Doch keine rechte Faust Gottes

pilgerweg-cimg3714_1.jpg

Schilder am Pilgerweg / Foto: privat

GRAZ. (hpd) Die Staatsanwaltschaft in Leoben hat das Ermittlungsverfahren gegen Sepp Rothwangl wegen angeblicher Verhetzung aufgrund der fehlenden Bestimmtheit des Beleidigten eingestellt.

Zwei Nationalratsabgeordnete hatten den kirchenkritischen Aktivisten Sepp Rothwangl bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Rothwangl hatte sein Waldstück auf einem Pilgerweg nach Mariazell für Priester gesperrt, die mit Kindern und Jugendlichen ohne elterliche Begleitung unterwegs sind. In seinen Augen ein Beitrag zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. In den Augen der Parlamentarier Verhetzung im NS-Stil. (Die rechte Faust Gottes)

Nun hat die Staatsanwaltschaft in Leoben das gegen Sepp Rothwangl geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung nach § 283 Abs. 2 StGB zum Nachteil der römisch-katholischen Kirche Österreich in Zusammenhang mit dem Anbringen dreier Schilder am Rande seines Waldgrundstücks eingestellt. Durch diese Schilder sei im Wesentlichen Priestern, Ordenspersonal und anderem Kirchenpersonal das Betreten des Waldstücks gemeinsam mit unbeaufsichtigten Kindern untersagt. Diese Maßnahme sei aufgrund der großen Zahl von Missbrauchsvorfällen in der römisch-katholischen Kirche notwendig.

In dieser Maßnahme sieht die Staatsanwaltschaft weder eine Verhetzung, noch ein die Menschenwürde verhetzendes Beschimpfen oder Verächtlich machen im Sinne der Bestimmung des StGB, weil den Angehörigen der benannten Gruppe weder unmittelbar noch mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen werde. Ebenfalls läge kein vom Amts wegen zu verfolgendes Ehrenbeleidigungsdelikt vor, zumal es sich um die Beleidigung eines Kollektivs ohne sichere Beziehbarkeit auf Einzelpersonen handele, der es damit an der nötigen Bestimmtheit des Beleidigten mangele.

BZÖ-Chef Grosz gab sich mittlerweile empört und sprach von einem "unfassbaren Justizskandal". Er kündigte einen Fortführungsantrag an, den das zuständige Landesgericht zu prüfen habe.
 

C.F.