In den Medien wird der gestrige Referentenentwurf zur Reform des umstrittenen § 219a StGB als Erfolg gepriesen. Tatsächlich aber handelt es sich dabei um ein durchsichtiges taktisches Manöver, um die Proteste auf der Straße zu entschärfen und die überkommene deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu retten, die diametral gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität verstößt. Ein Kommentar von Michael Schmidt-Salomon.
In fast 30 Städten in Deutschland wurde am vergangenen Samstag gegen den Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs – das sogenannte "Werbeverbot für Abtreibungen" – protestiert. Über 6.000 Menschen sollen an den Kundgebungen teilgenommen haben; in Berlin trafen sich die DemonstrantInnen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne.
In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift geht es im Titelthema unter anderem um die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von männlichen Neugeborenen. Außerdem gibt es ein Interview zur Diskussion um Paragraph 219a: Das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche.
Nach monatelangem Warten liegt nun ein Vorschlag zum Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor. Unter der Überschrift "Werbung" wird im § 219a StGB die sachliche Information seitens der durchführenden Ärztinnen und Ärzte verboten. Die von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt. Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer.
In Kuba existiert die Ehe in der Verfassung derzeit nur als Bund zwischen einer Frau und einem Mann. Dies soll sich womöglich ändern, um die Ehe auch für Menschen gleichen Geschlechts zu öffnen. Nachdem Raul Castro im Juli dieses Jahres die Verfassungsänderungen, die auch eine Ehe für Homosexuelle vorsehen, vorgestellt hatte, begannen evangelische Kirchen ihre Kampagnenarbeit gegen die Ehe für alle. Diese entwickelt sich mittlerweile zur homophoben Hetze.
Im Oktober dieses Jahres hatte die World Health Organization (Weltgesundheitsorganisation, kurz WHO) festgestellt, dass Frauen und Mädchen noch in mindestens 20 Ländern demütigenden Tests auf Jungfräulichkeit unterzogen werden und ein sofortiges Ende gefordert. Diese Tests auf Jungfräulichkeit werden gerade in ländlichen Regionen z. B. Afghanistans oder Indiens noch immer durchgeführt und demütigen Frauen nicht nur, sondern können sie sogar ins Gefängnis bringen.
Heute beginnt das Berufungsverfahren im Fall Kristina Hänel. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) fordert aus diesem Anlass erneut die ersatzlose Streichung des § 219a und den uneingeschränkten Zugang zu sachlichen Informationen über legalen Schwangerschaftsabbruch.
Das war ein Schlag ins Gesicht für alle Abtreibungsbefürworter: Nach monatelangem Tauziehen lehnte die argentinische Regierung eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ab. Natürlich hatte die katholische Kirche dabei ein Wort mitzureden.
Rund 47 Prozent aller Frauen, die in Österreich einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, wurden nicht dort geboren. Ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt hingegen nur etwa 19 Prozent. Zwar kann eine ungewollte Schwangerschaft jeder Frau passieren, aber Mitgrantinnen haben ein 2,5-mal größeres Risiko im Vergleich zu in Österreich geborenen Frauen. Dies ist das Ergebnis einer Patientinnenbefragung des Gynmed-Ambulatoriums.
Aus Protest gegen die weitere Verschleppung einer Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch (StGB) und als praktische Hilfestellung für Frauen, die sich über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollen, veröffentlicht die Humanistische Union ab sofort auf ihrer Webseite Kontaktdaten von ÄrztInnen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen.
Mit rund 101.200 Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2017 ist die Anzahl an Abtreibungen in der Bundesrepublik um ca. 2,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Im vergangenen Herbst wurde eine Frauenärztin zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Jetzt hat die Debatte um den Strafrechtsparagraphen den Bundestag erreicht.
Die Abgeordnete Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in der Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche die Politik in der Pflicht, Mediziner zu stärken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. "Die Stimmung hat sich tatsächlich verändert, viele Ärztinnen und Ärzte werden angefeindet, sie stehen quasi unter Generalverdacht." Dieser Entwicklung müsse entgegengetreten werden, forderte die Sprecherin der Grünen-Fraktion für Frauenpolitik im Interview. Dazu gehöre auch die Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB).
Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über die Abschaffung des Straftatbestands der "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" (§ 219a StGB) debattieren. Die Giordano-Bruno-Stiftung würde es sehr begrüßen, "wenn dieser alte, noch aus der Nazizeit stammende Paragraph fällt", sagt gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon. "Doch diese Streichung allein würde die weltanschauliche Schieflage in der Gesetzgebung nicht beseitigen. Leider sind die Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch in ihrer Gesamtheit weder rational noch evidenzbasiert noch weltanschaulich neutral. Es ist an der Zeit, sie grundlegend zu revidieren."
Selbstbestimmung gilt in der säkularen Szene als wichtiges Ziel und hoher Wert. Doch diese uneingeschränkt positive Bewertung wird in letzter Zeit vermehrt in Frage gestellt. Da die "Bruchstellen" dabei nicht wie erwartet verlaufen, hat sich die MIZ des Themas in einem Schwerpunkt angenommen.