Schulfinanzierung in NRW

Kirche gibt sich selbst Kredite und lässt den Staat die Zinsen zahlen

Gesetzesverstoß?

Die Grundlage für diese bemerkenswerte Praxis findet sich in § 110 des Schulgesetzes NRW. Dort heißt es:

§ 110: Förderfähige Schulbaumaßnahmen
(1) Dem Träger einer genehmigten Ersatzschule werden auf Antrag die Zinsen für ein Darlehen bezuschusst, das zur Finanzierung von notwendigen Schulbaumaßnahmen aufzunehmen ist. Die Darlehenszinsen dürfen im Haushalt nur veranschlagt werden, wenn die obere Schulaufsichtsbehörde der Baumaßnahme und der Darlehensaufnahme vor Baubeginn zugestimmt hat. Tilgungsraten dürfen nicht veranschlagt werden.

Und weiter:

(5) Der bezuschussungsfähige Bauaufwand für Schulbaumaßnahmen nach Absatz 2 Nr. 1 bemisst sich nach den ermittelten tatsächlich notwendigen Ausgaben.

Es erscheint fraglich, ob die Zinsen für diese Darlehen "tatsächlich notwendige Ausgaben" darstellen. Denn die Aufnahme dieser Darlehen erfolgt ja letztlich nicht, um die Schulbaumaßnahmen zu finanzieren, sondern nur deshalb, damit die Bistümer weniger eigene Mittel einsetzen und diese stattdessen gewinnbringend anlegen können.

Argument der "Opportunitätskosten"

Zugunsten dieser Praxis ließe sich vielleicht noch argumentieren, dass die Bistümer andernfalls durch die Investitionen für Schulbaumaßnahmen weniger Geld für Finanzanlagen zur Verfügung hätten, und dass das Land ihnen hiermit gewissermaßen lediglich die “entgangenen Zinsen”, die sie auf diese Gelder hätten erhalten können, erstattet. Dies ist aber nicht der Fall, da das Land ja gerade nicht die entgangenen (niedrigeren) Guthabenzinsen erstattet, sondern die (höheren) Darlehenszinsen.

Außerdem verbietet sich die Übertragung des betriebswirtschaftlichen "Opportunitätskosten"-Prinzips auf den Non-Profit-Bereich, also auf "gemeinnützige" Organisationen: Denn bei den Opportunitätskosten werden ja gerade bereits "entgangene Gewinne" als "Kosten" betrachtet – was für gewinnmaximierende Unternehmen auch Sinn macht. Wenn man aber anfängt, Non-Profit-Organisationen für ihre "entgangenen Gewinne" zu entschädigen, erhält man letztlich gewinnorientierte (also "For-Profit") Organisationen ohne unternehmerisches Risiko.

Zusammenfassend muss gesagt werden, dass diese Art der kirchlichen "Finanzoptimierung" ausgesprochen unsolidarisch ist: Obwohl die Kirche die Schulbaumaßnahmen – wie alle ihre eigenen Investitionen – auch ohne Kreditaufnahme finanzieren könnte, handelt sie gezielt unwirtschaftlich, indem sie hierfür Darlehen aufnimmt und für die Zinsen die – chronisch defizitäre – öffentliche Hand zur Kasse bittet.

Gemeinnützigkeit sieht anders aus.