Hilfe und Konfliktberatung für Suizidwillige

Es wird erwartet, dass der § 217 Strafgesetzbuch ("Förderung der Selbsttötung") so keinen Bestand mehr haben wird. Medizinprofessor Eckhard Nagel, Gegner der Freitodhilfe durch Ärzt_innen, provoziert und schlägt nun polemisch vor, dass sich dafür auch Richter*innen und Geistliche zur Verfügung stellen sollen. Demgegenüber haben sich Humanist*innen mit ihrem seriösen Konzept der Suizidkonfliktberatung wieder in Erinnerung gebracht.

Der Medizinprofessor und Ethiker Eckhard Nagel war 2010 evangelischer Präsident des Ökumenischen Kirchentages und bis 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrates, wo er entschieden für das – dann ja auch erfolgte – strafrechtliche Verbot von der Hilfe zur Selbsttötung eintrat. Anlässlich einer zunehmend liberalen Rechtssprechung äußert er sich aktuell wenig erfreut. "Dass Tötungsdelikte Teil des ärztlichen Behandlungsauftrags werden sollen, halte ich für völlig irre und eine grauenhafte Vorstellung", betonte Eckhard Nagel in einem Interview, welches vom christlichen Medium idea.de im September veröffentlicht wurde. Dort hat er neben seinem Vorschlag, Jurist*innen als Suizidassistenten einzusetzen, weil diese für die Entscheidung pro Suizidhilfe verantwortlich seien, eine weitere Idee zum Besten gegeben: Warum nicht "auch Pfarrerinnen und Pfarrer", fügt er hinzu, die seien doch "zuständig für das Geleit über die irdische Lebensschwelle hinweg." Im gleichen Beitrag erwidert darauf Andreas Kahnt "Sind sie denn nicht dem Leben verpflichtet, wenngleich weit über die Dimension der Medizin hinaus?" Kahnt ist Vorsitzender des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland und weist Nagels Vorschlag entschieden zurück.

[...] Zum Konzept einer Suizidkonfliktberatung besteht Einigkeit darüber, die Betroffenen in ihrer Not vorbehaltlos anzunehmen, so dass sie offen über alles sprechen können und keine Tabuisierung oder gar Sanktionierung zu erwarten haben. Solcher Beratung wohnen erfahrungsgemäß, wenn sie nicht vorab auf Lebensbejahung festgelegt sind – wie dies im Hospizbereich, bei den Kirchen, in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen aller Art der Fall ist – gerade dann auch suizidverhütende Potentiale inne.