Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt in einem Papier, eine Ermittlungs- und Dokumentationspflicht hinsichtlich rassistischer oder sonstiger menschenverachtender Hintergründe in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren zu verankern.
In dem Papier heißt es: "Immer wieder – auch nach der Aufarbeitung des Ermittlungsversagens bei der NSU-Mordserie – werden Fälle bekannt, in denen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte rassistische Hintergründe von Straftaten nicht berücksichtigt haben. Dies liegt zum Teil an einem unzureichenden Verständnis von Rassismus."
Es wird eine Neudefinition des Begriffes "Rassismus" gefordert, die an den sog. weiten Rassismusbegriff der UN angelehnt ist. "Die Gesetzesbegründung sollte außerdem einige grundsätzliche Erörterungen dazu enthalten, was unter dem Begriff 'rassistisch' zu verstehen ist."