Status quo mit administrativen Retouchen

Staat und Kirchen im Kanton Bern

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Reta Caspar
Reta Caspar

BERN(CH). (hpd) In seinem heute publizierten Bericht spricht sich der Regierungsrat Christoph Neuhaus nur für administrative Reformen aus – das Berner Kirchenrecht soll im Kern nicht angetastet werden. Die Löhne der Pfarrpersonen sollen also nach dem Willen der Regierungsrats weiterhin durch die Allgemeinheit und nicht durch die Kirchenmitglieder bezahlt werden.

Die Freidenker-Vereinigung geht davon aus, dass der Regierungsrat mit den vorgeschlagenen Retouchen lediglich die Argumentationslage für bevorstehende Grundsatzdebatten verbessert will: Es ist nämlich absehbar, dass die derzeit noch komfortable politische Mehrheit von Kirchenmitgliedern innert einer Generation dahinschwinden wird – dann wird auch der Kanton Bern um wirkliche Reformen nicht mehr herumkommen.

Der Regierungsrat schlägt vor, die Kirchen im Bereich Personalwesen in die Selbstverantwortung zu entlassen, was immerhin eine Stellenreduzierung in der kantonalen Verwaltung von zwei Vollzeitstellen zur Folge haben würde. Er will aber an der Gemeindestruktur und der kantonalen Aufsicht nichts ändern.

Das heisse Eisen der historischen Rechtstitel will Regierungsrat Christoph Neuhaus nicht anfassen, sondern allenfalls in ein neues System von Kirchenbeiträgen an die Landeskirchen überführen. Die heutigen Pfründe sollen also nicht angetastet werden, auch die Kirchensteuer der juristischen Personen nicht. Lediglich auf der Verwendungsseite sieht der Regierungsrat Zweckbindung und etwas mehr Transparenz vor.

Auch das zweite heisse Eisen lässt der Regierungsrat unangetastet: Die Frage der Gleichstellung von anderen Religionsgemeinschaften will er dem politischen Prozess nicht zumuten. Er bevorzugt den vom Freiburger Professor René Pahud-De-Mortanges propagierte Weg der Nutzung rechtlicher Freiräume der Behörden, um Religionsgemeinschaften Privilegien ohne vorgängige Anerkennung zu gewähren.

Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz kritisiert auch den gleichzeitig präsentierten Bericht der Firma Ecoplan. Er basiert wiederum auf dem von uns schon 2010 kritisierten Ansatz, die öffentlichen Finanzierung der Kirchen durch Aufrechnung deren Leistungen in Form von Arbeitsstunden und Durchschnittslöhnen zu rechtfertigen. Wenn ihre Leistungen tatsächlich so bewertet werden könnten, dann müssten die Kirchen aus ureigenem Interesse ein System mit Leistungsaufträgen nicht fürchten: Gemäss dem fragwürdigen Ergebnis von Ecoplan sind ihre Leistungen nämlich sogar unterbezahlt!