Der Staatskirchenvertrag von 1925 regelt die Beziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und der evangelischen Landeskirche – für die bayerische Regierung ein wichtiger Anlass für einen Festakt, schließlich hatte man schon im letzten Jahr das bayerische Konkordat mit der katholischen Kirche gefeiert. Kritik an den fortlaufenden Staatsleistungen? Fehlanzeige. Stattdessen wurden die Forderungen nach einer Ablösung der Zahlungen von Staatskanzleichef Florian Herrmann als "ein besonders bösartiges Projekt" abgekanzelt.
Zwei große Ereignisse boten der CSU zuletzt wieder Gelegenheit, ihre enge Verbundenheit mit den Kirchen hervorzuheben. Zunächst wurde in Nürnberg das 500-jährige Jubiläum des Nürnberger Religionsgesprächs begangen – eine Veranstaltung, die laut Ministerpräsident Markus Söder "gar nicht hoch genug einzuschätzen ist". Dabei hätte die Stadt Nürnberg 2025 ebenso gut einen Festakt zum 80. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs ausrichten und dabei die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine für die Weltpolitik diskutieren können. Stattdessen wurde erneut die Bedeutung der religiösen Vielfalt betont. Söder nutzte die Feierlichkeiten und verwandelte das Nürnberger Rathaus in einen Verkündungssaal, um sich vor allen Zuhörern klar zu seinem Glauben und zu seiner Hoffnung auf die Auferstehung zu bekennen. Nur zwei Tage später fand in der Münchener Allerheiligen-Hofkirche ein Festakt zum 100-jährigen Jubiläum des Staatskirchenvertrags zwischen Bayern und der evangelischen Landeskirche statt, bei dem die Bedeutung des Vertrages von den Kirchen- und Regierungsvertretern erneut einhellig bekräftigt wurde.
Markus Söder schlug in seinen Reden einen versöhnlichen Ton an – die jüngste Beziehungskrise zwischen der Union und den Kirchen schien wie weggeblasen. Und der evangelische Landesbischof Christian Kopp freute sich, dass die Millionen weiter sprudeln, mit denen unter anderem sein Bischofsgehalt gezahlt wird – auch von konfessionsfreien Steuerpflichtigen.
In München machte der bayerische Ministerpräsident aus seiner Überzeugung keinen Hehl: "Der Vertrag ist der älteste noch geltende Staatskirchenvertrag mit der evangelischen Kirche in Deutschland und ein Versprechen für die Zukunft. Es ist ein Vertrag auf Augenhöhe, geprägt von Respekt und Verständnis. Er ist ein Ja zur Trennung von Staat und Kirche, aber ein klares Nein zu einer Gesellschaft ohne Kirche. Die Institution Kirche hat einen hohen gesellschaftlichen Wert und sorgt für Stabilität. Darum steht Bayern zu den Kirchen und bekennt sich zum Religionsunterricht und dem Kreuz. Zu Bayern gehören auch die christlichen Feiertage."
Während manche Zuhörer noch rätselten, wo sich das Ja zur Trennung von Staat und Kirche in der bayerischen Politik versteckt, stellte Söder unmissverständlich klar: "Mit uns wird es keine Ablösung der Staatsleistungen geben. Die finanzielle Unterstützung der Kirchen steht für uns außer Frage." Mit anderen Worten: Die CSU hält weiterhin an den staatlichen Transferleistungen für die Kirchen fest – trotz wachsender Konfessionslosigkeit in der Bevölkerung und verfassungsrechtlicher Zweifel an der Fortführung dieser historischen Privilegien.
