Kirchenfinanzierung: Fragen und Antworten

(16) Wie wird die Kirchensteuer in Deutschland bemessen?

Die Kirchensteuer wird derzeit als Zuschlag zur Lohn- bzw. Einkommensteuer erhoben. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist somit grundsätzlich die Jahreseinkommensteuer. Neben der Einkommensteuer und deren besonderen Erhebungsformen Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer ist auch der Grundsteuermessbetrag als Bemessungsgrundlage in den meisten Kirchensteuergesetzen vorgesehen. Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent, in den anderen Bundesländern sind es neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer.

  • Das ist eine rein technische Beschreibung.
  • Nicht erwähnt wird die Verletzung des Verfassungsbestimmung in Art. 136,3 WRV i.V. mit Art. 140 GG („Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.“) Die Weitergabe und der Eintrag der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte – übrigens 1934 von der nationalsozialistischen Reichsregierung verfügt und in der Bundesrepublik beibehalten - verletzt dieses Verfassungsrecht ebenso wie die geplante Weitergabe an die Banken zur Erfassung der Kirchenkapitalertragssteuer.

(17) Ist die Kirchensteuer gerecht?

Basis für die Berechnung der Kirchensteuer ist in Deutschland die staatliche Lohn- und Einkommensteuer. Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur staatlichen Lohn- und Einkommensteuer erhoben. Damit übernimmt die Kirchensteuer weitgehend die Grundsätze der Einkommen- und Lohnsteuer, insbesondere auch den Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. In der Praxis bedeutet dies, dass nur diejenigen Kirchenmitglieder Kirchensteuer zahlen, die hierzu aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Lage sind.

  • Die Kirchensteuer ist hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler genauso ungerecht wie die staatliche Einkommenssteuer. Nur allein schon die Möglichkeit von Besserverdienenden über diverse Abschreibungen ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken, widerspricht diesem Grundsatz.
  • Zudem werden gerade bei der Abgeltungssteuer von pauschalisierten 25 Prozent Kapitalertragsteuer auf Zins- und Veräußerungsgewinne die höheren Einkommen steuerlich noch geringer belastet als in der allgemeinen Einkommensteuer.
  • Zudem begünstigen die Kirchen selber die Besserverdienenden mit der „Kappung der Kirchensteuer“. Das bedeutet, dass die Kirchen auf die Progressionsspitzen der Einkommenssteuer verzichten und auf einen Kappungswert (von 3 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens) begrenzt.

(18) Gibt es Alternativen zur Kirchensteuer wie sie in Deutschland erhoben wird?

In Deutschland finanzieren die Mitglieder der Kirche ihre Kirche überwiegend durch die Kirchensteuer selbst.

  • Diese Kirchensteuerlegende der „überwiegenden Finanzierung“ ist offensichtlich das Hauptaugenmerk. (vgl. dazu den Kommentar zu Frage 3.)

Ähnlich verhält es sich in Österreich, wo es eine Kirchenabgabe gibt.
In den deutschsprachigen Kantonen der Schweiz wird ebenfalls eine Kirchensteuer erhoben. Daneben gibt es Spenden- und Kollektensysteme wie in den USA, Frankreich, Portugal, Irland und den Niederlanden. Steuerliche Lösungen gibt es auch in Italien und Spanien. Doch sind diese fundamental anders als in Deutschland. Es handelt sich nämlich um staatliche Steuern und nicht - wie in Deutschland - um rein kirchliche Steuerbeiträge von Kirchenmitgliedern. Außerdem existiert die überwiegende Kirchenfinanzierung durch Vermögenserträge wie beispielweise in der Anglikanischen Kirche in Großbritannien. Schließlich ist auch eine vollständige Kirchenfinanzierung durch den Staat vorstellbar.
Keines der anderen in Europa eingeführten Systeme der Kirchenfinanzierung ist in der Lage, den Dienst der Kirche auf dem in Deutschland gewohnten und weiterhin sinnvollen Niveau zu garantieren.

