Giordano-Bruno-Stiftung begrüßt die Ablehnung eines neuen Gesetzes zur Freitodbegleitung

Sterbehilfe: Das Recht auf Letzte Hilfe bleibt unangetastet

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Der Gesetzentwurf der Abgeordneten Lars Castellucci et al., der eine Wiedereinführung des "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB vorsah, ist in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestags abgelehnt worden. Die Giordano-Bruno-Stiftung begrüßt die Entscheidung, die einen erneuten Gang nach Karlsruhe überflüssig macht.

"Wir haben die Abstimmung im Bundestag mit großer Spannung verfolgt, da im Vorfeld nicht klar war, ob der unseres Erachtens freiheitsfeindliche und verfassungswidrige Entwurf von Lars Castellucci nicht doch eine parlamentarische Mehrheit findet", erklärt gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon. "Und tatsächlich ist das Abstimmungsergebnis mit 363 Nein-Stimmen gegenüber 304 Ja-Stimmen denkbar knapp ausgefallen. Wir sind sehr erfreut darüber, dass der Erfolg der Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe nicht im Nachhinein rückgängig gemacht wurde und es nun nicht notwendig wird, das Bundesverfassungsgericht in dieser Angelegenheit anzurufen."

Dass auch der alternative Entwurf von Katrin Helling-Plahr, Renate Künast und anderen nicht angenommen wurde, bedeutet nach Angaben des gbs-Sprechers keineswegs, dass in Deutschland eine "gefährliche Grauzone" im Hinblick auf professionelle Freitodbegleitungen bestehe, wie einige Abgeordnete des Bundestags meinten. Schmidt-Salomon verweist dabei auf die Stellungnahme des Hans-Albert-Instituts "Den letzten Weg selbst bestimmen" vom Februar 2023 sowie auf den "Berliner Appell", den die gbs zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, Dignitas Deutschland und Verein Sterbehilfe im Februar 2022 vorgestellt hat. Darin heißt es unter anderem: "Wenn ein Gesetz nicht erforderlich ist, dann ist es erforderlich, kein Gesetz zu erlassen." Insofern ist die heutige Abstimmung im Bundestag als Erfolg zu bewerten – auch wenn einige Aspekte des Vorschlags von Helling-Plahr, Künast et al., etwa zu einem niederschwelligen Beratungsangebot, sehr wohl bedenkenswert sind.

Dass mehr als 300 Bundestagsabgeordnete für ein vermutlich verfassungswidriges Gesetz gestimmt haben, hält Schmidt-Salomon allerdings für bedenklich: "Mir scheint, dass nicht wenige Parlamentarierinnen und Parlamentarier dringend eine Fortbildung zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Politik benötigen." Am Anfang dieses Jahres hatte die gbs mit ihren Kooperationspartnern eine Kampagne zu diesem Thema durchgeführt unter dem Titel: "Wer die Verfassung nicht versteht, gehört nicht in den Bundestag".

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