Ein Leitfaden zum Kopftuch-Verbot

(c) Das starre Festhalten einiger jungen muslimischen Frauen an das Erfordernis des unbeschränkten Tragens des Hijabs, kann zu solch einem hohen persönlichen Engagement für diesen Lebensstil führen, dass die Versuchung groß wird, den fundamentalistischen Weg weiterzugehen. Mit dem Ergebnis, dass es später immer schwieriger wird, ihn zu verlassen (siehe hierzu die "Dissonanztheorie“ von Leon Festinger). Die Chancen im Erwerbsleben werden damit erheblich reduziert, um von schlimmeren Entgleisungen in extreme Richtungen zu schweigen.
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(d) Akzeptieren, dass jeder seine Weltanschauung äußerlich zum Ausdruck bringen darf, hat zum Ergebnis, dass man auch andere Ausdrücke gestatten, muss („eigenes Volk zuerst“) was die gegenseitige Toleranz und Frieden gefährden kann (siehe oben " 3.c.).
 
(e) Fazit. Diese vier Erkenntnisse, verbunden mit den oben erwähnten allgemeinen Sorgen ('3. c.) gegen das ständig Profilieren als Anhänger einer bestimmten religiösen Strömung, reichen voll um ein generelles Verbot des Hijabs in der Sekundarstufe zu verwirklichen.
 
Die Vorstellung, dass private Regeln nur für bestimmte Schulen akzeptabel sind, berücksichtigt nicht, dass die obigen Einwände grundsätzlich und somit allgemein anwendbar sind. Außerdem sind die derzeitigen negativen Auswüchse hier und da die Folge einer Eigendynamik: Sobald eine ausreichende Anzahl von Schülern den Hijab tragen, werden diese Probleme generell entstehen. Es ist sinnlos zu warten, bis in anderen Schulen Zwischenfälle entstehen, um dann wieder mit dem nötigen Lärm konfrontiert zu werden. Und wir müssen es wiederholen, sollten die Gerichte doch entscheiden, dass die Religionsfreiheit auf dem Spiel steht, würde nur die Unterstützung durch ein allgemeines Gesetz oder eine Verordnung eine endgültige Entscheidung ermöglichen.
 
d.  Argumente gegen ein Verbot von Kopftüchern in Schulen.
 
Die meisten Argumente die man in den verschiedenen „Meinungsbeiträgen“ und Leserbriefen findet, werden durch die obige Argumentation ungültig. Sie enthalten meist Allgemeinheiten und scheinen mehr auf ein vollständiges Verbot von Kopftüchern im öffentlichen Raum gerichtet zu sein, etwas, was hier nicht die Frage ist. Wir betrachten nur die, welche eine besondere Aufmerksamkeit erhalten haben.
 
(1) Die Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Diejenige, welche dieses Argument anführen, sogar einige "Experten", scheinen die Probleme unter, '1. a. b. c. d.'. nicht zu kennen. Sie erkennen nicht, dass die allgemeine Anwendung von Praktiken, die in islamischen Ländern gängig sind, bei uns zerstörend wirken würden. Das Ausmaß, in dem die durch Art. 9 EMRK geschützten Rechte hier anwendbar sind, kann nur nach nuancierter Evaluation bestimmt werden. Diese Evaluation haben wir nirgends gesehen.
Es wird insbesondere davon ausgegangen, dass das Tragen des Hijabs eine religiöse Pflicht ist. Diese grundlose Behauptung haben wir unter '2 a.g. verrissen. Welche Art von Kleidung nach wem eine Verpflichtung ist, findet auch innerhalb der islamischen Welt keine Übereinstimmung. (…) Ihr Plädoyer berücksichtigt nicht die positiven Argumente für ein Verbot für Schulen, wie in Abschnitt '4. c. (4)-(5)'.diskutiert.
 
(2) Argumente zur Trennung von Staat und Kirche. Das Problem steht hier nicht. Die stattdessen angebrachte Frage ist, wie Normen und Gebräuche einer Religion in Konflikt mit denen der europäischen Gesellschaften kommen. Schulen können bei uns, abhängig vom Schulnetz, einzeln oder gemeinsam ihre Regeln bestimmen. Bei Streitigkeiten kann das Gericht eventuell beschließen, dass bestimmte Menschenrechte bedroht sind. Die Parlamentsabgeordneten können dann entscheiden, ob wegen des öffentlichen Interesses, eine gewisse Einschränkung eines Grundrechts gerechtfertigt ist. Weiter hat das mit dem Konfliktbereich Kirche und Staat nichts zu tun.
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