Anlässlich der Haushaltsberatungen im Niedersächsischen Landtag hatte die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) die Landtagsfraktionen in einem Schreiben von Anfang Dezember 2016 aufgefordert, bei der Bewilligung der sogenannten "Staatsleistungen" an die Kirchen die verfassungsrechtlichen Vorgaben (Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) zu beachten.
Aus den der HU inzwischen vorliegenden Stellungnahmen geht hervor, dass sich die Landtagsfraktionen weiterhin weigern, konkrete Schritte zur Befolgung eines 98 Jahre bestehenden Verfassungsgebots zu ergreifen; nicht einmal die Anregung der HU, die jährlich wachsenden Zahlungen wenigstens einzufrieren, wurde aufgegriffen. Bemerkenswert ist, dass in der Debatte zum Kultushaushalt – und das ist seit Jahren so – kein einziger Abgeordneter das Thema Staatsleistungen und ihre Ablösung auch nur angesprochen hat, obwohl es sich hier mit 45,9 Millionen Euro für 2017 um einen der großen Posten im Kultushaushalt handelt.
Wie Johann-Albrecht Haupt, Beiratsmitglieder der HU, mitteilte, belaufen sich allein die in Niedersachsen von 1949 bis 2016 gezahlten Staatsleistungen auf über 1,5 Milliarden Euro. Hätte der Deutsche Bundestag etwa in der 2. Wahlperiode 1953 bis 1957 die in Artikel 138 WRV vorgesehenen Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen beschlossen, dann hätte der niedersächsische Zahlungsbetrag im Jahre 1957 (umgerechnet 4,8 Millionen Euro) selbst bei einem von den kirchennahen Staatskirchenrechtlern erdachten (u.E. viel zu hohen) "Multiplikations-Faktor 20" einen Ablösungsentschädigung von 96 Millionen Euro für Niedersachsen ergeben, ein Betrag, der bei 10 oder 20 Jahresraten verkraftbar gewesen wäre und dazu geführt hätte, dass das Land spätestens nach 1977 von weiteren Zahlungen befreit gewesen wäre. Seit 1977 hätte das Land auf diese Weise insgesamt etwa 1,3 Milliarden Euro einsparen können. Mit einem solchen Vorgehen wäre der Verfassung Genüge getan worden. Wenn jetzt die Ablösung weiter hinausgeschoben wird, wird nicht nur der Auftrag des Grundgesetzes missachtet, sondern es werden auch durch die in Zukunft absehbar steigenden Staatsleistungsbeträge (Maßstab ist die Entwicklung der Beamtenbesoldung) weiterhin öffentliche Gelder aller Steuerzahler, nicht nur der kirchenangehörigen Steuerzahler, verschwendet.
Die HU weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass – entgegen öffentlichen Bekundungen aus allen Parteien – konkrete Gespräche der Politik auf Bundes- wie auf Landesebene mit den Landeskirchen und den Diözesen über die Ablösung und die möglichen Modalitäten nicht oder allenfalls in wenig bedeutsamen Randbereichen (z.B. Baulasten) stattgefunden haben und dass sie auch nicht geplant sind. Daher wirkt die Behauptung aller Fraktionen unglaubwürdig, die – vor den Verhandlungen ja noch unbekannte – finanzielle Last durch die zu erwartende Ablösungsentschädigung sei nicht zu bewältigen. "Sie sollen doch erst mal darüber sprechen", sagte Haupt.
Einige Anmerkungen zu den Briefen der Landtagsfraktionen finden Sie in der Anlage.
2 Kommentare
Kommentare
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ich frage mich immer häufiger: Wann wird Widerstand zur Pflicht?
Kay Krause am Permanenter Link
Ich habe kein Problem damit, zuzugeben, dass ich staatsrechtlich-juristisch relativ ungebildet bin. Darum dieses als Frage:
Naive Gedanken, mag manch einer jetzt lächeln. Auch damit habe ich kein Problem. Ich bin ja nur einer von vielen, die das Ganze finanzieren. Einer von vielen, deren sauer verdientes Geld den Kirchen in den Hintern gestopft wird. Da dürfen Sie gerne lächeln.