Unmut in Düsseldorf und in Kiel

Kirchenaustritt schwer gemacht

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Bisher ist der digitale Kirchenaustritt in Deutschland nur ein Pilotprojekt. Normalerweise muss man wie hier persönlich eine staatliche Stelle aufsuchen.
Kirchenaustrittsformular

In Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen gibt es Aufregung über den amtlichen Kirchenaustritt. In Kiel versetzt ein Video, das erklärt, wie ein Online-Kirchenaustritt funktionieren soll, die katholische und evangelische Kirche in höchste Erregung. In Düsseldorf beklagen Befürworter eines säkularen Staates, dass das dortige Amtsgericht nicht genügend Termine für Kirchenaustritte zur Verfügung stellt.

Wer aus einem Sportverein austreten will, der schickt diesem ein Schreiben – und tschüss. Doch wer die Kirche verlassen will, dem wird es von den Kirchen und auch vom Staat ungleich schwerer gemacht. Anders als in Österreich, wo man sogar online mit ein paar Klicks aus aus der Kirche austreten kann, kommt man in Deutschland aus der Gemeinschaft der Gläubigen nur mit größerem Aufwand heraus. Eine Gemeinschaft, in die man meist von den Eltern "eingetreten wurde", ohne sich am Taufbecken dagegen wehren zu können. Geschrei hilft da erfahrungsgemäß nichts. Die spätere Trennung von der Kirche hingegen muss gegenüber staatlichen Behörden bei einem persönlichen Besuch erklärt werden. Und sie kostet eine Gebühr. Wartezeiten haben zur Folge, dass Austrittswillige Monate länger in der Institution festgehalten werden als sie es möchten. So müssen sie entsprechend länger die Kirchensteuer von (je nach Bundesland) 8 oder 9 Prozent der jeweils zu zahlenden Einkommenssteuer bezahlen.

Um in den Kategorien der Kirchen zu sprechen: Angesichts der von Staat und Kirche errichteten Hürden erscheint es fast schon wie ein Wunder, dass es nach den jüngsten Statistiken für das Jahr 2024 insgesamt knapp 322.000 Menschen gelang, aus der katholischen Kirche auszutreten. 345.000 kehrten der evangelischen Kirche den Rücken.

Einzelheiten zu den Formalitäten des Kirchenaustritts in den verschiedenen Bundesländern finden Sie hier. Das für NRW geltende Verfahren ist außerdem auf der Internetseite des DA! übersichtlich dargestellt.

Wie in Deutschland der Kirchenaustritt funktioniert, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern und Schleswig-Holstein etwa ist das Standesamt zuständig, und eine Gebühr von 35 beziehungsweise 20 Euro wird fällig. In Berlin und Nordrhein-Westfalen sind die Amtsgerichte zuständig, und es entstehen Kosten von 30 Euro.

Der Fall Düsseldorf

Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst (DA!), eine Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung, ist sauer auf das Amtsgericht Düsseldorf, da dieses den Kirchenaustritt erschwere. In Düsseldorf würden deutlich weniger Termine vergeben als noch im vergangenen Jahr, beklagt der DA! nun. Wer einen Termin für den gebührenpflichtigen Termin haben will, muss auf die Internetseite des Amtsgerichts Düsseldorf gehen. Dort kann er nicht etwa online austreten, sondern muss einen Termin buchen, zu dem er dann ins Gericht eingeladen wird, um persönlich die Austrittserklärung abzugeben. Doch bei der Terminbuchung gibt es Hindernisse. Auf der Website des Gerichts bekommt der Austrittswillige aktuell zu lesen: "Leider stehen in den kommenden Wochen für die ausgewählte Dienstleistung keine Termine mehr zur Verfügung. Neue Termine werden ab dem 01.03.2026 zur Verfügung gestellt."

Doch auch dann wird längst nicht jede und jeder Austrittswillige zum Zuge kommen. Hans-Joachim Horn vom DA! erklärt: "Das liegt daran, dass das Amtsgericht die Taktzeiten für diese Dienstleistung reduziert hat. Aktuell sind nur vier Bearbeitungen von Kirchenaustritten pro Stunde vorgesehen. Im vergangenen Jahr waren es sechs pro Stunde. Ein Rückgang um gut 33 Prozent. In den Jahren 2023/24 waren zehn Austritte pro Stunde möglich. Das zeigt: Das Amtsgericht ist organisatorisch in der Lage, mehr Austritte zu bearbeiten."

Horn hat die Internetseite des Amtsgerichts genau im Blick: "Die am 1. Januar 2026 neu freigeschalteten Termine für März waren am 11. Januar bereits ausgebucht. Und die ab 1. Februar vergebenen Termine für den April waren bereits nach 36 Stunden vergeben." Wer heute austreten wolle, zahle schon jetzt zwei bis drei Monate länger Kirchensteuer als ihm lieb sei.

In einem bislang unbeantwortet gebliebenen Schreiben an die Amtsgerichts-Präsidentin Angela Glatz-Büscher beklagt Horn: "Das ist für die Bürgerinnen und Bürger nicht zumutbar. Wir bitten Sie deshalb, sofort zusätzliche Termine für den März möglich zu machen. Und wir erwarten, dass Sie grundsätzlich das Angebot wieder erhöhen. Am besten durch Rückkehr zu mindestens sechs Terminen pro Stunde, statt der für März angebotenen vier Termine."

