Die Freidenkenden Schweiz nehmen das deutliche Abstimmungsergebnis erfreut zur Kenntnis. Für ein tolerantes Miteinander einzutreten, ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Gegen menschenfeindliche Hetze und Diskriminierungen von LGBTI-Menschen – welche oft religiös-fundamentalistisch motiviert sind – darf und soll aber auch das Strafrecht als letztes Mittel helfen.
Die Freidenkenden Schweiz sehen im klaren Abstimmungsresultat vom 9. Februar 2020 mitunter auch ein Zeichen, dass es den religiösen Fundamentalisten nicht gelungen ist, allzu viele Leute außerhalb ihrer Kern-Klientel zu überzeugen. Die Schweizer Gesellschaft wird immer weltlicher und die Schweizerinnen und Schweizer werden immer religionsferner. Die Freidenkenden Schweiz haben sich mittels Spots in Bussen und Bahnen für die Erweiterung der Rassismusstrafnorm stark gemacht, und zwar dort, wo deren Gegnerschaft besonders stark vertreten ist: in den verhältnismäßig religiös geprägten Regionen der Schweiz.
Die Freidenkenden Schweiz schreiben die Meinungsäußerungsfreiheit groß und hoffen, dass der Artikel auch weiterhin mit Bedacht und zurückhaltend angewandt wird. Dem sehr realen Hass, welchem LGBTI-Menschen ausgesetzt sind, darf im Extremfall aber auch mit strafrechtlichen Mitteln begegnet werden. Gleichzeitig bleibt die Forderung der Freidenkenden Schweiz bestehen, den Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zu entschlacken: Namentlich das Blasphemie-Verbot ist abzuschaffen. Menschen und Menschengruppen haben Schutz verdient. Religiöse Ideen und religiöse Gefühle, Götter oder Göttinnen hingegen nicht. Die Resolution der Freidenkenden Schweiz vom November 2018 umzusetzen, bleibt ein klares und nötiges Signal gerade auch an diejenigen Staaten, die Blasphemieverbote dazu nutzen, religiöse Minderheiten und säkulare AktivistInnen zu verfolgen. Die betreffende Motion von Nationalrat Beat Flach wurde im Rat noch nicht behandelt.
Das Resultat der Abstimmung zeigt, dass der Schutz von LGBTI-Menschen ein gesamtgesellschaftliches Anliegen ist, welches Mehrheiten findet. In diesem Zusammenhang erhoffen sich die Freidenkenden ebenfalls, dass die "Ehe für alle" alsbald Wirklichkeit wird.
3 Kommentare
Kommentare
A.S. am Permanenter Link
Bitte nie vergessen: Funktionierende Toleranz beruht auf Gegenseitigkeit.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Liebe Gläubige:. Der Gott an den Ihr glaubt, existiert NUR in eueren Köpfen und da wurde er
von Menschen, die damit Macht über euch erlangten, eingepflanzt, als ihr noch Kinder ward.
noch dem Reichtum derer die euch damals getauft haben und euch damit, zu zahlenden Mitgliedern in deren Verein gemacht haben. Euere Eltern haben dies geduldet, da es ihnen genauso erging und diese Praxis setzt sich seit Generationen fort.
Es wird aller höchste Zeit diesen Kreislauf zu unterbrechen und selbstbewusst euer Leben zu geniessen.
Werner Koch am Permanenter Link
Glückwunsch zu der Aktion und zu dem Erfolg der Aktion in der Schweiz!
Beachtenswert ist, dass die Spots der FVS gezeigt wurden – wir haben bisher in Stuttgart vergeblich versucht einen Videoclip zum Thema Missbrauchsskandal zu platzieren. Die Antwort der Werbeagentur: „nach Rücksprache mit unserer Geschäftsleitung, ist es mir untersagt worden Werbespots zu den Themen Politik, Vereine oder Gruppierungen mit religiösem Hintergrund zu senden“.
Eine andere Werbeagentur (Stroer) wollte Plakate zum Thema Missbrauchsskandal (nach der Vorlage der gbs Karlsruhe, die in Karlsruhe erfolgreich plakatieren konnte) nicht aufhängen und hat uns geantwortet: „Laut unseren AGBs sind wir verpflichtet bestimmte werbliche Aussagen abzulehnen, dazu gehören unter anderem auch Werbeaussagen zu politischen oder religiösen Themen. Aus diesem Grund könnten wir Ihnen leider kein Angebot zukommen lassen.“
Die AGBs haben einen Abschnitt:
„Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen – ganz oder teilweise – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z. B. politisch, weltanschauliche oder religiöse extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, auf dessen Grundbesitz sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens 15 Arbeitstage (Wochentage von Montag bis Freitag) vor Aushangbeginn ein rechtmäßiges Alternativ vorlegt.“
Gab es in der Schweiz keine Widerstände der Werbeagenturen, die man ausräumen musste?