Vor wenigen Monaten hat der Landtag in Schleswig-Holstein eine Reform der Landesverfassung beschlossen. Schon damals wurde vorab über den so genannten Gottesbezug in der Präambel diskutiert, dieser aber dann verworfen. Aktuell macht eine Volksinitiative sich für den Gottesbezug stark, der nachträglich in die schleswig-holsteinische Landesverfassung eingebracht werden soll.
Im 21. Jahrhundert und in einem Land, in dem die Zahl der Konfessionslosen kontinuierlich steigt und jedes Jahr mehr Menschen aus den Kirchen austreten, sollte die Verfassung eine Landes keinen Gottesbezug haben. Der Gottesbezug in der Verfassung ist eine Diskriminierung aller Konfessionslosen, Agnostiker und Atheisten in Schleswig-Holstein. Und auch für viele nicht-monotheistische Religionen ist der Gottesbezug, so wie er von einer Volksinitiative gefordert wird, ausschließend.
7 Kommentare
Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Wer bezahlt eigentlich diesen ganzen Gotteswahn in der Politik?
Vermutlich hat ihn Aschera mit dem heiligen Nudelholz von der siebten Wolke verjagt, weil er seinen wildgewordenen Anhängern auf der Erde keinen Einhalt gebietet. Die Frau hat wenigstens Charakter, was man von ihrem Göttergatten kaum behaupten darf.
Und da sucht er jetzt Asyl in deutschen Landesverfassungen, wo er wenigstens imaginieren darf, noch mitreden zu können, ein bisschen wichtig zu sein.
Ist das nicht ein schmählicher Abstieg? Vom Schöpfer des gesamten Universums mit aktuell 70 Trillionen Sternen zum formellen Anhängsel der Verfassung eines kleinen Flächenlandes am Rande Deutschlands. Armseliger gehts nimmer!
Ihr Schleswig-Holsteiner: Wenn ihr noch einen Rest Sympathie für euren gebeutelten Gott übrig habt, dann erspart ihr ihm dieses bittere Schicksal! Schickt ihn zurück auf seine Wolke und legt in Gedenkgottesdiensten bei Aschera ein gutes Wort für ihn ein. Vielleicht lässt sie ihn ja wieder in den Siebten Himmel, dem Seniorenstift für ausrangierte Götter. Wotan und Zeus warten doch schon auf ihren alten Skatkumpel...
Jürgen Johns am Permanenter Link
Aber der immer arbeitsloser werdende Gott bezieht bereits seit Langem Arbeitlosengeld in exorbitanter Höhe von mehr als 50 Milliarden € jählich und geht obendrein auch noch betteln.
Reinhard Moysich am Permanenter Link
Spätestens seit Kant steht fest, dass es nicht möglich ist, „Gott“ zu beweisen - allerdings ebenso wenig, zu beweisen, dass es ihn nicht gibt.
Wie extrem äußerst unwahrscheinlich die Existenz „Gottes“ wohl ist, geht aus einer Interviewäußerung des amerikanischen Psychotherapieforschers Albert Ellis hervor:
„Religion basiert auf Annahmen, die nicht nur nicht beweisbar sind, sondern sehr, sehr unwahrscheinlich sind. Es mag einen Gott geben, aber die Wahrscheinlichkeit dafür beträgt 0,00000000001 (= 1:100 Milliarden)! Und doch glauben viele, dass es nicht nur einen Gott geben könnte, sondern dass es ihn unbedingt geben muss.“
Ich finde, da wir nicht mehr im finsteren Mittelalter, sondern im 21. Jahrhundert leben, darf eine neuzeitliche, zeitgemäße moderne Verfassung keinen Begriff enthalten, deren Inhalt nicht nur nicht bewiesen werden kann, sondern möglicherweise überhaupt nicht existiert!!
Ein Gottesbezug in einer deutschen Verfassung verstößt gegen die klaren Vorschriften der Menschenrechte und des Grundgesetzes, dass keine Weltanschauung bevorzugt oder benachteiligt werden darf.
Denn solch ein Bezug auf einen "Gott" bevorzugt ja eindeutig alle Gottesgläubigen und benachteiligt zugleich alle Nicht-Gottesgläubigen, wie zum Beispiel Buddhisten, Agnostiker, Atheisten und viele Anhänger weiterer Weltanschauungen, welche nicht an einen Gott glauben.
Mit genau dem gleichen Un-Recht könnten ebenso absurd Atheisten fordern bzw. wünschen, dass ihre Weltanschauung bevorzugt wird, indem Bezug darauf genommen wird, dass es keinen Gott gibt - oder Buddhisten, dass "Buddha" extra erwähnt wird.
Und die früher nur knapp als Bundespräsidentschaftskandidatin gescheiterte Politikwissenschaftlerin und bekennende Katholikin Frau Professor Schwan hatte sich mal zum Gottesbezug so geäußert:
„Glaube ist eine Ermutigung zur verantworteten Freiheit, aber jeder spürt eine andere Verantwortung. Heute in der säkularen Welt gilt, dass der Glaube nicht mehr alle verbindet. Der Gottesbezug bildet keinen Grundkonsens. Deshalb kann er nicht als gemeinsame Grundlage in der Präambel genannt werden“.
Joachim Datko am Permanenter Link
Es gibt keinen Gott, es gibt keine Götter!
Klarsicht am Permanenter Link
Ein Demokrat hat sich ausschließlich Menschen und deren außermenschlichen Mitgeschöpfen gegenüber in der Verantwortung und Pflicht zu sehen und zu fühlen.
In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft steht der Mensch gegenüber keinem „imaginären Wesen”, das in den Hirnen von „glaubens-infizierten Frommen” spukt und welches mit einer kontrademokratischen Gesinnung ausgestattet ist, in der Verantwortung. Monokraten gegenüber, wie zu Zeiten des Absolutismus und der Feudalherrschaft und wie zu Zeiten der Diktatoren des 20. Jahrhunderts (z. B. Hitler, Stalin, Franco, Mussolini usw.), sollte sich der Mensch niemals mehr verpflichtet sehen, was auch gegenüber angeblich existierenden „theistischen Monokraten” gelten sollte.
Es grüßt
Klarsicht
Karin Grön am Permanenter Link
Und was machen wir nun gegen die neue Initiative und gegen einen Gottesbezug oder sonstige Geschwurbelphrase?
Wolfgang am Permanenter Link
Ein Land, das in seiner Verfassung einen imaginären Gottesbezug braucht, ist in keiner guten Verfassung.