Es könnte alles so einfach sein, heißt es doch schon in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.1965: "Das Grundgesetz legt … dem Staat als Heimstatt aller Bürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es … untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse." Kein Kreuz, kein anderes religiöses Symbol in einer staatlichen Einrichtung, so einfach. Die Kippa oder Jarmulke, das Kopftuch und eben das Kreuz gehören zum Ausdruck religiöser Lebensform, sind ihr Symbol und somit zu tolerieren. Diese Unterscheidung ist wichtig, um der Religionsfreiheit willen.