Wer zu krank zum Arbeiten ist, aber zu gesund für die Erwerbsminderungsrente, fällt durch alle Raster des Sozialrechts. Chronische Krankheiten wie ME/CFS oder Long Covid entlarven ein System, das Krankheit noch immer in Stunden misst. Zeit für eine grundlegende Reform.
Nach dem kürzlich veröffentlichten Kommentar zum Bürgergeld folgt hier ein weiteres sozialpolitisches Thema, das wiederum von der Politik selbst aufgeworfen wurde: die Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) und die Jugendhilfe nach SGB IX als "Kostenproblem". Bundeskanzler Friedrich Merz deklariert den Primat der Kassenlage – und offenbart damit ein tiefes Missverständnis sozialstaatlicher Verantwortung. Denn Gerechtigkeit ist kein Luxus und kein haushaltspolitischer Verfügungsgegenstand.
Das Bürgergeld – erst vor zwei Jahren als menschenwürdigere Alternative zu Hartz IV eingeführt – ist erneut ins Zentrum öffentlicher Debatten geraten. Doch wer sich die Tonlage dieser Debatten anhört, erkennt schnell: Es geht selten um eine nüchterne Betrachtung sozialer Realität. Viel häufiger geht es um Schuldzuweisungen, Generalverdacht und eine Erzählung, die sich tief eingebrannt hat: Wer Bürgergeld bezieht, steht dem Arbeitsmarkt mutmaßlich "nicht zur Verfügung", will nicht arbeiten, lebt auf Kosten anderer – kurzum: Gehört zu einer Gruppe, die verdächtig und potenziell schädlich ist.