Positionen zur baden-württembergischen Landtagswahl

Was sagen die Kandidaten zu säkularen Standpunkten?

landtagbawue.jpg

Landtag Baden-Württemberg in Stuttgart
Landtag Baden-Württemberg in Stuttgart

BERLIN. (hpd) Welche Positionen vertreten die Parteien, die zur Landtagswahl am 13. März 2016 in Baden-Württemberg antreten, wenn es um säkulare Fragen geht? Um das herauszufinden, durfte sich die "Humanistische Alternative Bodensee" (HABO) dankenswerterweise der Aktion der "Regionalgruppe Stuttgart der Giordano-Bruno-Stiftung" (GBS) anschließen und versandte eine von dort zur Verfügung gestellte Sammlung mit Wahlprüfsteinen an alle Kandidaten aus den Wahlkreisen 56 (Konstanz), 57 (Singen) und 67 (Bodensee) – und erhielt darauf auch zahlreiche Rückmeldungen.

Die Linke

So antworteten die beiden Kandidaten der Partei "DIE LINKE" aus den Wahlkreisen 56 und 67, Simon Pschorr und Roberto Salerno, auf die insgesamt 19 Fragen und vertraten dabei einheitliche Meinungen: Man werde sich dafür einsetzen, die kirchliche Dominanz durch Abschaffung der Kirchenverträge und Konkordate abzuschaffen und die Rechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen zu stärken.

Beide seien derzeit nicht in kirchlichen Ehrenämtern aktiv und forderten die strikte Gleichbehandlung der unterschiedlichen Religionen. In Bezug auf die Zusammenarbeit mit konservativen Islamverbänden ergänzte Pschorr: "Hier ist Vorsicht geboten, pauschalisierend die muslimischen Gemeinden Deutschlands gegen oder vor die Muslime Deutschlands zu stellen. Jeder Gemeinschaft soll das Recht zugebilligt werden, eine Vertretung und Dachorganisation zu gründen – auch den konservativen Spielarten religiöser Vereinigung. Wichtig ist jedoch: Diese haben keinen Alleinvertretungsanspruch! Wir müssen darauf achten, dass alle Glaubensrichtungen des Islam – aber auch Judentum, in dem der Richtungsstreit ebenfalls stark zu Tage tritt – öffentlich gleichberechtigt repräsentiert sind. Völlig richtig ist: Jedermann, auch und gerade Flüchtlinge aus Regionen religiösen Zwangs haben ein Recht auf negative Religionsfreiheit. Niemand darf ihnen aufzwingen, sich mit religiösen Mittlern auseinandersetzen zu müssen."

Salerno unterstrich gleichzeitig, dass religiös geprägte Wahlkandidaten selbstverständlich auch die Interessen anderer Weltanschauungen repräsentieren müssten, sofern diese die Menschenrechte achteten. § 166 StGB, der Paragraf gegen Gotteslästern, solle abgeschafft werden, für eine privilegierte Seelsorge gebe es keinen Grund, meinten beide. Das Tanzverbot sollte abgeschafft werden und Subventionen für kirchliche Veranstaltungen nicht anders ausfallen als für weltliche. Der Gottesbezug in der Landesverfassung solle gestrichen werden, eine Säkularisierung die Dominanz der Kirchen in Schule und auch Gesellschaft ablösen. Beide betonten, dass in der Bildung die Lehre der Evolution gestärkt und ein Ethik-Unterricht ab der 1. Klasse eingeführt werden solle.

Die Partei

Ab der 4. Klasse forderte dies in seinen Antworten der Kandidat von DIE PARTEI im Wahlkreis 67, Sascha Maus. Zur Frage, ob der Gottesbezug aus der Landesverfassung entfernt werden sollte, schrieb er: "'In Ehrfurcht vor Gott' auf jeden Fall, Nächstenliebe dagegen betrachte ich schon als sehr wichtig. Auf 'christlich' kann gerne verzichtet werden."

Als wichtigstes Anliegen aus dem Fragenkatalog sah er die Lockerung des "Friedhofszwangs bei Feuerbestattung": Auch er habe keine kirchlichen Ämter oder Verpflichtungen inne, in Bezug auf den "Blasphemie-Paragrafen" forderte er eine Abschaffung und ergänzte: "Wusste gar nicht, dass der noch existiert…".

Zum Anliegen, ob Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen weiterhin aus Steuergeldern finanziert werden sollte, meinte er: "Schwierige Frage, eher 'Nein', da Seelsorge gerade nach besonderes schwierigen Situation unbedingt von Nöten ist. Allerdings müssen Personen anderen Glaubens die gleichen Möglichkeiten einer Seelsorge haben wie christliche Soldaten, Polizisten oder sonstige."

Generell befürworte er eine Säkularisierung, sprach sich auch für einen Vorrang staatlicher Rechtsordnung vor religiösen Geboten aus. An öffentlichen Einrichtungen müssten neben kirchlichen auch andere soziale Angebote erlaubt werden. Filmzensur an den kirchlichen Feiertagen sollte ebenfalls abgeschafft werden, gleichsam wie eine verdeckte Lobbyarbeit der Politik mit den Kirchen.

