Staatsleistungen

Kirchen erhalten so viel Geld vom Staat wie nie

Laut einer neuen Erhebung erhalten die Kirchen in diesem Jahr eine Rekordzahlung von 538 Millionen Euro. Kritiker fordern ein Ende dieser Staatsleistungen. 

Nach Recherchen der Humanistischen Union belaufen sich die aktuellen Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen in diesem Jahr auf eine Rekordsumme von 538 Millionen Euro – und damit 14 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Bei den Staatsleistungen handelt es sich um staatliche Zahlungen an die evangelische und katholische Kirche, die jährlich von allen Bundesländern – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen – überwiesen werden. Seit 1949 wurden fast 17,9 Milliarden Euro ausgezahlt.

Wofür und wie die Kirchen das Geld verwenden, darüber sind sie keinerlei Rechenschaft schuldig. Laut eigenen Angaben werden mit den Leistungen Kosten für Personal und kirchlichen Bedarf gedeckt und sind so von den Zahlungen für Caritas und Diakonie (circa 45 Milliarden Euro) und indirekten Subventionen (circa 19 Milliarden Euro) abzugrenzen. 

Gemeinhin werden die Staatsleistungen als Kompensation für vermeintliche "Enteignungen" im Zuge der Säkularisation (Reichsdeputationshauptschluss von 1803) gerechtfertigt. Zugleich besteht jedoch seit 1919 ein Verfassungsgebot, diese Zahlungen abzulösen. 

"Verfassungsauftrag wird bis heute von der Politik ignoriert"

"Dieser Verfassungsauftrag wird bis heute von der Politik ignoriert, obwohl die Kirchenleitungen dazu mehrfach ihre Bereitschaft erklärt haben", erklärt Johann-Albrecht Haupt, der für die Humanistische Union die aktuellen Beträge recherchiert hat. Der Bund müsse für die Ablösung der Staatsleistungen ein Grundsätzegesetz erlassen, welches dann nach Verhandlungen mit den Landeskirchen und Diözesen in den Ländern umzusetzen wäre. "Andererseits nehmen die Kirchen – wer wollte es ihnen verdenken – die halbe Milliarde Euro jährlich gern entgegen", so Haupt.

Eine Ablösung der Staatsleistungen forderte jüngst auch das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw): "Es gibt heute weder eine Legitimation, noch einen rechtlichen Grund zur weiteren Erbringung von historischen Staatsleistungen, noch eine Befugnis, gleichgeartete Leistungen zugunsten speziell der Kirchen oder auch einzelner anderer Religionsgemeinschaften gleichheitswidrig neu zu begründen. Steuerzahler, die die weitere Zahlung von historischen Staatsleistungen als Symptom für den Willen zum Rechtsbruch zu Gunsten der Kirchen auffassen, haben guten Grund dazu", erklärte Gerhard Czermak vom ifw-Direktorium.


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