weiteres Thema: Minister hingerichtet und Tante vergiftet? Wie glaubwürdig sind die neuesten Meldungen aus Nordkorea?
BERLIN. (hpd) Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Grundsatzentscheidung zum Arbeitsverbot an Sonntagen gefällt. Eine hessische Verordnung von 2011, die in erheblichem Umfang Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Sonntagen zulässt, wurde in Teilen kassiert.
Der katholische Träger einer karitativen Essensausgabe der St. Francis Xavier Church in Kansas City (USA) hat einer lesbischen Angestellten gekündigt, nachdem die Heirat mit ihrer Frau im Lokalblatt stand.
Bischöfe warnen vor Altersarmut und die kirchlichen Sozialunternehmen tragen selbst mehr und zu deren Entstehung bei, weil sie ihren Beschäftigten zu wenig zahlen.
Der Petitionsausschuss des Bundestages wird sich heute mit einer Petition befassen, die die Abschaffung von Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose fordert.
BERLIN. (hpd) "Muss die Kirche bescheidener werden?" Diese Frage sollte am Abend des Tages, an dem der Papst dem Limburger Bischof in den "Urlaub" schickte, bei "ZDF log in" diskutiert werden. Sollte sie; wurde sie aber nur am Rande. Trotzdem kamen einige spannende Themen auf den durchsichtigen Tisch, der die Diskutanten trennte.
BERLIN. (hpd) Das Arbeitsrecht der Kirchen, der sog. "Dritte Weg" ist nicht allein Angelegenheit der davon direkt Betroffenen, sondern stellt sogar eine Diskriminierung der Menschen dar, die nicht bei den Kirchen angestellt sind. Denn so Arbeitssuchende nicht ausgewiesene Christen sind, brauchen sie sich gar nicht erst auf Stellenangebote des zweitgrößten deutschen Arbeitgebers bewerben.