Auch LINKS nichts ohne Bischofssegen?

BERLIN. (hpd) Am 16. Januar 2011 will sich in München eine Landesarbeitsgemeinschaft "LINKE LaizistInnen" (LAG LiLa) gründen. Dies dürfte die erste derartige Gruppe in der Partei DIE LINKE sein. Eine Frage stellt sich aber schon heute: Werden die Initiatoren Erfolg haben und bundesweit ausstrahlen können?

 

Uli Sedlaczek, der Initiator der in Gründung befindlichen LAG "Linke LaizistInnen"
gibt sich in einem Interview gelassen: "Wir sind in der Linken so plural eingestellt, daß ich da keine Probleme sehe."

Wenn man sich aber die Ergebnisse des "ersten Treffens der Religionspolitikerinnen und -politiker" der LINKEN Parlamentsfraktionen, das am 29. November in Berlin stattgefunden hat, anschaut, dann dürfte der Bayer Sedlaczek aber doch eher noch ein einsamer Rufer in der Wüste sein. Zumindest was die Resonanz bei seinen Parteioberen angeht. Deren Standpunkt könnte man ketzerisch so umschreiben: "Zur Trennung von Staat und Kirche wie verfassungsmäßig geboten ein 'Ja, aber...' Aber vor allem dürfen wir den Kirchen nicht wehtun. Und ohne bischöflichen Segen geht auch für uns nichts..."

Das dem hpd-Redakteur vorliegende Tagungsprotokoll gibt Aufschluß, wie es in Bezug auf die christlichen Kirchen um die Denkweisen etlicher tonangebender LINKS-Politiker bestellt ist.

In dieser Tagung ging es insbesondere um die „Verständigung über Positionen zum Thema Trennung von Kirche und Staat“.

Der religionspolitische Sprecher Raju Sharma hatte vor einiger Zeit in der Presse
einige Gesetzesinitiativen seiner Bundestagsfraktion zur Umsetzung der verfassungsmäßig gebotenen Trennung von Staat und Kirche angekündigt. In der Tagung am 29. November sagte er: "Wir sollten uns für die Trennung von Staat und Kirche stark machen – aber es soll auf keinen Fall der Eindruck entstehen, das sei kirchenfeindlich gemeint.“

Laizismus als Kampfbegriff denunziert

Und da war es, das Wort, gleich am Anfang, dieses leidige: „Ja, aber...“ Vertreter ostdeutscher Landesverbände und Landtagsfraktionen nahmen dieses Stichwort begierig auf. Ein Landesvertreter wird im Protokoll so zitiert: „Laizismus könne als Kampfbegriff verstanden werden. Begriff Laizismus berge ein Risiko und es sollte darauf verzichtet werden. Er plädiert für eine andere Formulierung: Alle Religionsgemeinschaften müssen gleich gestellt werden unter der Prämisse der Trennung von Staat und Religion.“ Mecklenburg-Vorpommerns Helmut Holter setzte da dann gleich noch eins drauf: „Nach eigener Erfahrung reagierten die Kirchen auf solche Initiativen sehr verschreckt – als in der Fraktion über den Ethikunterricht diskutiert wurde, sei anschließend der Kontakt mit den Kirchen sehr gestört gewesen und habe mühsam wieder aufgebaut werden müssen. (...) Handlungsmöglichkeiten liegen zwischen lediglich einer Positionierung bis hin zu parlamentarischen Initiativen. Angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen sollte überlegt werden, ob man Botschaften sende, die falsch verstanden werden könnten.“

Hm, geht nicht laut Verfassung alle Macht vom Volke aus, das zwecks Gesetzgebung seine Vertreter in die Parlamente entsendet? Stehen auch für DDR-sozialisierte Linkspolitiker die christlichen Kirchen über dem Gesetz, neben oder über dem Staat?

Aber immerhin, die Theologin Friedrun Fessen, Sprecherin der Partei-Arbeitsgemeinschaft Christinnen und Christen, ist klarsichtiger als ihre konfessionsfreien Mitstreiter. Sie sagte lt. Protokoll: „Die Zurückhaltung gegenüber den Kirchen habe für die PDS gegolten, könne 20 Jahre später bei der LINKEN aber nicht mehr gelten. Die Ablösung der Staatsleistungen solle aber moderat angegangen werden.“ Ein Berliner Vertreter gab kund: „... ist es falsch, mit möglichen Eindrücken, die man hinterlassen könnte, zu argumentieren; die Kirchen genössen ein Privilegienbündel, dazu müsse man sich verhalten...“

Das klingt gut, doch den schönen Worten folgte bezüglich der Ablösung der Staatsleistungen dieser Nebensatz: „dem könne man nur mit Gesetzgebung abhelfen; eine Ablösung über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren sei ein moderates Herangehen.“

Ach, sind nicht 91 Jahre seit Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung schon moderates Herangehen genug?

Den linken Laizisten/LaizistInnen dürfte es kalt den Rücken herunterlaufen, wenn sie die Masse der religionspolitischen Sprecher reden hören könnten. Da heißt es von einer Genossin: „Initiativen dieser Art könnten als politische Botschaft verstanden werden, die als eindeutig kirchenfeindlich gewertet werden.“ Ein anderer sagte: „Die einzelnen Vorhaben seien ok, aber alle zusammen wirkten wie eine große Keule; solch ein Vorhaben und der Begriff Laizismus könnten als Kampfansage verstanden werden.“ Eine Linke „befürchtet einen neuen Ost-West-Konflikt, wie es ihn noch nie gegeben habe; Emotionen müssen stärker berücksichtigt werden. Man sollte lieber eine politische Annäherung gegen Sozialabbau und in Friedensfragen erreichen und alte Ost-Animositäten überwinden.“ Der sächsische Sprecher verwies „auf die Lage in Sachsen und tritt für einen vorsichtigen Umgang ein, da der LINKEN in Sachsen auch schon Kirchenfeindlichkeit vorgeworfen wurde, als sie die Finanzierung eines Kirchentages kritisch hinterfragte.“

Positionierung ohne anzugreifen. Geht denn das?

