Reporter ohne Grenzen

Weiter keine effektive Geheimdienst-Kontrolle

BERLIN. (rog) Die Bundesregierung hat kein Interesse an einer effektiven Kontrolle der deutschen Geheimdienste und gefährdet damit die Pressefreiheit in Deutschland und weltweit massiv. Der Gesetzesentwurf für eine Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den das Internetportal netzpolitik.org veröffentlicht hat, lässt für die Reporter ohne Grenzen keinen anderen Schluss zu.

Die Organisation erkennt darin zwar Verbesserungen zur aktuellen Situation, doch entscheidende Missstände beseitigt die Reform nicht. Demnach soll es keinen unabhängigen Geheimdienstbeauftragten geben. Journalisten sollen weiterhin kein Recht besitzen, sich bei Recherchen zu Geheimdiensten auf das Informationsfreiheitsgesetz zu berufen.

"Mit dem Gesetzentwurf verweigert sich die Bundesregierung weiterhin einer effektiven Kontrolle und Transparenz bei deutschen Geheimdiensten", kritisierte Matthias Spielkamp, Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen (ROG). Mit der Einführung eines "Ständigen Bevollmächtigten" soll dem Entwurf zufolge Konstanz in die Arbeit des Kontrollgremiums gebracht werden, weil er kontinuierliche und strukturierte Untersuchungen besser durchführen könne als die oftmals überlasteten Mitglieder. "Dieser 'Ständige Bevollmächtigte' ist aber abhängig von den Weisungen der Mitglieder des Gremiums. Ein unabhängiger 'Geheimdienstbeauftragter' analog zum Wehrdienstbeauftragten wäre die angemessene Lösung", sagte Spielkamp.

Datenaustausch mit ausländischen Diensten schärfer kontrollieren

Problematisch ist zudem, dass die Bundesregierung dem Gremium weiterhin nicht von Vorgängen berichten muss, in denen es um Informationen geht, die von ausländischen Geheimdiensten stammen. "Das ist völlig unverständlich, denn ein Großteil der Enthüllungen von Edward Snowden und der Erkenntnisse des NSA-Untersuchungsausschusses betraf ja genau diesen Austausch mit ausländischen Diensten", sagte Spielkamp. 

Reporter ohne Grenzen begrüßt bei der geplanten Reform, dass das Gesetz stärker konkretisiert, wann die Bundesregierung das Parlamentarische Kontrollgremium informieren muss und darunter auch Vorgänge fallen sollen, die "Gegenstand öffentlicher Berichterstattung" sind. "Den entscheidenden Schritt geht die Reform aber auch hier nicht, denn die Informationen zu solchen Vorgängen sollen weiterhin geheim bleiben und nur veröffentlicht werden, wenn eine große Mehrheit des Gremiums einer Veröffentlichung zustimmt", sagte Spielkamp. Sinnvoller wäre es, den Mechanismus umzukehren: Die Veröffentlichung von Informationen muss zur Regel werden bei Themen, zu denen die Medien ohnehin schon berichten und weiterhin berichten müssen – und nur, wenn sich eine große Mehrheit des Gremiums aufgrund von berechtigten Geheimhaltungsinteressen gegen eine Veröffentlichung ausspricht, dürfen Informationen der Öffentlichkeit vorenthalten werden. 

Weiteren Diskussionsbedarf sieht ROG beim Schutz von Whistleblowern, der Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetz sowie einer Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes auf Geheimdienste: Beim Schutz von Whistleblowern sieht der Entwurf erfreuliche Änderungen vor. Insbesondere ist zu begrüßen, dass der Chef eines Geheimdienstes nicht mehr Kenntnis davon erlangt, wenn sich ein Mitarbeiter dem Kontrollgremium anvertraut. Das Gremium darf den Namen des Whistleblowers nur im Ausnahmefall der Bundesregierung nennen. Hier muss das Gesetz jedoch noch präzisiert werden: Ein Mitarbeiter muss zwingend vorab gefragt werden, ob das Gremium seine Identität im Einzelfall preisgeben darf, weil er sich im Regelfall vertraulich an das Gremium wenden dürfte und auf die Wahrung seiner Anonymität vertraut.

Informationsfreiheitsgesetz auf Geheimdienste ausweiten

Journalisten benötigen auch gegenüber Geheimdiensten Rechte, um die Kontrollfunktion der Medien gerade in diesem sensiblen Bereich angemessen wahrnehmen zu können. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sollte auch auf Geheimdienste anwendbar sein, sodass Journalisten im Zweifel vor einem unabhängigen Gericht auf Herausgabe von Informationen klagen können. Richtig ist, dass es auch in einer Demokratie Geheimnisse geben muss. Durch die Reform bleiben die Geheimdienste jedoch eine Blackbox. Gerade wegen der Skandale der Vergangenheit fürchten Bürger und besonders Journalisten, bei ihrer Arbeit überwacht und ausspioniert zu werden. Hier wäre es ein wichtiges Signal, Journalisten mit dem IFG ein Werkzeug an die Hand zu geben, um Geheimdienste kontrollieren zu können und nicht nur auf das Handeln couragierter Whistleblower angewiesen zu sein.

Der Gesetzesentwurf entzieht die Geheimdienste weiterhin einer Kontrolle durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Bundesdatenschutzbeauftragte. Es wäre wichtig, dass das Bundesdatenschutzgesetz uneingeschränkt auch auf alle geheimdienstlichen Datensammlungen angewendet würde und dass Datensammlungen immer nur mit Zustimmung der Bundesdatenschutzbeauftragten betrieben werden dürfen.

Reporter ohne Grenzen setzt sich seit langem für eine umfassende Kontrolle der deutschen Geheimdienste ein. Im März 2015 – ein Jahr nach der Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags – bemängelte die Organisation zusammen mit dem Privacy Project, der Humanistischen Union, dem Rechtsanwalt Niko Härting, der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation sowie dem Whistleblower-Netzwerk, dass in Deutschland bislang praktisch keine politischen Konsequenzen aus den Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden gezogen wurden. In einer Stellungnahme an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und an die Ausschussmitglieder haben die genannten Organisationen konkrete Vorschläge für eine bessere Aufsicht über die Geheimdienste vorgelegt.

Pressemitteilung der Reporter ohne Grenzen.