Horn argumentiert gegenüber der Gerichtspräsidentin: "Sich von seiner Religion befreien zu können, gehört zu unseren elementarsten Grundrechten. Der DA! strebt dafür einen einfacheren Weg an, als ein persönliches Erscheinen im Gericht. Doch solange die Politik Ihr Gericht für diese Aufgabe einsetzt, sollten Sie diesen Service für Ihre Kunden angemessen gewährleisten."

Der hpd hat beim Amtsgericht nachgefragt. Von dort kam diese Antwort:

"Aktuell werden von montags bis freitags von 8 bis 12:30 Uhr alle 10 Minuten Termine vergeben. Der Rückgang der Bearbeitungen von Kirchenaustritten verglichen mit den Jahren 2023/ 2024 ist neben unseren knappen Personalressourcen insbesondere dem Umstand geschuldet, dass die Anträge auf Kirchenaustritte erheblich zurückgegangen sind. So wurden im Jahr 2023 insgesamt fast 9.000 Anträge bearbeitet, im letzten Jahr waren es nur noch gut 5.200 Anträge."

Ab März 2026 würden nur noch alle 15 Minuten Termine vergeben. Die Reduzierung der Termine sei begründet durch eine Veränderung der Arbeitsabläufe und den dadurch erhöhten Arbeitsaufwand für die Servicekräfte. Pressedezernentin Nicole Marci: "Die Veränderung der Arbeitsabläufe beruht auf Umständen, auf die die Präsidentin des Amtsgerichts keinen Einfluss hat. Die Anzahl der für einen Kirchenaustritt zur Verfügung gestellten Termine wird hier regelmäßig überprüft und dem Bedarf angepasst soweit dies aufgrund der knappen Personalressourcen möglich ist."

Der Fall Kiel

Die Stadt Kiel hat sich entschlossen, die  allenthalben erhobene Forderung nach mehr digitalen Dienstleistungen ernst zu nehmen. Auf der Internetseite der Stadt heißt es in einer Meldung vom 3. Februar:

"Ein zentrales Element der neuen Online-Services ist die begleitende Videoberatung als digitale Alternative zum Vor-Ort-Termin. Anliegen, die bislang persönlich im Standesamt erledigt wurden, können nun wahlweise vollständig online abgewickelt werden. Die Bürger*innen werden per Video durch den gesamten Prozess begleitet und können ihr Anliegen medienbruchfrei und rechtskonform online abschließen."

Das Ganze wird als Pilotprojekt bezeichnet. Der vor dem Standesamt zu erklärende Kirchenaustritt ist in dem Text nicht ausdrücklich genannt. Doch die Onlineredaktion des städtischen Presseamts veröffentlichte auf Instagram ein Video, das zwar mittlerweile gelöscht wurde, aber doch noch im Netz zu finden ist. In dem Video ist zu sehen, wie eine junge Frau im Standesamt auf ihren Termin für den Kirchenaustritt wartet. Sie verkürzt sich die Wartezeit mit ihrem Laptop und erfährt bei einem Online-Gespräch mit einer anderen Frau, dass sie das jetzt auch ganz einfach und bis hin zur Beurkundung digital machen könne. Ihre Antwort: "Wie cool. Das mache ich", sagt sie und reckt den Daumen nach oben.

Ein Vorgang, der die Kirchen entsetzt. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) fasste deren Reaktionen so zusammen: "Es ist sehr befremdlich, dass eine Verwaltung öffentlich den Kirchenaustritt bewirbt", sagt Beate Bäumer, Leiterin des katholischen Büros Schleswig-Holstein im Erzbistum Hamburg. "Diese einseitige Parteinahme hätte ich von der Stadt Kiel nicht erwartet und sie irritiert viele Katholiken in der Stadt."

Ins gleiche Horn stieß Pastor Wilko Teifke, Landeskirchlicher Beauftragter der Nordkriche beim Land. "Grundsätzlich begrüßen wir als Nordkirche, wenn Verwaltungsleistungen bürgerfreundlich und digital zugänglich gemacht werden", zitiert ihn das RND. "Umso irritierender war es, dass ausgerechnet der Kirchenaustritt als Beispiel für einen gelungenen digitalen Verwaltungsservice gewählt wurde." Kirchenaustritt sei "kein neutraler Vorgang wie eine Ummeldung oder ein neuer Personalausweis, sondern berührt sehr persönliche Fragen von Glauben, Zugehörigkeit und Lebensgeschichte. Deshalb erwarten wir hier mehr Sensibilität."

Sinngemäß fordern also die Kirchen vom Staat: Bitte macht es den Menschen weiterhin möglichst schwer, uns den Rücken zu kehren. Baut Zäune, damit unsere Schäfchen nicht ausbrechen. In Kiel hat der Appell funktioniert, die Stadt löschte das Video wieder aus ihrem Instagram-Account, der Online-Service ist aber weiterhin verfügbar. Jedoch will das Landesinnenministerium prüfen, ob die Idee der Stadt Kiel zur Verwaltungsvereinfachung mit Blick auf einen online durchgeführten Kirchenaustritt rechtlich zulässig ist.„

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