Griechenland verbietet das Schächten

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In Griechenland hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, in einem Urteil das Schächten von warmblütigen Tieren ohne Betäubung verboten. Damit sind sowohl koschere jüdische Schlachtungen als auch solche nach den islamischen Vorschriften ("halal") illegal. Erst 2017 hatten das Landwirtschafts- und das Wirtschaftsministerium per Beschluss eine Ausnahmeerlaubnis für rituelle Schlachtungen mit religiösem Hintergrund erteilt. Dagegen klagte nun eine Tierschutzorganisation – mit Erfolg.

Beim Schächten werden dem Tier bei vollem Bewusstsein und ohne Betäubung durch einen Kehlschnitt Luft- und Speiseröhre sowie die großen Blutgefäße durchtrennt. Auf diese Weise gewährleistet man ein möglichst rückstandsloses Ausbluten des Körpers. Viele streng gläubige Juden und Muslime konsumieren ausschließlich dieses Fleisch, weil es die religiösen Schriften so verlangen. Doch die Schlachtmethode ist heftig umstritten: Befürworter wie Victor Eliezer vom Dachverband der jüdischen Gemeinden in Griechenland (KIS) betrachten sie als "wesentlichen(n) Bestandteil der jüdischen Identität", während Gegner auf das mit ihr verbundene Tierleid hinweisen.

Bereits 1981 hatte Griechenland in seinem Tierschutzgesetz das betäubungslose Schlachten verboten, ohne jegliche Ausnahmen. Demgegenüber stellte der ministeriale Beschluss von 2017 eine Lockerung dar. Den Spielraum bot die EU-Verordnung von 2009, die Tiertötungen ohne Betäubung erlaubt. Voraussetzung: Sie müssen "speziellen Schlachtmethoden unterliegen, die durch bestimmte religiöse Riten vorgeschrieben sind".

Jedoch räumt dieselbe Verordnung den Mitgliedsstaaten auch die Option ein, strengere nationale Vorschriften zu erlassen oder beizubehalten. Dies umfasst etwa die Freiheit, ein Schächtungsverbot auszusprechen, wie nun geschehen.

Möglicherweise ist auch mit dem aktuellen Urteil das letzte Wort noch nicht gesprochen. Darauf weist eine Passage hin, derzufolge der griechische Staat "die Frage der Schlachtung von Tieren im Rahmen religiöser Riten auf ein Weise regeln" müsse, "die sowohl den Schutz der Tiere vor Leid bei der Schlachtung als auch die Religionsfreiheit der praktizierenden Muslime und Juden in Griechenland" berücksichtige. Die jüdische Organisation KIS hat bereits angekündigt, sie wolle darüber mit den Behörden verhandeln.

In Deutschland ist das Schächten grundsätzlich verboten, jedoch können die Behörden für religiös motivierte Schlachtungen ohne Betäubung eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

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