Angesichts dieses Gegenwindes stellt Raju Sharma fest, „dass die derzeitige Positionierung keinen angreife wolle. Die Idee sei, dass wir als Partei klar sagen, wie wir zu Religion und organisierter Kirche stehen; der jetzige Programmentwurf habe kein scharfes Profil, das sollte geschärft werden. Aus dieser Positionierung seien die praktischen Konsequenzen zu ziehen: daraus folgten Gesetzesvorhaben, die schon lange überfällig seien; er hänge nicht an dem Begriff Laizismus; (...) am besten, man würde einen eigenen Begriff finden."

Im Plenum bestand lt. Protokoll „Einigkeit darüber, dass mit dem Thema sensibler umgegangen werden muss, insbesondere mit Blick auf die historische Dimension: PDS als Nachfolgepartei der SED und deren Umgang mit den Kirchen; Verwendung des Begriffs Laizismus: Einvernehmen, dass es inhaltlich um eine neutrale Haltung des Staates gehen sollte und um die Gleichbehandlung aller Religionen; Abgrenzung von Stimmen in der Partei, die die aufkommende Idee des Laizismus für anti-kirchliche Kampagnen nutzen wollen.“

Wofür die weiland SED und DDR nicht alles herhalten müssen... Selbst für heutiges Einknicken vor Bischofskonferenzen u.ä. Gremien!

Konkreter wurde dann ein „Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen“ debattiert. Aus Sachsen-Anhalt wurde angemerkt, „dass Sachsen-Anhalt pro Kopf die meisten Staatsleistungen entrichte. Man sei mit den Kirchen in gutem Kontakt, das Thema Staatsleistungen würde dort aber sicherlich sehr kritisch aufgenommen werden“ werde, würden wir sehr offen in die Diskussion gehen.

Konkreter wurde ein weiterer Sitzungsteilnehmer, dieser „empfiehlt im Gesetzentwurf eine Fristsetzung. Wirksam wäre das Gesetz schon, wenn es gar keine Frist für die Länder gäbe, jedoch würde die Verbindlichkeit fehlen; zu überlegen wäre ein längerer Zeitraum, z.B. zwei oder drei Jahre.“ Sharma merkte dazu an: „Wäre eine Frist für die Länder bei der Argumentation hilfreich, nach dem Motto: wir sind ja durch das Gesetz gezwungen und können nicht anders.“ Die Mehrheit dieser Runde verständigte sich dann auf eine Fristsetzung von etwa drei Jahren.

Mediale Resonanz zum "Violettbuch" registriert

Bemerkenswert ist dieses Eingeständnis des Bundestagsabgeordneten Raju Sharma - ohne aber explizit auf Carsten Frerks "Violettbuch Kirchenfinanzen" einzugehen: „dass es auf Medienberichte zum Thema Staatsleistungen eine große Resonanz gegeben habe. Er habe Sorge, dass DIE LINKE in der Debatte nicht wahrgenommen werde; der Gesetzentwurf könne zeigen, dass sie sich konkret mit dem Thema auseinander gesetzt haben.“ Der Berliner Vertreter gab Unterstützung und „fordert mehr Mut zur Einführung von Gesetzesentwürfen. Zurückhaltung sei die falsche Strategie. Gründe wie ein erhöhtes Konfliktrisiko und ständige Landtagswahlen sollten keine Entscheidungsgrundlage sein. Dem Konflikt mit den Kirchen könne man nicht ausweichen.“ Mecklenburg-Vorpommerns Holter dagegen „ lehnt den Gesetzesentwurf generell ab.“ Beschämend kam ein anderer Sitzungsteilnehmer daher: „empfiehlt, die SPD erst mal einen Antrag einbringen zu lassen, dann könne man die Reaktionen ja abwarten.“

Kirchliches Arbeitsrecht und "Gotteslästerung"

Mehr Übereinstimmung besteht bei den LINKS-Politikern dagegen beim Thema anachronistisches „Kirchenarbeitsrecht“ und dessen notwendiger Änderung.

Auf der Tagesordnung stand schließlich noch ein „Gesetzentwurf zur Abschaffung Paragraph 166 StGB“. Hier scherte ein Landesvertreter aus der Reihe und bekundete, dass er „den Gesetzentwurf zur Abschaffung des § 166 StGB generell ablehne“. Also soll „Gotteslästerung“ wie im Mittelalter, wie im Iran und in Saudi-Arabien auch in Deutschland Straftatbestand bleiben, so die Meinung eines einzelnen Herrn aus der Linkspolitik.

Da macht August Bebel Mut

Ach, wenn doch in den Parteien, die sich auch auf August Bebel berufen, dessen zeitloses Diktum gelten würde: „Religion ist Privatsache!“ Und auch diese Erkenntnis gilt: „Die Parteibasis ist oft klüger als ihre gutdotierten Parteifunktionäre.“ Also sollten sich Uli Sedlaczek und seine Mitstreiter aus Bayern nicht entmutigen lassen und dem 16. Januar 2011 mit Optimismus entgegensehen. Es gibt mittlerweile auch aus anderen Landesverbänden ihrer Partei ähnliche Signale zur Bildung laizistischer Arbeitsgemeinschaften. Hier allerdings ist DIE LINKE gegenüber der SPD im Nachtrab. Aber auch dort ist die Gründung eines Laizistischen Arbeitskreises auf viel Gegenwind von oben gestoßen...

Siegfried R. Krebs