Essay

Böckenförde, die soziale Architektur des freiheitlichen Staates und die brüchige Gegenwart

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Berlin, im Regierungsviertel
Im Regierungsviertel

Es gibt Sätze, die über Jahrzehnte hinweg zitiert werden, ohne dass ihr eigentlicher Sinn je wirklich verstanden wurde. Das Böckenförde-Diktum gehört zweifellos dazu. Kaum ein anderer Gedanke der deutschen Staatsrechtslehre wurde so häufig missdeutet, instrumentalisiert oder in eine Richtung gebogen, die seinem Autor fremd war.

Umso bemerkenswerter ist ein Satz, der sich in einem aktuellen Spiegel-Beitrag findet: "Was, fragt er (Böckenförde), hält den freiheitlichen Staat eigentlich zusammen, wenn die Religion als Bindemittel wegfällt?"

Dieser eine Satz markiert eine semantische Korrektur, die überfällig war. Er macht sichtbar, was in der öffentlichen Rezeption lange verdeckt blieb: Böckenförde fragte nicht nach einer transzendenten Überwölbung des Staates, nicht nach einem religiösen Fundament, das die Demokratie tragen müsse. Er fragte nach dem Gegenteil – nach der Fähigkeit einer freiheitlichen Ordnung, aus sich selbst heraus Bestand zu haben.

Genau das wird nun – endlich – auch im Feuilleton sichtbar: Böckenförde war kein Apologet religiöser Staatsstützen, sondern ein Denker der innerweltlichen republikanischen Selbstbindung. Sein Diktum beschreibt die soziale Architektur des freiheitlichen Staates: jenes fragile Gefüge aus Vertrauen, Verantwortungsbereitschaft, Gleichheitsbewusstsein und politischer Teilhabe, das eine Demokratie nicht erzwingen kann, von dem sie aber lebt.

Und genau hier liegt die humanistische Pointe: Der freiheitliche Staat gründet nicht auf göttlicher Ordnung, sondern auf menschlicher Haltung. Er lebt nicht von Transzendenz, sondern von Humanität in politischer Praxis.

Mehr Humanismus, als die Bürgerinnen und Bürger selbst in die Verantwortung für den Bestand ihrer verfassungsrechtlichen Ordnung zu nehmen, lässt sich kaum denken.

Die Gegenwart: Wenn der gute Wille erodiert

Gerade deshalb wirkt das Diktum heute so beunruhigend aktuell. Denn der "gute Wille der republikanischen Gemeinschaft", von dem Böckenförde spricht, ist keine metaphysische Größe – er ist eine soziale Ressource. Und diese Ressource wird seit Jahren geschwächt: Das geschieht durch politische Polarisierung und eine Verrohung öffentlicher Debatten. Aber auch durch einen Vertrauensverlust in Institutionen, ein Ausweichen vor notwendigen Entscheidungen und nicht zuletzt auch durch das Erstarken antidemokratischer Kräfte.

Ein freiheitlicher Staat kann diese Entwicklungen nicht einfach "verwalten". Er muss sich zu ihnen verhalten – und zwar nicht nur politisch, sondern verfassungsrechtlich.

Die doppelte Verantwortung: Gesellschaft und Politik

Die Pflege der republikanischen Haltung ist zweifellos Aufgabe der gesamten Gemeinschaft. Aber sie entsteht nicht im luftleeren Raum. Sie braucht politische Rahmenbedingungen, die sie ermöglichen, stärken und vorleben.

Republikanische Selbstbindung verlangt neben fairen Verfahren auch gleiche Teilhabechancen und soziale Sicherheit sowie eine politische Kultur, die nicht spaltet, sondern integriert.

Politik, die bestimmte Gruppen gegeneinander ausspielt – Arm gegen Reich, Stadt gegen Land, "Leistungsträger" gegen "Leistungsempfänger" –, beschädigt diese Grundlage. Ebenso eine Sozialpolitik, die nicht schützt, sondern diszipliniert, die nicht ermöglicht, sondern sanktioniert.

Solche Politik ist nicht nur sozial problematisch, sondern verfassungslogisch gefährlich: Sie unterminiert die soziale Architektur, von der der freiheitliche Staat lebt – und damit die humanistische Grundlage seiner Legitimation.

Der Prüfstein: Das AfD-Verbotsverfahren

In diesem Licht erscheint auch die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD in einem anderen Rahmen. Es geht dabei nicht um politische Opportunität, sondern um die Frage, ob der Staat die Voraussetzungen seiner eigenen Existenz ernst nimmt.

Wenn die verfassungsrechtlichen Kriterien erfüllt sind, ist ein Verbotsverfahren kein politisches Werkzeug, sondern ein Verfassungsauftrag. Ein Staat, der diesen Auftrag aus taktischen Gründen nicht wahrnimmt, schwächt die republikanische Haltung, die er schützen soll.

Böckenförde als humanistische Mahnung

Das Böckenförde-Diktum ist keine kulturpessimistische Warnung und kein Ruf nach religiöser Rückbindung. Es ist eine nüchterne Analyse: Eine freiheitliche Demokratie lebt nicht von äußeren Stützen, sondern von innerer Haltung.

Diese Haltung entsteht nicht von selbst. Sie muss gepflegt, geschützt und politisch ermöglicht werden.

Und sie ist – im besten Sinne – humanistisch: Sie setzt auf den Menschen, nicht auf metaphysische Autorität. Sie vertraut auf Vernunft, Verantwortung und republikanische Solidarität. Sie macht Freiheit zu einer gemeinsamen Aufgabe.

Vielleicht ist es gut, dass der Spiegel-Satz diese Perspektive wieder öffnet. Denn die Frage, die Böckenförde stellte, ist heute drängender denn je: Wovon lebt der freiheitliche Staat – und was tun wir, um diese Voraussetzungen zu erhalten?

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