Verfahren um Islamzentrum Hamburg weiter ohne Verhandlungstermin

Für das Verfahren um das Verbot des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) existiert laut Informationen der Welt weiterhin kein Termin für eine mündliche Verhandlung. Derzeit laufe noch eine Frist, damit die Prozessbeteiligten die vorliegenden Materialien sichten können, da es sich um ein außergewöhnlich umfangreiches Verfahren handele, so eine Gerichtssprecherin.

Der Fall des 2024 ausgesprochenen Verbots liegt damit weiterhin beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das – wie schon im Fall des aufgehobenen Verbots des rechtsextremen Magazins Compact – in erster und letzter Instanz über darüber entscheiden wird. Eine rasche Klärung, ob das Verbot bestand haben wird, wäre wünschenswert, damit auch über eine weitere Nutzung der Liegenschaft entschieden werden kann. Ein Vorschlag dazu ist eine Gedenkstätte für die Opfer des Islamismus.