Der Staatskirchenvertrag von 1925 – ein Anachronismus
Der Staatskirchenvertrag zwischen Bayern und der evangelischen Kirche wurde am 15. November 1924 unterzeichnet und trat 1925 in Kraft. Sein zentraler Inhalt: Bayern verpflichtete sich zur Zahlung jährlicher Finanzleistungen an die evangelische Kirche, als Kompensation für Enteignungen im Zuge der Säkularisation. Der Freistaat finanziert den Religionsunterricht an Schulen, theologische Lehrstühle, Bischofsgehälter und weitere Leistungen. Doch während andere historische Entschädigungszahlungen längst ausgelaufen sind, fließen diese Gelder munter weiter – eine Praxis, die sich aus heutiger Sicht kaum rechtfertigen lässt. Schließlich liegt die Säkularisation über 200 Jahre zurück, und selbst die Weimarer Reichsverfassung von 1919 sah in Artikel 138 vor, dass diese Staatsleistungen abzulösen seien. Leider weigert sich Bayern bis in die Gegenwart, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen.
Dabei wäre es nicht nur ein Gebot der weltanschaulichen Neutralität, die Zahlungen zu beenden – die Kirchen selbst könnten an Glaubwürdigkeit und Eigenständigkeit gewinnen, wenn sie freiwillig auf die staatliche Alimentierung verzichten würden. Ein Staat, der sich auf seine säkularen Prinzipien besinnt, würde es den Kirchen ermöglichen, sich ohne staatliche Einmischung auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren. Verträge können einseitig, vom Staat wie auch von der Kirche, gekündigt werden.
Florian Herrmanns Frontalangriff
Staatskanzleichef Florian Herrmann trat beim Festakt in München als besonders vehementer Verfechter des Vertrags auf. Die Diskussion der Ampel-Regierung, die Staatsleistungen zu beenden, bezeichnete er abfällig als "ein besonders bösartiges Projekt". Diese Wortwahl ist bezeichnend für das Selbstverständnis der bayerischen Staatsregierung: Statt die Zahlungen abzulösen, wie in der Weimarer Verfassung festgeschrieben, stellt sich Herrmann über geltendes Recht und diffamiert jeden Reformwunsch als Angriff auf die Kirchen. Und es gibt wahrhaft gute Gründe für eine Ablösung: Der Staat hat die Aufgabe, weltanschaulich neutral zu sein – und dazu gehört auch, eine Religionsgemeinschaft nicht dauerhaft finanziell zu privilegieren.
Söders Missionierungseifer
Markus Söder präsentierte sich beim Festakt nicht nur als glühender Verteidiger der Kirchenprivilegien, sondern auch als eine Art Missionar im Staatsdienst. Quasi von der Kanzel herab verkündete er: "Es wäre wünschenswert, dass wieder mehr Menschen über ihren Glauben zur Kirche finden, denn Kirche hat viel zu bieten. Es ist schön und bereichernd, glauben zu können." Diese Aussagen lassen tief blicken und offenbaren Söders Verständnis von Staat und Kirche. Der Ministerpräsident scheint die Kirche nicht nur als religiöse Institution zu betrachten, sondern auch als Instrument der gesellschaftlichen Stabilisierung. Sein Ansatz zeugt von einer Missionierungsmentalität, die in einem säkularen Staat keinen Platz haben sollte. Anstatt sich für eine klare Trennung von Staat und Kirche einzusetzen, nutzt Söder den Glauben für politische Zwecke.
Während in Deutschland immer mehr Menschen aus den Kirchen austreten, hält Bayern unbeirrt an überholten Strukturen fest. Der Staatskirchenvertrag von 1925 gehört nicht gefeiert, sondern endlich abgeschafft – ohne weitere Zahlungen an die Kirchen. Wer im Jahr 2025 noch über 600 Millionen Euro an Staatsleistungen an die Kirchen verteidigt, während diese rasant Mitglieder verlieren, der verpasst die Chance, die Zukunft aktiv und zeitgemäß zu gestalten.
Die Staatskirchenverträge in Bayern – und in den anderen Bundesländern – sind Relikte einer anderen Epoche. Höchste Zeit, sie dorthin zu befördern, wo sie hingehören: ins Geschichtsbuch.