Freie Demokraten (FDP)

Größtenteils abgelehnt wurden die Forderungen aus dem Katalog von der Kandidatin der FDP im Wahlkreis 57, Kirsten Brößke. Sie wolle sich weder für die Beendigung der Privilegien der Kirchen einsetzen, noch die Trennung zum Staat konsequenter vorantreiben. Die Staatsleistungen dürften nicht abgelöst werden, die Evolutionstheorie solle weiterhin erst in den weiterführenden Schulen gelehrt werden, Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen brauchten nicht verbessert zu werden. Einen integrativen Ethik- oder Religionsunterricht wolle sie nicht, Ethik solle freiwilliges Fach bleiben. Das Schulgesetz bedürfte keine Säkularisierung, Kirchen brauchten nicht in Lobbyregister eingetragen werden, weil es in Baden-Württemberg keine gebe. Der Gotteslästerungs-Paragraf (§ 166 StGB) müsse erhalten bleiben. Seelsorge bei Polizei oder Bundeswehr gehöre auch weiterhin staatlich finanziert, eine Lockerung der Feiertagskultur und der Tanzverbote lehne sie ab.

Ihr Parteifreund aus Wahlkreis 56, Jürgen Keck, wollte die Fragen nicht beantworten, schrieb aber: "Wir leben tatsächlich in einer Gesellschaft, die immer säkularer wird und auch mir ist bewusst, dass der Kreis der Menschen, die sich keiner Religion und keiner Konfession zugehörig fühlen immer größer wird und das wir diese Tatsache in Zukunft in einigen Bereichen auch anders berücksichtigen müssen. […] Sie haben recht, kirchliches Arbeitsrecht darf kein ‘heißes Eisen sein’ und muslimische Verbände sind oftmals genau die Muslime, die viel zu fundamentalistisch sind. Dagegen haben liberale Muslime auf der politischen Ebene viel zu wenig Einfluss. Kirchliche Feiertage, für alle Arten von Veranstaltungen zu öffnen, finde ich dagegen schwierig, denn diese Feiertage gibt es nur aus christlichen Gründen in unserem Land, sonst gäbe es diese Feiertag ja schließlich nicht. Die Konsequenz müsste sein, dass zum Beispiel der Karfreitag ein Arbeitstag wird, sonst macht dieser Feiertag keinen Sinn. Von vielen Soldaten weiß ich, wie wichtig ihnen der Militärseelsorger ist, auch wenn die Männer vielleicht mit Religion nichts am Hut haben, aber gerade dort muss man staunen, dass Soldaten dringend einen Menschen brauchen, mit dem sie über ihre existenziellen Nöte und Sorgen sprechen können. […] Alles nicht so einfach, Alles nicht nur schwarz oder weiß, ich möchte es mir nicht so einfach machen."

Sozialdemokratische Partei (SPD)

Der Kandidat für die SPD im Wahlkreis 56, Europaminister Peter Friedrich, lehnte ebenfalls ab, sich für eine weitere Trennung von Staat und Kirche einzusetzen und Kirchenverträge abzuschaffen. Auch die Staatsleistungen sollten nicht abgelöst werden. Für ein Ende des "besonderen Tendenzschutzes", der Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen mit allen anderen Beschäftigten gleichstellt, wolle er sich nicht einsetzen; wohl aber für kommunale Vereinbarungen zur Regelung von Arbeitnehmerrechten dort, wo Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen mit öffentlichen Mitteln bezuschusst werden. Den staatlich geförderten und bekenntnisorientierten Religionsunterricht will er beibehalten, gleichzeitig aber einen gemeinschaftlichen Ethikunterricht ab der 1. Klasse einführen. Evolution solle bereits in der Grundschule gelehrt werden, an öffentlichen Einrichtungen sollten Angebote aller Weltanschauungen zugelassen werden, wo der Bedarf es erlaube. Eine Säkularisierung des Religionsunterrichts lehne er ab, auch die Entfernung des Gottesbezuges aus der Landesverfassung. Steuerliche Privilegierungen für "Körperschaften des öffentlichen Rechts" sollen beibehalten werden, eine Anpassung der Subventionen für sportliche und kulturelle Veranstaltungen an die der kirchlichen sei nicht vorgesehen. Der geforderte Grundsatz, dass staatliche Gesetze Vorrang vor religiösen Geboten hätten, sei bereits Praxis. Er bedauere, dass es kein Lobbyregister gebe und eine Offenlegung der Kontakte zu Interessenvertretern für Abgeordnete nicht verpflichtend sei. Blasphemie-Paragraf, Feiertagskultur und Tanzverbote, Bestattungskultur und staatlich finanzierte Seelsorge und Missionierung sollten beibehalten werden.

Die restlichen Kandidaten haben bis zum Stichtag 29.02.2016 keine Rückmeldung gegeben.

Fazit

Der Rücklauf der Antworten ist dennoch positiv: Auch wenn keine Wahlempfehlung gegeben werden soll, zeigen die eingegangenen Statements doch deutliche Unterschiede in den Positionen. Ich bin sicher, dass dadurch für manch einen Wähler, der Wert auf gesellschaftspolitische Fragestellungen legt, dadurch die Entscheidung erleichtert wird, das Kreuz auf dem Stimmzettel zu setzen.

Manche Aussagen überraschen mich, ich denke aber, dass die Deutlichkeit einiger Standpunkte helfen wird, zwischen den Parteien und Kandidaten zu vergleichen und somit eine Abwägung einfacher ist.

Wie immer kann man nur sagen: Gehen Sie in jedem Falle wählen, denn so bedeutsam wie dieses Mal ist Ihre Stimme wohl selten gewesen!