Podiumsdiskussion

Selbstbestimmung auch am Lebensende

DÜSSELDORF. (hpd) In Düsseldorf wurde bei einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion über den ärztlich assistierten Suizid diskutiert. Obwohl die Teilnehmer weitgehend die gleiche Meinung vertraten, entwickelte sich ein aufklärendes und interessantes Gespräch.

Die von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon moderierte Diskussionsrunde startete mit kurzen Positionierungen der Podiumsteilnehmer. Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), betonte in ihrer Eingangsrede die Notwendigkeit eines ideologiefreien Beratungsangebots sowie die Wahlfreiheit zum humanen Freitod. Die ärztliche Standesethik liefere diesbezüglich kein stichhaltiges Argument gegen den assistierten Suizid, „denn es ist sicher nicht unethischer einen schwerstleidenden Menschen zu einem menschenwürdigen, sanften Tod zu verhelfen als ihn gegen seinen Willen möglichst lange daran zu hindern“, meinte Baezner. 

Prof. Dr. Dieter Birnbacher, Philosoph und Vorsitzender der Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, bezog sich in seiner anschließenden Rede zunächst auf die Rolle der Selbstbestimmung. Es müsse „eine Chance gegeben sein, diese Selbstbestimmung unter den gesellschaftlichen Bedingungen auch zu leben, solange andere dadurch nicht beeinträchtigt werden. Es muss Sorge dafür getragen werden, dass die in abstracto zugestandene Selbstbestimmung auch in concreto in Anspruch genommen werden kann.“ Gerade an den Lebensgrenzen bedürfe es der ärztlichen Hilfe und Fürsorge, um dem selbstbestimmten Patientenwillen gerecht zu werden. 

Erwin Kress bestärkte die vorangegangenen Redebeiträge. Der Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) in Nordrhein-Westfalen problematisierte zudem die bevormundenden Verbotsbestrebungen durch politische Akteure wie Hermann Gröhe oder Volker Kauder (CDU). Sterbehelfer und Sterbehilfeorganisationen würde man durch ein solches Verbot unzulässig kriminalisieren. „Wo ist hier der Unterschied zu dem Vorwurf, den die selben Leute dem Islam machen, wenn sie ihm vorwerfen, dass er versucht mit Gewalt seine Religion durchzusetzen?“ fragte Erwin Kress. „Es gibt keinen prinzipiellen Unterschied dazwischen, es gibt nur einen graduellen“, erklärte er. 

Der Chefarzt der Palliativstation am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in München, Prof. Dr. Marcus Schlemmer, stimmte seine Vorrednern darin überein, „dass Ärzte, die Menschen beim Suizid helfen nicht belangt werden“ dürfen. Er betonte jedoch die Möglichkeiten der Palliativmedizin, mit der man vielen Suizidwünschen entgegenwirken könne. „Ich glaube, dass wir Ärzte in der Pflicht sind. Denn der häufigste Grund dafür, dass schwerkranke Menschen sich töten wollen, ist die Angst den Ärzten ausgeliefert zu sein“, erklärte Schlemmer. „Das kann und darf so nicht sein.“

Die Podiumsteilnehmer diskutierten nach der ersten Positionierung die gängigsten Argumente, die für und gegen das Einrichten eines ergebnisoffenen Sterbehilfeangebots sprechen. Dabei zeichnete sich relativ schnell ab, dass die Diskutanten weitgehend gleiche Positionen vertraten. Alle sprachen sich gegen ein Verbot des ärztlich assistierten Suizids aus und plädierten für den Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung. 

Dass eine polarisierende Entgegensetzung von Palliativmedizin und Sterbehilfe nicht vertretbar ist, war ein weiterer Konsens auf dem Podium. Die Rolle und die Grenzen der Palliativmedizin wurden dabei jedoch ausführlicher und teilweise auch kontrovers diskutiert. Prof. Dr. Marcus Schlemmer wies darauf hin, dass der ärztlich assistierte Suizid in den allermeisten Fällen nicht gebraucht wird. Dem wurde entgegengehalten, dass es auch Patienten gibt, die nicht nur unter Schmerzen, sondern auch unter voranschreitendem Autonomieverlust leiden. Auch die beste palliativmedizinische Betreuung sehe sich bei bestimmten Krankheitsbildern vor Grenzen gestellt. 

Im Anschluss an die Podiumsdiskussion wurden Statements aus dem Publikum entgegengenommen und Fragen beantwortet. Diese verdeutlichten noch einmal, dass die Selbstbestimmung am Lebensende ein wichtiges Anliegen für viele Menschen ist. 

Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom Düsseldorfer Aufklärungsdienst und der Giordano-Bruno-Stiftung in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) sowie dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD).