Gestern fällte eine Richterin am Landesarbeitsgericht Berlin ein erstaunliches Urteil: Eine Bewerberin, die sich auf eine Stelle als Grundschullehrerin bewarb und aufgrund des Berliner Neutralitätsgesetzes wegen ihres muslimischen Kopftuchs abgelehnt wurde, fühlte sich diskriminiert und klagte. Die Richterin gab der Klägerin Recht und teilte im gleichen Atemzuge mit, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht zu beanstanden sei.
Dieses Urteil sollte möglicherweise beide Seiten zufriedenstellen. Es hat allerdings das genaue Gegenteil erreicht.
Die Klägerin, Frau E. Ö., wollte an einer Schule in Berlin unterrichten und dabei ihr muslimisches Kopftuch tragen. Sie wurde abgelehnt. Im gestrigen Berufsverfahren wurde unter "Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls" eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern (8.680,00 Euro) festgesetzt. Die Entscheidung begründete die Richterin damit, dass von der Bewerberin "keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens" ausgegangen sei.
Nun stellt allerdings das Neutralitätsgesetz nicht die Bedingung, dass von demjenigen, der religiöse Symbole trägt, eine Gefahr für Leib und Leben anderer Menschen ausgehen muss, um das staatliche Neutralitätsgebot durchsetzen zu können. Deshalb ist die Begründung des Urteils zumindest fragwürdig.
Fritz Felgentreu kann als einer der Väter des Berliner Neutralitätsgesetzes angesehen werden. Er kommentierte das Urteil gestern bei Facebook: "Ein juristischer Erfolg des politischen Islams in Berlin: in den Folgen schädlich, in der Sache inkonsequent." Er versteht die Intention des Urteils ebenfalls nicht. "Das Landesarbeitsgericht hat 'Zweifel' daran, dass das Berliner Neutralitätsgesetz dem Grundgesetz entspricht, und verlangt zugleich, es im Sinne der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 'auszulegen' - und zwar so, wie das LAG diese Rechtsprechung versteht, also anders als der Senat. Das ergibt keinen Sinn. Das Neutralitätsgesetz kann gar nicht so 'ausgelegt' werden, wie das LAG die Rechtsprechung auffasst."
Laut einer dpa-Meldung, die von vielen Medien verbreitet wird, hat Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) das Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichts begrüßt. Es sei "ein guter Tag für die Antidiskriminierung in Berlin". Für ihn sein klar, dass das Urteil "der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes" sei.
Im Gegensatz dazu fordert Fritz Felgentreu, dass der Senat gegen "dieses unglückliche Urteil" unbedingt in die Revision gehen sollte. Denn seiner Meinung nach hätte "das Gericht feststellen müssen, dass es das Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig hält, und hätte es dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen, damit wir darüber Klarheit erhalten". Doch das wollte die Vorsitzende Richterin Renate Schaude ganz offenbar vermeiden.
Für den hpd war Evelin Frerk bei der Verhandlung dabei. Auf der Folgeseite können Sie Ausschnitte aus ihrer Verhandlungs-Mitschrift lesen.
6 Kommentare
Kommentare
annen nerede am Permanenter Link
zumindest hing im Gerichtssaal kein Kreuz.
Schanné am Permanenter Link
Die Ausstattung des Gerichtssaals entspricht der weltanschaulichen und religiösen Neutralitätspflicht des Staates.
Rainer Bolz am Permanenter Link
Nicht überraschend, mal wieder ein rabulistisches Urteil.
agender am Permanenter Link
Egal ob es was hilft oder nicht: Ich bin immer noch traumatisiert von den Nonnen, denen ich in der Grundschule ausgesetzt war.
Sven Schillings am Permanenter Link
Wurden eigentlich in dem Verfahren beim Landgericht die Rechte der Schüler und Schülerinnen berücksichtigt, in der Schule nicht mit religiösen Symbolen konfrontiert zu werden?
Paul am Permanenter Link
Hat die Frau auch etwas dafür geleistet, dass ihr über 8000€ zugesprochen wurden?
Zurück erinnert an die 1. Klasse, als die Nonne noch mit "Ganzkörperschleier" ihren Unterricht hielt und auch mal Ohrfeigen verteilte, muss es doch jedem sich zur Neutralität verpflichteten Menschen klar sein, was hier versucht wird, mit aller Gewalt die kruden Weltsichten einer Religion in die Unterrichtsräume zu bringen, aber nicht nur für die Zeit, die für die Religion vorgesehen ist und für die sich Schüler entscheiden oder auch nicht, sondern für den ganzen Tag. Wenn einerseits Kreuze abgehängt werden, kann es doch nicht sein, dass anderseits die Religion wieder in Form der Kopftücher in die Klassensäle Einzug hält.