Demonstrationsverbot vor Brandenburger Tor?

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Brandenburger Tor / Foto: Tim Reinhart (pirxelio.de)

BERLIN. (hpd) Am Montag hat es in Berlin das übliche Veranstaltergespräch zwischen Demonstrationsveranstaltern und Versammlungsbehörde gegeben und die Behörde gab zu erkennen, die Kundgebung anlässlich der Papstrede im Bundestag vor dem Brandenburger Tor verbieten zu wollen.

Die Bannmeile um den Sitz des Bundestages, das Reichstagsgebäude, ist genau fixiert und spart im Südosten das Brandenburger Tor, mit dem Platz des 18. März und dem Pariser Platz, aus dieser Verbotszone aus. Der Hintergrund dafür ist eine Balance zwischen dem berechtigten Interesse des Parlaments, in seiner Arbeit nicht direkt gestört zu werden und dem berechtigten Interesse von Demonstranten, nicht in nicht mehr sichtbare Entfernungen abgeschoben zu werden. Dieser demokratische Kompromiss soll nun anlässlich des Papstbesuches einmalig aufgehoben werden.

Beispielbild
Die gültige Bannmeile, aus der (unten rechts) das Brandenburger Tor ausgespart ist

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie der Geschäftsführer des CSD (Christopher Street Day e.V.), Robert Kastl, erläutert, ist man nun in einem schwebenden Verfahren. Die Versammlungsbehörde habe angedeutet, dass sie eine Kundgebung vor dem Brandenburger Tor nicht genehmigen wolle. Wenn der CSD, der vom Bündnis „Der Papst kommt“ auf Vorschlag des LSVD (Lesben- und Schwulenverbandes) mit der technischen Organisation der Demonstration betraut wurde, in der Anmeldung der Demonstration den Startpunkt Brandenburger Tor nicht ändern werde, würde man das verbieten.

Der Papst gelte als Sicherheitsrisiko der „Schutzstufe 1“ und deshalb sei der Sperrbezirk an diesem Punkt für diesen Besuch so festgelegt worden. Eine entsprechende Verordnung werde im Berliner Gesetzesblatt dann noch veröffentlicht.

Keine Einschränkung der Versammlungsfreiheit!

Der LSVD Berlin-Brandenburg protestierte im Namen des Bündnis “Der Papst kommt“ bereits deutlich gegen diese beabsichtigte Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Jörg Steinert, der Geschäftsführer des LSVD machte deutlich: „Es ist selbstverständlich, dass die Sicherheit von Papst Benedikt XVI. gewährleistet werden muss. Den Papst vor der Wahrnehmbarkeit und Hörbarkeit einer Protestkundgebung zu schützen, gehört jedoch nicht dazu. Das Brandenburger Tor befindet sich außerhalb der Bannmeile des Deutschen Bundestages.“

Bei dem Bündnistreffen in der vergangenen Woche hatte es dazu bereits den Beschluss gegeben: Wenn die Versammlungsbehörde die Kundgebung vor dem Brandenburger Tor nicht genehmigt, soll dies auf dem Rechtsweg/Klageweg durchgesetzt werden.

Auch im Restverlauf der Demonstrationsroute gibt es noch Unklarheiten, da die Versammlungsbehörde derzeit anscheinend die Leipziger Straße – etwa ein Kilometer südlich des Brandenburger Tors und der Straße Unter den Linden – als nördlichste Begrenzung der Demonstrationsroute betrachte.

Das Bündnis plant für nächste Woche ein kurzfristig angesetztes Netzwerktreffen, um über die dahin bestehenden Positionen und das weitere Vorgehen zu beraten.

Spenden

Zu den konkreten Planungen für die Demonstration am 22. September gehört auch die Finanzplanung. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen geh des CSD e.V. von Kosten in der Größenordnung von 12.000 Euro aus (für Bühne, Bühnentechnik, Sicherheitskräfte, etc.).

Wer dem Bündnis, und speziell den kleineren Organisationen helfen will,, die den beschlossenen Finanzbeitrag von 300 Euro pro Organisation nicht nicht leicht ‚stemmen’ können, der kann sich auch aus der Ferne an dem Gelingen der Demonstration mit einem Finanzierungsbeitrag beteiligen.

Hier geht es zur Spendenmöglichkeit.

 

Wer direkt spenden möchte kann den Betrag auch vom Konto anweisen:

Konto: LSVD Berlin-Brandenburg e.V.
Kontonummer: 335 00 00
Bankleitzahl: 100 205 00 / Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Spende Papstdemonstration.

C.F.