  • Das ist eine nicht belegte Behauptung.
  • „Kirche“ versteht sich zudem in Deutschland nicht nur als auf den engeren Bereich der verfassten Kirche mit Seelsorge und Liturgie bezogen – dafür würden die Kirchensteuereinnahmen wohl reichen -, sondern auch auf die ‚gelebte Kirche im Sozialen’, Dienstleistungen und Angebote, die jedoch in unterschiedlichen Abstufungen öffentlich und staatlich finanziert werden. Betrachtet man für beide Kirchen die Kirchensteuereinnahmen (9,3 Mrd. Euro) und die öffentlichen wie staatlichen Finanzierungen kirchlicher Arbeit, einschließlich Caritas und Diakonie (64 Mrd. Euro), so finanzieren die Kirchenmitglieder ihre Kirche nur zu rund 13 Prozent. Alles weitere sind öffentliche und staatliche Steuergelder.

Die Kirche in Deutschland hat sich wie kaum eine andere in Europa für den Dienst auch der Gesellschaft verpflichten lassen.

  • Nicht die Kirche in Deutschland hat sich für den Dienst an der Gesellschaft verpflichten lassen, sondern durch die 1961 kirchlich forcierte Einführung des Subsidiaritätsprinzips in die Sozialgesetzbücher, hat sie sich den Freifahrtschein ausstellen lassen, dass ‚freie Träger’ Vorrang vor den staatlichen Trägern haben, aber genauso wie die staatlichen Träger finanziert werden. Dadurch können sich die Kirchen diejenigen Aufgaben und Einrichtungen aussuchen, die ihnen zu Gute kommen, alles andere wird dem Staat überlassen.
  • Aufgrund dieses Subsidiariätsprinzips haben sich die (öffentlich finanzierten) Mitarbeiterzahlen von Caritas und Diakonie seit 1960 von rund 300.000 auf 950.000 mehr als verdreifacht – was nicht aus der Kirchensteuer finanziert wurde.

(19) Was sind die Vorteile der Kirchensteuer?
- Das deutsche Kirchensteuersystem ist gerecht. Die Anbindung an das deutsche Einkommensteuerrecht sorgt dafür, dass jeder nur soviel bezahlt, wie es seinen finanziellen Möglichkeiten entspricht.

  • Die Kirchensteuer übernimmt die Schieflagen der Einkommensteuer (Abschreibungen, etc.) und lässt sich auch auf die unsoziale Pauschalisierung der Abgeltungssteuer ein. Selber praktizieren die Kirchen zudem eine Kappung der Kirchensteuer.

- Die Kirche bewahrt ihre Unabhängigkeit. Es gibt grundsätzlich keine nichtkirchlichen Geldgeber, die entscheidenden Einfluss auf kirchliche Entscheidungen nehmen können.

  • Durch die extreme Abhängigkeit der Kirchen von staatlichen Zuschüssen und Finanzierungen muss sie selber in einer vorauseilenden Gefälligkeit auf Kritik und Politikforderungen verzichten.

- Die Anlehnung an das staatliche Steuersystem gewährt eine weitgehende Planungssicherheit. Im Vergleich zu der Unsicherheit von Spenden bietet dieses System eine höhere Berechenbarkeit.

  • Durch das staatliche Inkasso der Lohn- und Gehaltsabrechnungen der Arbeitgeber wissen die meisten Kirchensteuerzahler gar nicht so genau, wie viel Kirchensteuer sie zahlen. Würde die Kirche diese Kirchensteuern durch eigene Bescheide einfordern müssen, wäre der Unmut erheblich größer.

- Die Kirche spart Kosten, indem sie auf vertraglicher Grundlage dem Staat für den Einzug der Kirchensteuer Gebühren zahlt. Ein eigenes Einzugssystem wäre teurer.

  • siehe oben (Verdient auch der Staat an der Kirchensteuer?).